…Gastwirtin, ermittelte den Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmittel und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes…
…der Bw. eine Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Nach Auffassung des Bw. seien seitens der Finanzbehörde folgende Tatbestände zur Entscheidungsfindung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt worden: 1. In der Verordnung zu § 34 Abs. 8 EStG 1988 und § 26 Abs. 3 StudienförderungsG…
…Sachverhalten (dh arbeitet ein Elternteil im EU/EWR-Raum) sind bezüglich der Familienleistungen nicht nur die innerstaatlichen Bestimmungen des FLAG 1967 zu beachten sondern die Verordnung 883/2004 (des Europäischen Parlaments und Rates vom 29.04.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit) bzw…
…Familienbeihilfe anzuwendende Wanderarbeitnehmerverordnung hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnung geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Daher finden die auf Wohnortklauseln beruhenden Bestimmungen des § 2 Abs 1 FLAG, des …
…Familienbeihilfe anzuwendende Wanderarbeitnehmerverordnung hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnung geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Daher finden die auf Wohnortklauseln beruhenden Bestimmungen des § 2 Abs 1 FLAG, des …
…eines Staates für Familienleistungen zu eruieren, muss vorab geprüft werden, welchen Rechtsvorschriften der Elternteil bzw. bei Paaren jeder Elternteil für sich gesehen nach den Art. 11 bis 16 der Verordnung unterliegt. Ein Indiz dafür, wessen Rechtsvorschriften eine Person unterliegt, ist, in welchem Staat sie krankenversichert…
…des Gewinnes können gemäß § 17 Abs. 4 EStG 1988 mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen Durchschnittssätze für Gruppen von Steuerpflichtigen aufgestellt werden. Die Durchschnittssätze sind auf Grund von Erfahrungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse bei der jeweiligen Gruppe von Steuerpflichtigen festzusetzen. Solche Durchschnittssätze sind nur für…
…verwirklicht. Die Soziale Sicherheit stellt dabei einen wesentlichen Bestandteil des freien Personenverkehrs dar. Der Beitritt des neuen Mitgliedstaates Rumänien hat zur Folge, dass die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Wanderarbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb…
…Instanz und brachte vor, gemäß § 2 Abs. 2 dieser Verordnung sei eine tägliche Rückkehr dann nicht zumutbar, wenn die tägliche Fahrtzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt. Da dies von D. aus der Fall sei…
…Wohnsitzbegriff des § 26 Abs. 1 BAO insbesondere für die Frage der unbeschränkten Steuerpflicht Bedeutung zukommen. Außerdem gäbe es auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit eine eigene Verordnung (EWG VO 1408/71) über die Kostentragung der Familienleistungen. Darin sei das Beschäftigungslandprinzip normiert. Gemäß Art. 73 VO…
…anzuwenden. Nach dem zweiten Absatz dieses Paragraphen gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des…
…beim Verwaltungsgerichtshof zur GZ. 2006/15/0114 schwebenden Verfahrens aus, da die Auslegung des Begriffes "Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort" in § 2der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995, i…
…September 2008 den Antrag der Bw. auf Gewährung der Familienbeihilfe mit folgender Begründung ab: "Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen vorrangig zur Gewährung der im jeweiligen Hoheitsgebiet vorgesehenen Familienleistungen verpflichtet ist. Vorrangig…
…76, für das Jahr 2007. Das Finanzamt erließ am 29. April 2008 einen Differenzzahlungsbescheid und gab dem Antrag nach der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 und der Durchführungsverordnung (EWG) Nr 574/72, inkl. Kinderabsetzbetrag insoweit statt, als von Jänner 2007 bis Dezember 2007 ein Betrag…
…Finanzamt erließ am 30. Jänner 2008 einen Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge für die Kinder Me. und 007 und forderte für diesen Zeitraum die Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge mit folgender Begründung zurück: "Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 regelt, welcher Mitgliedstaat für ein…
…Steuerfreiheit. Die Steuerpflicht tritt für jenen Veranlagungszeitraum ein, in dem die Voraussetzung für die Steuerfreiheit weggefallen ist. § 1 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. Nr. 279…
…Jahr 2001 außergewöhnliche Belastungen geltend und zwar das Pauschale wegen eigener Behinderung (30 %), den Pauschbetrag nach § 2 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen infolge seiner Tuberkoloseerkrankung und den Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 infolge Berufsausbildung seiner Tochter K an der Kindergartenschule in Salzburg. Im…
…bzw. ein inhaltlich unrichtiger Ursprungsnachweis vorgelegt worden, die dazu geführt hätten, dass die gesetzlich geschuldeten Abgaben (Regelzoll von € 1.010,00 und Ausgleichszoll gemäß Verordnung (EG) Nr. 1599/1999 des Rates vom 12. Juli 1999 von € 12.036,00) nicht erhoben worden seien…
…Schüler" und nicht unter den Begriff "Student". Damit komme § 2 Abs 3 der Verordnung des Bundesminsters für Finanzen betreffend die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes idF BGBl II 445/2001 zur Anwendung, wonach bei Schülern (und Lehrlingen) Ausbildungsstätten zwischen 25 und 80 km Entfernung…
…Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl…