Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 31. März 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Grazer Treuhand SteuerberatungsgesmbH & Partner KEG gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch Dr. Michael Ropposch, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer 1984 bis 1990…
Ergänzungsaufträge enthalten hat. In objektiver Betrachtung ist jedenfalls nicht nachvollziehbar, weshalb der Bw zu diesem Beweisthema im Betriebsprüfungsverfahren jeden Hinweis darauf vermissen ließ, dass der Gesamtkaufpreis abweichend von den Vereinbarungen im Kaufvertrag entrichtet worden sein soll, noch dazu, wenn dies über sein "diesbezügliches Ersuchen im…
…dürfte nach der Erinnerung [des Bw.] in diesem Zeitraum auch kurzfristige Darlehensgewährungen gegeben haben, wobei der genaue Zeitpunkt und Betrag noch mit den Empfängern der Darlehen abzustimmen wären. Für den Zeitraum 2004 ergibt eine Vermögenszuwachsrechnung kein positives Ergebnis. Die privaten Barausgaben im weiteren Sinne (Bar…
…zu den nachgewiesenen Verkürzungsbeträgen viel zu niedrig sind. Aus diesem Argument ist daher für den Bw. nichts zu gewinnen und vermag diese Vermögenszuwachsrechnung die Schätzungsmethode der Abgabenbehörde nicht zu ersetzen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Einwände gegen die Schätzungsmethode erst im Zuge der Schlussbesprechung…
…87.695 zu erhöhen, wodurch eine lediglich auf den Bezug steuerfreier Transferleistungen zurückzuführende Progressionsmilderung verhindert wird. Auf Grund der vom Finanzamt durch die angewendete Schätzungsmethode (Vermögenszuwachsrechnung) indirekt getroffenen Feststellung, dass auch im Jahr 1999 die Einkünfte aus Gewerbebetrieb ganzjährig erwirtschaftet worden sind, unterblieb unter Beachtung…
…Nachweis einer Abgabenverkürzung sei, so ist darauf zu verweisen, dass zum einen die Zurechnungen - wie oben dargestellt - auf Grundlage von Wareneinkäufen kalkulatorisch ermittelt wurden und sie weiters auf einer Vermögenszuwachsrechnung basieren, deren Entwurf dem steuerlichen Vertreter des Beschwerdeführers zur Kenntnis gebracht wurde, welcher am 29…
…Geldmitteln erfolgt, die im Zuge der Schlussbesprechung zum größten Teil nachgewiesen worden seien. Noch fehlende Nachweise würden bis spätestens Ende Juni nachgereicht. Sollte sich aufgrund dieser nachgereichten Unterlagen die Vermögenszuwachsrechnung bzw. Geldflussrechnung aufklären, so würden sich aus der Betriebsaufgabe keine steuerlichen Konsequenzen ergeben, ansonsten würde…
…lassen Rückschlüsse auf die Herkunft des Vermögens und damit auf Erträge als Ursachen der Vermögensvermehrung zu. Diese wird mittels einer so genannten Vermögenszuwachsrechnung festgestellt. Dieser Rechnung liegt der Gedanke einer die betriebliche und private Sphäre umfassenden Gegenüberstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben eines bestimmten Zeitraumes…
…folgende Ausführungen "Herr Mag. Mo (Rechtsanwalt) erklärt, dass Verkürzungen stattgefunden haben und auf Grund der von ihm erstellten Vermögenszuwachsrechnung sämtliche verkürzten Beträge auf den Sparbüchern Eingang gefunden haben. Darüber hinaus ergibt sich bereits aus den bei der Fleischhauerei errechneten Zuschätzungen, dass diese größenmäßig nicht möglich…
…Unternehmen Umsatzverkürzungen stattgefunden, die natürlich zu Abgabenverkürzungen geführt haben. Auf Grund der von ihm erstellten Vermögenszuwachsrechnung (Schätzungsmethode) haben sämtliche verkürzten Beträge in den Sparmitteln des Abgabepflichtigen Eingang gefunden. Demnach ergeben sich im Prüfungszeitraum Einzahlungen auf Sparbücher und Veranlagungsprodukte im Gesamtbetrag von ca. 2,7 Mio…
…2003 wurde vom Rechtsanwalt Mag. Mo erklärt, dass Verkürzungen stattgefunden haben. Aufgrund der von ihm damals unterbreiteten Vermögenszuwachsrechnung wären sämtliche verkürzte Beträge auf Sparbüchern nachzuweisen. Seit damals war auch der Verkürzungsmodus bekannt. Der Abgabepflichtige entnahm aus den Tageslosungen jeweils runde Bargeldbeträge. Auf Kalendern wurden mit…
…einer Mittelherkunfts- Mittelverwendungsrechnung, mit der Konsequenz, dass diese nicht als ungeklärter Vermögenszuwachs zu qualifizieren sei. Nur für den Fall, dass eine Vermögenszuwachsrechnung das Ergebnis eines unaufgeklärten Zuwachses zeitige, sei die Abgabenbehörde berechtigt zur Annahme, dass dieser Überschuss aus verschwiegenen Quellen stamme, wobei dem Finanzamt die…
…lassen Rückschlüsse auf die Herkunft des Vermögens und damit auf Erträge als Ursachen der Vermögensvermehrung zu. Diese wird mittels einer sogenannten Vermögenszuwachsrechnung festgestellt. Dieser Rechnung liegt der Gedanke einer die betriebliche und private Sphäre umfassenden Gegenüberstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben eines bestimmten Zeitraumes zugrunde…
Neben dem Finanzierungsbedarf für einen nicht unerheblichen Teil der verbuchten Barausgaben, blieb im Verfahren auch die Mittelherkunft für die drei Bareinzahlungen auf das Bankkonto im Betrag von insgesamt 121.200,- S offen. Zudem blieb die Bw trotz Aufforderung eine Erklärung für bislang unversteuert gebliebene Eingänge…
BescheidDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Fa. Bertl, Fattinger & Partner, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 1996-1998 entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidungen werden gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., AdresseBw., vertreten durch Stb., vom 17. August 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch RR AD Renate Pfändtner, vom 11. Juli 2000 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Wann bzw ab wann eine solche Schaffung einer neuen wirtschaftlichen Einheit im Bereich des Folgeeigentümers als gegeben anzunehmen ist, wird in der Literatur nicht beantwortet. Bei Beantwortung dieser Frage wird dem Zweck der Mantelkaufregelung wesentliche Bedeutung zukommen. Nach der Absicht des historischen Gesetzgebers soll mit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Harald Schwarzer, gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1999, 2000 und 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben betragen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch WTH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf, vertreten durch Mag.M.., betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 2000 bis 2003 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat am 6. Februar 2004 über die Berufung der E. G., vertreten durch Mag. German Bertsch, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz, vertreten durch HR Dr. Walter Blenk, betreffend Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer 1989 bis 1994 und Gewerbesteuer 1991 bis 1993…