…wie die Schmälerung des Gesellschaftsvermögens durch Verbuchung von Scheinrechnungen, ohne Wissen des anderen Gesellschafters tätigen hätte können bzw. warum die verdeckte Ausschüttung zur Gänze PT und nicht jeweils zur Hälfte beiden Gesellschaftern zugerechnet werde. Die Behörde sei daher bei ihrer Beurteilung des Gesamtbildes der Verhältnisse…
…Bl. 471); - Aktenvermerk vom 10. Jänner 1997 des Vollstreckungsorganes, dass die S GmbH an diesem Tag an der Adresse R 8 (= O 5) nicht auffindbar war und von den Nachbarn angegeben worden sei, dass seit dem ersten Schneefall niemand mehr gesehen wurde (AB Bl…
…des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. September 1979, 1264/78, bzw. vom 10. Dezember 1985, Zl. 85/14/0080 bereits aus den objektiven Umständen des betreffenden Falles erschlossen werden kann. Es genügt dazu ein Verhalten des Organs, welches den Schluss erlaubt, dass dieses die Verminderung des Gesellschaftsvermögens…
…welches den Schluss erlaubt, dass die durch ihre Organe vertretene Gesellschaft die Minderung des Gesellschaftsvermögens durch den Gesellschafter akzeptiert hat (VwGH 3.8.2000, 96/15/0159). Die Verminderung des Reinvermögens der Körperschaft durch Einlagenrückzahlung stellt in der Regel keine Gewinnausschüttung dar, weil die Rückzahlung…
…durch Verluste eingetretenen Verminderung des negativen Eigenkapitals in der unterschiedlichen Auswirkung auf das Wirtschaftspotential der Gesellschaft. Der Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrag hat zur Folge, dass sowohl zukünftige Gewinne als auch zukünftige Verluste der Gesellschaft vom Gesellschafter übernommen werden und damit der Wert des Gesellschaftsvermögens künftighin durch…
…Dieses Verhalten muss den Schluss ermöglichen, auch wenn es nur in einem Dulden oder Unterlassen besteht, dass die durch das Organ vertretene Gesellschaft die Verminderung des Gesellschaftsvermögens akzeptiert hat (VwGH 27.5.1999, 96/15/0018). Ein Forderungsverzicht gegenüber dem Anteilsinhaber ohne betrieblichen Anlass löst…
…das bisherige im Gesamthandeigentum stehende Gesellschaftsvermögen ins Alleineigentum des Übernehmers übergeht. Dagegen erhob der Berufungswerber die Berufung mit der Begründung, dass das Ausscheiden der Kommanditistin RR im Zuge eines Scheidungsvergleiches erfolgt sei und dass aus Vereinbarungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen…
…vor dem Eintritt des Verlustes erreicht hatte. Anders verhält es sich, wenn der Gesellschafter Verluste aufgrund einer Verpflichtung übernimmt, die er schon vor deren Eintritt eingegangen war. Eine solche Verpflichtung bedeutet, dass sich künftige Verluste der Gesellschaft nicht auf den Umfang ihres Gesellschaftsvermögens auswirken werden…
…Wissen und Wollen - der Körperschaft, wobei sich die Absicht der Vorteilsgewährung auch schlüssig aus den Umständen des betreffenden Falles ergeben könne. Das Verhalten muss den Schluss ermöglichen, die durch das Organ vertretene Gesellschaft habe die Verminderung des Gesellschaftsvermögens durch den Gesellschafter akzeptiert (KStR 2001, Rz…
…Die Tatsache, dass Überweisungen vom Zweitgeschäftsführer gegengezeichnet werden mussten, ist letztlich nicht streitentscheidend, zumal die Initiative über die Disposition des Gesellschaftsvermögens primär vom Bw. ausging. Daher kann auch dem Umstand der gelegentlichen Korrektur der vom Bw. erstellten Zahlungsvorschlagslisten keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen. Eine derartige Aufgabenverteilung…
