…1 gestellt. Führt eine Festsetzung zur Verminderung eines Überschusses, so gilt gemäß § 21 Abs. 3 letzter Satz UStG als Fälligkeitstag der Nachforderung der Zeitpunkt, in dem die Gutschrift des Überschusses wirksam war. Gemäß § 21 Abs. 5 UStG wird durch eine Nachforderung auf Grund der Veranlagung…
…21 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen. Führt eine Festsetzung zur Verminderung eines Überschusses, so gilt gemäß § 21…
…zurück. Führt eine Festsetzung zur Verminderung eines Überschusses, so gilt als Fälligkeitstag der Nachforderung der Zeitpunkt, in dem die Gutschrift des Überschusses wirksam war. (4) bis (9) [ ...... ] Dieser Verpflichtung zur Erfassung der gegenüber A offenkundig objektiv nach der Aktenlage und auch - so der Schriftverkehr der…
…zur Höhe des vorangemeldeten Überschussbetrages auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. Führt eine Festsetzung zur Verminderung eines Überschusses, so gilt als Fälligkeitstag der Nachforderung der Zeitpunkt, in dem die Gutschrift des Überschusses wirksam war …
…zur Höhe des vorangemeldeten Überschussbetrages auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. Führt eine Festsetzung zur Verminderung eines Überschusses, so gilt als Fälligkeitstag der Nachforderung der Zeitpunkt, in dem die Gutschrift des Überschusses wirksam war.…
…zur Höhe des vorangemeldeten Überschussbetrages auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. Führt eine Festsetzung zur Verminderung eines Überschusses, so gilt als Fälligkeitstag der Nachforderung der Zeitpunkt, in dem die Gutschrift des Überschusses wirksam war.…
…dass eine festgesetzte Vorauszahlung den in § 21 Abs. 1 UStG genannten Fälligkeitstag habe und im Falle der Verminderung eines Überschusses durch eine Festsetzung die Nachforderung im Zeitpunkt der ursprünglichen Wirksamkeit des Überschusses fällig werde. Im vorliegenden Fall habe die Festsetzung der Umsatzsteuer 5/2003 mit…
…zur Höhe des vorangemeldeten Überschussbetrages auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. Führt eine Festsetzung zur Verminderung eines Überschusses, so gilt als Fälligkeitstag der Nachforderung der Zeitpunkt, in dem die Gutschrift des Überschusses wirksam war …
…Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes zurück. Diese Gutschrift war daher am 4.2.2010 wirksam. Führt eine Festsetzung zur Verminderung eines Überschusses, so gilt als Fälligkeitstag der Nachforderung der Zeitpunkt, in dem die Gutschrift des Überschusses wirksam war (§ 21 Abs…
…1 genannten Fälligkeitstag. Die Gutschrift eines festgesetzten Überschusses wirkt bis zur Höhe des vorangemeldeten Überschußbetrages auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. Führt eine Festsetzung zur Verminderung eines Überschusses, so gilt als Fälligkeitstag der Nachforderung…
…zur Höhe des vorangemeldeten Überschussbetrages auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. Führt eine Festsetzung zur Verminderung eines Überschusses, so gilt als Fälligkeitstag der Nachforderung der Zeitpunkt, in dem die Gutschrift des Überschusses wirksam war.…
…zur Höhe des vorangemeldeten Überschussbetrages auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. Führt eine Festsetzung zur Verminderung eines Überschusses, so gilt als Fälligkeitstag der Nachforderung der Zeitpunkt, in dem die Gutschrift des Überschusses wirksam war …
…zur Verminderung eines Überschusses, so gilt als Fälligkeitstag der Nachforderung der Zeitpunkt, in dem die Gutschrift des Überschusses wirksam war. Aus dieser Rechtslage folgt für den Berufungsfall, dass die erstmals am 15. 3. 2005 verbuchte Gutschrift des gemäß § 21 Abs. 3 UStG festgesetzten Überschusses 9…
…zur Höhe des vorangemeldeten Überschussbetrages auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. Führt eine Festsetzung zur Verminderung eines Überschusses, so gilt als Fälligkeitstag der Nachforderung der Zeitpunkt, in dem die Gutschrift des Überschusses wirksam war.…
…zur Höhe des vorangemeldeten Überschussbetrages auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. Führt eine Festsetzung zur Verminderung eines Überschusses, so gilt als Fälligkeitstag der Nachforderung der Zeitpunkt, in dem die Gutschrift des Überschusses wirksam war.…
…zur Höhe des vorangemeldeten Überschussbetrages auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. Führt eine Festsetzung zur Verminderung eines Überschusses, so gilt als Fälligkeitstag der Nachforderung der Zeitpunkt, in dem die Gutschrift des Überschusses wirksam war.…
…zur Höhe des vorangemeldeten Überschussbetrages auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. Führt eine Festsetzung zur Verminderung eines Überschusses, so gilt als Fälligkeitstag der Nachforderung der Zeitpunkt, in dem die Gutschrift des Überschusses wirksam war.…
…die dann im Zuge der Erstellung der Jahreserklärung durch die Erfassung einer Nachzahlung iHv. rund 65.000,00 ATS berücksichtigt worden seien. Die vom angefochtenen Straferkenntnis durch eine Verminderung der Strafbemessungsgrundlage berücksichtigte Teilzahlung für Dezember 1999 sei im Übrigen tatsächlich für 12/99 gedacht gewesen…
…einsetzen - was eine Verminderung der Zinsenbelastung um etwa 30% bringt. Dies führt zu einer starken Vermindung unserer Ausgaben und bringt uns früher als erwartet in die Gewinnzone..." Die Zuweisung der Überschüsse erfolgte jeweils in der Weise, dass die einzelnen Miteigentümer einen prozentuellen Anteil zugewiesen erhielten…
…vorangemeldeten Überschussbetrages auf den Tag der Einreichung der berichtigten Voranmeldung (frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes) zurück wirke, sei die Gutschrift aus der Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 2004 bereits mit 14. Jänner 2006 einzubuchen, sodass der Grund für die Vorschreibung eines Säumniszuschlages…