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UFSK RV/0201-K/06Investitionszuwachsprämie bei der Gewinnermittlung nach der Verordnung BGBl. II 1999/227 (betreffend nichtbuchführende Gaststättenbetriebe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.10.2006

…Gastwirtin, ermittelte den Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmittel und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes…

UFSK RV/0154-K/09Zumutbare Fahrzeiten zum Studienort bzw. Wohnort (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

…der Bw. eine Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Nach Auffassung des Bw. seien seitens der Finanzbehörde folgende Tatbestände zur Entscheidungsfindung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt worden: 1. In der Verordnung zu § 34 Abs. 8 EStG 1988 und § 26 Abs. 3 StudienförderungsG…

UFSW RV/0531-W/13Familienbeihilfe und Verordnung (EG) 883/2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2013

…Sachverhalten (dh arbeitet ein Elternteil im EU/EWR-Raum) sind bezüglich der Familienleistungen nicht nur die innerstaatlichen Bestimmungen des FLAG 1967 zu beachten sondern die Verordnung 883/2004 (des Europäischen Parlaments und Rates vom 29.04.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit) bzw…

UFSW RV/3375-W/12Familienbeihilfe nach Verordnung (EG) Nr 883/2004 bei kurzfristiger Nichtausübung der Tätigkeit, aufrecht gemeldetem Gewerbe der Personenbetreuung und ununterbrochen bestehender Pflichtversicherung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2013

…Familienbeihilfe anzuwendende Wanderarbeitnehmerverordnung hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnung geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Daher finden die auf Wohnortklauseln beruhenden Bestimmungen des § 2 Abs 1 FLAG, des …

UFSW RV/3431-W/12Familienbeihilfe nach Verordnung (EG) Nr 883/2004 bei kurzfristiger Nichtausübung der Tätigkeit, aufrecht gemeldetem Gewerbe der Personenbetreuung und ununterbrochen bestehender Pflichtversicherung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2013

…Familienbeihilfe anzuwendende Wanderarbeitnehmerverordnung hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnung geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Daher finden die auf Wohnortklauseln beruhenden Bestimmungen des § 2 Abs 1 FLAG, des …

UFSL RV/0272-L/12Differenzzahlung - welche EU-Verordnung ist im Hinblick auf die Übergangsbestimmung im Artikel 87 der Verordnung anzuwenden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2012

…eines Staates für Familienleistungen zu eruieren, muss vorab geprüft werden, welchen Rechtsvorschriften der Elternteil bzw. bei Paaren jeder Elternteil für sich gesehen nach den Art. 11 bis 16 der Verordnung unterliegt. Ein Indiz dafür, wessen Rechtsvorschriften eine Person unterliegt, ist, in welchem Staat sie krankenversichert…

UFSI RV/0303-I/09Anwendbarkeit der Verordnung BGBl. Nr. 2000/1995 bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2011

…des Gewinnes können gemäß § 17 Abs. 4 EStG 1988 mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen Durchschnittssätze für Gruppen von Steuerpflichtigen aufgestellt werden. Die Durchschnittssätze sind auf Grund von Erfahrungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse bei der jeweiligen Gruppe von Steuerpflichtigen festzusetzen. Solche Durchschnittssätze sind nur für…

UFSW RV/1046-W/11Keine Anwendung der Verordnung EWG Nr. 1408/71 und damit kein Familienbeihilfenanspruch, wenn die Beihilfenwerberin (EU-Bürgerin) nicht beschäftigt und nicht pflichtversichert ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2011

…verwirklicht. Die Soziale Sicherheit stellt dabei einen wesentlichen Bestandteil des freien Personenverkehrs dar. Der Beitritt des neuen Mitgliedstaates Rumänien hat zur Folge, dass die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Wanderarbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb…

UFSG RV/0422-G/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2009

…Instanz und brachte vor, gemäß § 2 Abs. 2 dieser Verordnung sei eine tägliche Rückkehr dann nicht zumutbar, wenn die tägliche Fahrtzeit zum und vom Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt. Da dies von D. aus der Fall sei…

