…auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden, die Einrichtungen zum Bewirtschaften des Grundes seien ebenfalls noch vorhanden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 12. Februar 2004 änderte das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid in der Weise, dass es die ursprünglich erklärten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung…
…diesem seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb vorerst auf zehn Jahre verpachtet. Im Jahr 1982 hat dann J.M.S. im Alter von etwa 77 Jahren nochmals den streitgegenständlichen Betrieb, diesmal auf unbestimmte Zeit, seinem Sohn verpachtet. Bereits zu diesem Zeitpunkt könnte man nach Meinung der…
…diesem seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb vorerst auf zehn Jahre verpachtet. Im Jahr 1982 hat dann J.M.S. im Alter von etwa 77 Jahren nochmals den streitgegenständlichen Betrieb, diesmal auf unbestimmte Zeit, seinem Sohn verpachtet. Bereits zu diesem Zeitpunkt könnte man nach Meinung der…
…H. und S. W.-H. vom 9. September 1999, wonach von H. W.-H. "sämtliche" Grundstücke, und zwar Äcker von 44,2330 ha, Weingärten von 5,2601 ha und forstwirtschaftlich genutzte Flächen von 0,8435 ha ab 1. Oktober 1999 auf unbestimmte Zeit an S…
…Vermietungstätigkeit eines Landwirtes, keinen Nebenbetrieb zur Landwirtschaft dar, weshalb die aus der Vermietung erzielten Einkünfte auch nicht durch Verpachtung der gesamten Liegenschaft (die zum Zwecke der land - und fortwirtschaftlichen Nutzung erfolgte; siehe Pachtvertrag) auf die Pächterin übergehen können. Dies erscheint auch insoferne logisch, als die…
…der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. 2. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen. 3. Einkünfte aus der Überlassung von Rechten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder…
…welches sich, wie Sie richtig ausführen, im Einheitswert für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb enthalten sein sollte, im Einheitswert des Gebäudes enthalten ist, jedenfalls ergibt sich das aus der Fläche. Keinesfalls sind aus dem "Grundvermögen" die betrieblich genutzten Teile des Hauses selbst ausgeschieden worden, wie…
…die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke verpachtet worden seien. Aus der Nichtverpachtung des Wohn- und Wirtschaftsgebäudes könne aber nicht geschlossen werden, dass die Hofstelle nicht mehr die notwendige Grundlage für die Bewirtschaftung des Betriebes darstelle. Vielmehr habe der Berufungswerber die feste Absicht, den auf unbestimmte Dauer…
…unbestimmte Zeit, jedoch mit der Möglichkeit jederzeitiger Kündigung unter Einhaltung einer Frist eines halben Jahres betraut hat. Die Grundstücke sind im selben Kulturzustand zurückzugeben, in welchem sie übernommen wurden. Die GmbH ist zur Bewirtschaftung der forstwirtschaftlichen Flächen wie ein ordentlicher Forstwirt verpflichtet, hat Auf- und…
…Wird dagegen eine zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörende Grundstücksfläche oder ein Teil derselben auf Dauer nicht mehr landwirtschaftlich genutzt, gehört sie auch nicht mehr zum Betriebsvermögen. Hingegen verbleibt die Grundstücksfläche weiterhin im Betriebsvermögen, wenn sie nur zeitweise und zwar außerhalb der Vegetationszeit anderweitig…
…Ferienhaus an jeweils eine Familie vermietet. Die gegenständliche Vermietungstätigkeit stelle somit einen eigenständigen Tätigkeitszweck dar und sei nicht der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit wirtschaftlich untergeordnet, da auf Grund der Verpachtung eine landwirtschaftliche Tätigkeit überhaupt nicht aufgenommen worden sei. Auch hinsichtlich des wirtschaftlichen Umfanges könne nicht…
…der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsverordnung 2006, BGBI 11 258/2006, ergibt sich, dass nur mehr "die an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern" entrichteten Beträge abgezogen werden dürfen. Dass nur mehr die an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern entrichteten Beträge ab 2006 abgezogen werden dürfen, ist auf Grund…
…keinerlei Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung erklärt; dies offensichtlich und eindeutig unter dem persönlichen Beweggrund, dass Sie eine unentgeltliche Überlassung beabsichtigten und damit auf Ihre Einkunftsmöglichkeit verzichten. Rechtlich betrachtet sind Sie somit weiterhin Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betrieb(santeil…
…1. April 1992 an FB verpachtet habe. Dieser sei Vollerwerbslandwirt und wegen des Viehbestandes des Betriebes auf die zugepachteten Flächen angewiesen. Der Berufungswerber beabsichtige nicht, den auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Pachtvertrag in den nächsten Jahren aufzukündigen. Auch ein Grundverkauf käme für ihn nicht in Frage…
…von Grund- und Boden (einschließlich Baulichkeiten) gehöre auch die Vermietung von Grundflächen für Liftanlagen. Auch Entschädigungen einschließlich Sachzuwendungen für die Einräumung des Rechts auf Duldung des Bestandes und der Benützung eines Handymastens auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen stellten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar…
…Ausmaß von insgesamt 19.195 m² auf unbestimmte Dauer, wobei die Vermieter darauf verzichteten, "innerhalb der ersten 28 Jahre eine Kündigung auszusprechen". Die aus der Vermietung der bis dahin land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen resultierenden Einkünfte sind unbestritten jenen aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen (vgl…
…auf die Ausführungen in den Einkommensteuerrichtlinien Rz. 4139 a verwiesen. Diese Gebäude(-teile) waren mit dem Einbringungswert aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen zu entnehmen, weil diese nicht mehr dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bestimmt sind, sondern zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung…
…auch auf das Jahr 2000 erstreckt. Unbestritten ist, dass der Berufungswerber im berufungsgegenständlichen Zeitraum - negative ! - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aus dem von seiner Mutter gepachteten Betrieb erzielte und diese im Wege der pauschalierten Gewinnermittlung im Sinne der soeben zitierten Verordnung ermittelte. Der berufungsgegenständliche Zeitraum…
…nicht so ist, ergibt sich aus dem aktuellen Grundbuchsauszug, der den Bw. nach wie vor als Eigentümer des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in X ausweist. Weiters ist aus dem Grundbuch ersichtlich, dass die Steuerzahlung auch zu keiner höheren Belastung der Liegenschaft des Bw. mit Pfandrechten…
…erfolgt ist, weil auf einem landwirtschaftlichen Grundstück die Errichtung nicht möglich ist. Außerdem ist bei der Aufteilung des Gesamtentgeltes zu beachten, dass der Handymasten nur auf einer Fläche von 314 m² aufgestellt ist, aber ringsherum sich land- und forstwirtschaftliche Grundstücke befinden, die den von den…