…des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. September 1979, 1264/78, bzw. vom 10. Dezember 1985, Zl. 85/14/080 bereits aus den objektiven Umständen des betreffenden Falles erschlossen werden kann. Es genügt dazu ein Verhalten des Organs, welches den Schluss erlaubt, dass dieses die Verminderung des Gesellschaftsvermögens…
…der für sie auftritt und entscheidet. Hiezu genügt ein Verhalten des Organs, welches den Schluss erlaubt, dass dieses die Verminderung des Gesellschaftsvermögens geduldet habe. Die Betriebsprüfung hat daher zu Recht die streitgegenständlichen nicht entrichteten Zinsbeträge als verdeckte Ausschüttungen qualifiziert, weil der Geschäftsführer die Vermögensminderungen bei…
…Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. September 1979, 1264/78 bzw. vom 10. Dezember 1985, Zl. 85/14/0080 bereits aus den objektiven Umständen des betreffenden Falles erschlossen werden. Hiezu genügt ein Verhalten des Organs, welches den Schluss erlaubt, dass dieses die Verminderung des Gesellschaftsvermögens geduldet…
…77, 618/77), welcher bereits aus den objektiven Umständen des betreffenden Falles erschlossen werden kann (vgl. VwGH 10.12.1985, Zl. 85/14/0080). Es genügt dazu ein Verhalten des Organs, welches den Schluss erlaubt, dass dieses die Verminderung des Gesellschaftsvermögens geduldet habe (vgl. VwGH…
…der Änderung der Gesellschafterverhältnisse mit Verminderung des Beteiligungsausmaßes des Berufungswerbers um 10 Prozent im Firmenbuch. Am Ende des Wirtschaftsjahres 1996 besaß der Berufungswerber Anteile an der S GmbH im Ausmaß von 90 Prozent. Der um den IFB - Verlust gekürzte Verlust des Jahres 1996 von 178…
…Zahlung ein Rechtsgrund (Titel) gegeben wird. Die bereits durch Verluste eingetretene Verminderung des Gesellschaftsvermögens und die anschließende durch den Zuschuss wiederum erfolgte Erhöhung des Gesellschaftsvermögens kann durch die nachträgliche Beschlussfassung nicht rückgängig gemacht werden. Das Vorbringen der Berufungswerberin, wonach das zitierte EuGH-Urteil so zu…
…jedoch mit dem Ausscheiden des Gesellschafters. Nach Art. 7 Nr. 15 Abs. 5 der vierten Einführungsverordnung zum HGB (EVHGB) hat, wenn der Wert des Gesellschaftsvermögens zur Deckung der Gesellschaftsschulden und der Kapitalanteile der Gesellschafter nicht ausreicht, der ausscheidende Gesellschafter den Teil des Fehlbetrages an die…
…Geschäftsführer gegengezeichnet werden mussten, sei für die Frage der Haftung nicht streitentscheidend, da bei einer entsprechenden Geschäftsverteilung die Initiative über die Disposition des Gesellschaftsvermögens hinsichtlich der Abgabenentrichtung von jenem Geschäftsführer ausgehe, der für die Abgabenentrichtung zuständig sei (UFS Graz 21.12.2009, RV/0922-G…
…auf den Wert des Gesellschaftsvermögens hat bereits die Begründung der Entnahmeverbindlichkeit und kommt es bei Eintritt der Fälligkeit und Tilgung der Entnahmeverbindlichkeit zu keiner Änderung des Umfangs des Gesellschaftsvermögens. Mit dem Zahlungsfluss von der Gesellschaft zum Gesellschafter erfolgt in gleicher Höhe eine Verringerung der Verbindlichkeiten…
…auf den Wert des Gesellschaftsvermögens hat bereits die Begründung der Entnahmeverbindlichkeit und kommt es bei Eintritt der Fälligkeit und Tilgung der Entnahmeverbindlichkeit zu keiner Änderung des Umfangs des Gesellschaftsvermögens. Mit dem Zahlungsfluss von der Gesellschaft zum Gesellschafter erfolgt in gleicher Höhe eine Verringerung der Verbindlichkeiten…