UFSW RV/1580-W/04Die Regelungen der Verordnung 1408/71 schaffen nicht einen Anspruch auf Familienbeihilfe für sich, es müssen die Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienleistungen nach nationalem Recht bestehen. Für den Anspruch auf Ausgleichszahlung nach § 4 Abs. 2 FLAG 1967 muss der Mittelpunkt der Lebensinteressen (iSd § 2 Abs. 8 FLAG 1967) in Österreich gelegen sein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2009

…Wohnsitzbegriff des § 26 Abs. 1 BAO insbesondere für die Frage der unbeschränkten Steuerpflicht Bedeutung zukommen. Außerdem gäbe es auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit eine eigene Verordnung (EWG VO 1408/71) über die Kostentragung der Familienleistungen. Darin sei das Beschäftigungslandprinzip normiert. Gemäß Art. 73 VO…

UFSI RV/0260-I/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2009

…anzuwenden. Nach dem zweiten Absatz dieses Paragraphen gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des…

UFSW RV/1239-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde") im Jahr 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2009

…beim Verwaltungsgerichtshof zur GZ. 2006/15/0114 schwebenden Verfahrens aus, da die Auslegung des Begriffes "Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort" in § 2der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995, i…

UFSW RV/2850-W/08Familienbeihilfe und Verordnung (EWG) Nr 1408/71
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2008

…September 2008 den Antrag der Bw. auf Gewährung der Familienbeihilfe mit folgender Begründung ab: "Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen vorrangig zur Gewährung der im jeweiligen Hoheitsgebiet vorgesehenen Familienleistungen verpflichtet ist. Vorrangig…

UFSW RV/3379-W/08Anwendung der EU Verordnungen 1408/71 und 574/72 wegen Differenzzahlung betreffend Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2008

…76, für das Jahr 2007. Das Finanzamt erließ am 29. April 2008 einen Differenzzahlungsbescheid und gab dem Antrag nach der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 und der Durchführungsverordnung (EWG) Nr 574/72, inkl. Kinderabsetzbetrag insoweit statt, als von Jänner 2007 bis Dezember 2007 ein Betrag…

UFSW RV/1010-W/08Für Familienbeihilfe gemäß Verordnung EWG 1408/71 ist primär der (ausländische) Beschäftigungsstaat zuständig; Anspruch auf Differenzzahlung im Wohnortstaat Österreich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2008

…Finanzamt erließ am 30. Jänner 2008 einen Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge für die Kinder Me. und 007 und forderte für diesen Zeitraum die Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge mit folgender Begründung zurück: "Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 regelt, welcher Mitgliedstaat für ein…

UFSG RV/0948-G/07Keine Vorsteuererstattung nach der Verordnung BGBl. Nr. 279/1995 bei Vorliegen von Inlandsumsätzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2008

…Steuerfreiheit. Die Steuerpflicht tritt für jenen Veranlagungszeitraum ein, in dem die Voraussetzung für die Steuerfreiheit weggefallen ist. § 1 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. Nr. 279…

UFSS RV/0203-S/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2008

…Jahr 2001 außergewöhnliche Belastungen geltend und zwar das Pauschale wegen eigener Behinderung (30 %), den Pauschbetrag nach § 2 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen infolge seiner Tuberkoloseerkrankung und den Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 infolge Berufsausbildung seiner Tochter K an der Kindergartenschule in Salzburg. Im…

UFSZ1W ZRV/0015-Z1W/06Ist die Verordnung (EG) Nr. 1599/1999 nichtig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.05.2008

…bzw. ein inhaltlich unrichtiger Ursprungsnachweis vorgelegt worden, die dazu geführt hätten, dass die gesetzlich geschuldeten Abgaben (Regelzoll von € 1.010,00 und Ausgleichszoll gemäß Verordnung (EG) Nr. 1599/1999 des Rates vom 12. Juli 1999 von € 12.036,00) nicht erhoben worden seien…

UFSW RV/0970-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2002: Internatsregelung auf den Teilnehmer an einem Kolleg anwendbar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2008

…Schüler" und nicht unter den Begriff "Student". Damit komme § 2 Abs 3 der Verordnung des Bundesminsters für Finanzen betreffend die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes idF BGBl II 445/2001 zur Anwendung, wonach bei Schülern (und Lehrlingen) Ausbildungsstätten zwischen 25 und 80 km Entfernung…

UFSG RV/0858-G/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde) im Jahr 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2008

…Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl…