…UStG 1994 kann der Unternehmer die von anderen Unternehmern in einer Rechnung an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, abziehen. Die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke unterliegt als Sonstige Leistung der Umsatzsteuer…
…auf Grund von Nutzungsverträgen ist als Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Befreit ist auch der Eigenverbrauch. Nicht befreit sind: - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen der Eigenverbrauch; - die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage…
…bei der Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke den ermäßigten Steuersatz zur Anwendung zu bringen. 3.1.2 Festgehalten wird zunächst, dass Zweck der Bestimmung des § 10 Abs. 2 Z 4 d UStG eine Gleichbehandlung von Mietern und Wohnungseigentümern hinsichtlich des Steuersatzes für Betriebskosten ist (sh…
…festgehalten, dass die Einkunftsquelleneigenschaft danach zu beurteilen sei, ob die Tätigkeit in der tatsächlich betriebenen Art und Weise objektiv Aussicht habe, sich lohnend zu gestalten. Im Bereich der Umsatzsteuer habe der Gesetzgeber die nicht verlustträchtige Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken als zwingend steuerpflichtig geregelt. Unter…
…Wohnzwecke verwendet werde. Es sei daher der 10%ige Steuersatz anzuwenden. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 4. August 2004 führte das Finanzamt aus, in der Berufung würden Auszüge aus der RZ 1185 UStR zitiert. Diese RZ treffe nur auf die Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken…
…nicht verlustträchtige Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken als zwingend steuerpflichtig (und zwar wie die Beherbergung im Gastgewerbe und die Vermietung zu Campingzwecken zum Steuersatz von 10%, die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen zum Steuersatz von 20%), die Vermietung von Grundstücken zu Geschäftszwecken…
…etwa hinsichtlich der Beherbergung oder der Nutzung zu Wohnzwecken, nicht aber hinsichtlich des Fischfanges der Fall ist - weder nach nationalem noch nach Unionsrecht für die Steuerfreiheit der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken darauf an, zu welchem Zweck das Grundstück vom Mieter oder Pächter genutzt werden…
…nicht verlustträchtige Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken als zwingend steuerpflichtig (und zwar wie die Beherbung im Gastgewerbe und die Vermietung zu Campingzwecken zum Steuersatz von 10 %, die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen zum Steuersatz von 20 %), die Vermietung von Grundstücken zu Geschäftszwecken…
…Eigentümer vermietet, nachdem die Eigentümer zuvor der GmbH ein Nutzungsrecht an der Wohnung eingeräumt haben, welche aber nie im Eigentum der Bw. stand. 1. Die Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken unterliegt nach § 10 Abs. 2 Z 4 lit. a UStG 1994 dem ermäßigten Steuersatz. Werden…
…kurz oder lang ist mit der teilweisen Umwidmung von Grundstücken zu rechnen. "Nutznießer" der Investition und Vermietung ist die Personengesellschaft und indirekt zu 80 % der Bruder des Mieters, Dr. RX . Auch aus diesem im zit. VwGH-Erkenntnis relevierten Aspekt ist die Vermietung als solche anzuerkennen…
…2 Z 4 llt. a (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken zu Wohnzwecken) und § 10 Abs. 2 Z 4 lit. b (Beherbergung in Wohn- und Schlafräumen) mit der Begründung versagt, das Angebot der Freizeiten sei als einheitliche Leistung zu werten, bei der die kirchlichen oder seelsorgerische…
…Dies spricht für die mangelnde betriebliche Veranlassung der Vermietung der Wohnung an den Geschäftsführer und dessen Gattin (Vgl. VwGH 20.6.2000, 98/15/0169). Der Gesellschaftsvertrag der Bw. sieht als Betriebszweck den An- und Verkauf von Grundstücken zum Zwecke eigener Verwertung und Benützung vor…
…April 2001) immer angegeben, die Wohnung als Büro zu vermieten und die Mietumsätze in den Jahren 2000 bis 2003 mit dem Normalsteuersatz von 20% und nicht mit dem für die Vermietung zu Wohnzwecken vorgesehenen begünstigten Steuersatz von 10% versteuert. Auch das Finanzamt hat in den…
…Baumaßnahmen Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist mit den unter § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 dargestellten Ausnahmen (u.a. Vermietung für Wohnzwecke, Beherbergung) steuerbefreit. Der Vermieter hat gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 die Möglichkeit, steuerbefreite Umsätze als steuerpflichtig zu behandeln. Der…
…ist als Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken anzusehen. Nicht befreit sind jedoch u.a. die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke. Durch Art. 13 C der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie (Optionen) werden die Mitgliedstaaten ermächtigt, ihren Steuerpflichtigen das Recht einzuräumen, für eine Besteuerung der Grundumsätze zu optieren…
…ohne Inventar an einen Bäcker vermietet und dieser die Geschäftseinrichtung selbst beischafft, liegt kein fiktiver Betrieb gewerblicher Art im Sinne einer Betriebsverpachtung, sondern eine nicht steuerpflichtige Vermietung von Grundstücken vor. Dies mit der Begründung, dass die entgeltliche Überlassung einzelner Wirtschaftsgüter keinen Betrieb gewerblicher Art begründet…
…An- und Verkauf von Grundstücken zum Zwecke eigener Verwertung und Benutzung" war und in dem wiederum von steuerneutralem Vermögen der Gesellschaft ausgegangen wurde, ist auf den vorliegenden Fall unter keinen Umständen anwendbar: Der VwGH hat nämlich festgestellt, dass 1. die Vermietung zu Wohnzwecken vom tatsächlichen…
…351 2% zuzüglich Leerstehung). Die Verwaltungskosten und nicht weiterbelastbaren Betriebskosten wurden sehr vorsichtig mit 2% angesetzt (Kranewitter, Liegenschaftsbewertung6, 89: 3-8%; Ross-Brachmann, Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken und des Wertes baulicher Anlagen29, 430: 2-8%; Bienert in Bienert/Funk, Immobilienbewertung Österreich, Stand Juli 2007…
…Kapitalanlage / Kapitalbildung freigestellt. Ausschließlicher Betriebsgegenstand sei die Vermietung von Liegenschaften. Diesem Zweck entsprechend sei gegenständliches Grundstück angeschafft worden." Einem Unternehmer stehe die Art der Kapitalanlage zwar in der Tat frei. Der angesprochene Umstand entbinde das Finanzamt jedoch nicht von seiner Verpflichtung zu überprüfen, ob Vermögensgegenstände…
…heranzieht, so übersieht sie den anderen, in den Leistungsaustausch involvierten Teil, nämlich die Sichtweise der Stiftung. Selbstverständlich liegt es im Wesen einer Vermietung zu Wohnzwecken, dass die Mieter mit diesem Bestandsverhältnis ihren persönlichen Wohnbedarf decken. Das ist ja gar nicht anders möglich. Es kommt aber…