…bei Verlust der Sendung auf dem Postweg- nicht ein auffallend sorgloses Verhalten, das eine Wiedereinsetzung aus Verschuldensgründen von vornherein ausschließt, zumal keine allgemeine Verpflichtung besteht, fristgebundene Anbringen als bescheinigte Sendungen aufzugeben (ganz abgesehen davon, dass die bei bescheinigten Sendungen gem. § 31 PostG normierte Haftung der…
…ist. Dem Berufungsvorbringen, dass grundsätzlich keine allgemeine Verpflichtung besteht, fristgebundene Erklärungen als bescheinigte Sendungen aufzugeben, ist beizupflichten. Wie richtig ausgeführt wurde, liegt, wenn eine fristgebundene Steuererklärung im Wege der Post, aber nicht als bescheinigte Sendung, eingebracht wurde, darin (bei Verlust der Sendung auf dem Postweg…
…nicht als bescheinigte Sendung, eingebracht wurde, darin (bei Verlust der Sendung auf dem Postweg) kein auffallend sorgloses Verhalten. Der Verlust eines als nicht bescheinigte Sendung aufgegebenen Anbringens auf dem Postweg gilt als unabwendbares und unvorhergesehenes Ereignis. Die gewöhnliche (nicht eingeschriebene) Aufgabe bei der Post gilt…
…Verlust der Sendung auf dem Postweg) kein auffallend sorgloses Verhalten. Der Verlust eines als nicht bescheinigte Sendung aufgegebenen Anbringens auf dem Postweg gilt als unabwendbares und unvorhergesehenes Ereignis (UFS vom 24.5.2003, RV/1200-W/03-RS2). Die gewöhnliche (nicht eingeschriebene) Aufgabe bei der…
…gegenteilige Behauptung, der Bw. habe das Schreiben seines Rechtsvertreters nicht erhalten, nicht als offenkundig falsch angesehen werden, ist doch der Verlust einer Sendung auf dem Postweg nicht grundsätzlich auszuschließen. Da nach der Aktenlage keinerlei Anhaltspunkte für eine tatsächliche Zustellung des Schreibens vom 12. 10. 2005…
…Den Verlust des Widerrufs auf dem Postweg bzw das Risiko für den Zugang an die Behörde hat jedoch der Absender einer Eingabe, somit der Bw. selbst zu vertreten (siehe die oben zitierte Rechtsprechung). Dabei ist unerheblich, ob dem Bw. ein Verschulden am Verlust der Sendung…
…2007 - laut entsprechendem Vermerk auf der Kopie - zwar am 19. Dezember 2008 an das Finanzamt übermittelt habe, es jedoch ob der "vorweihnachtlichen Hektik" und entgegen sonstiger Gepflogenheiten verabsäumt habe, diesen eingeschrieben zu versenden. Demzufolge scheine das Original auf dem Postweg in Verlust geraten zu sein…
…er sei der Zahlungsaufforderung am 4. April 2011 fristgerecht nachgekommen und habe den urkundlichen Nachweis über die Entrichtung der Gebühr an den Verwaltungsgerichtshof als "nichtbescheinigten Brief" übermittelt. Offensichtlich sei die Sendung auf dem Postwege in Verlust geraten, sodass dem Verwaltungsgerichtshof der entsprechende urkundliche Nachweis nicht…
…er sei der Zahlungsaufforderung am 4. April 2011 fristgerecht nachgekommen und habe den urkundlichen Nachweis über die Entrichtung der Gebühr an den Verwaltungsgerichtshof als "nichtbescheinigten Brief" übermittelt. Offensichtlich sei die Sendung auf dem Postwege in Verlust geraten, sodass dem Verwaltungsgerichtshof der entsprechende urkundliche Nachweis nicht…
…dass nur der Antrag auf Gewährung der Investitionszuwachsprämie mit den Beilagen auf dem Postweg in Verlust geraten ist. Wie vom steuerlichen Vertreter in der Berufung angeführt worden ist, kann ein Nachweis über die mit den Steuererklärungen 2002 gleichzeitig erfolgte Abgabe des Antrages auf Investitionszuwachsprämie auch…
…sondern als wahrscheinlich erkennen ließ. Der Verlust eines als nicht bescheinigte Sendung aufgegebenen Anbringens auf dem Postweg gilt als unabwendbares und unvorhergesehenes Ereignis (UFS vom 24.5.2003, RV/1200-W/03). Die gewöhnliche (nicht eingeschriebene) Aufgabe bei der Post gilt nicht als auffallend sorglos…
…könnte auf diese Weise - wenn es nur auf die Absendung ankäme - der Behörde die Beweislast aufbürden. Zwischen dem tatsächlichen Versäumen der Frist und dem dadurch bewirkten Nichteintreffen bei der Behörde und einer allenfalls rechtzeitig aufgegebenen, aber am Postweg (ohne Verschulden der Finanzverwaltung) verlorengegangenen Sendung bestünde…
…sowie der Verpflichtung zur Einreichung von Abgabenerklärungen gemäß den §§ 133 ff BAO. Streit besteht im Berufungsfall darüber, ob die Festsetzung der Zwangsstrafe im Hinblick auf die Behauptung unzulässig ist, der steuerliche Vertreter habe die Steuererklärungen für 2002 am 8. 4. 2004 auf dem Postweg an…
…Alex Kittel C-439/04 stellte der EuGH fest, dass die Beteiligung an Karussellgeschäften mit dem Ziel des Vorsteuerbetrugs zum Verlust des Rechts auf Vorsteuerabzug führt, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Lieferung an einen Unternehmer vorgenommen wird, der wusste oder hätte wissen müssen…
…die Lieferpapiere (lnvoice etc.) seien aber auf diese Firma ausgestellt worden. "S." sei ein Markenname, den jeder führen könne, die angemeldete UID-Nummer sei einer anderen Firma zugeordnet worden; die vorgelegte Speditionsbescheinigung bringe auch keine Klärung, da hier das Gewicht mit der Sendung nicht übereinstimme…
…Erscheindungsbild auf eine automationsunterstützte Datenverarbeitung schließen. Die Bescheide enthalten eine DVR-Nummer (DVR 0009075). Das Kuvert ist mit dem Absender Großbetriebsprüfung Wien erkennbar, welche für die Prüfung von Großbetrieben des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg zuständig war. Aus der Sendung…
…dem Drittlandsgebiet in das Inland, ausgenommen die Gebiete Jungholz und Mittelberg, gelangt. Gemäß § 1 Abs. 2 erster Satz UStG 1994 ist Inland das Bundesgebiet. Gemäß § 29 Abs. 8 UStG 1994 gelten bis auf weiteres als Übergangsregelung für die Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten der…
…Erhalt der Sendung wurde mit Datum 2.7.2010 seitens des Finanzamtes Graz-Stadt bestätigt. Darüber hinaus hat die Bw. die Erstattung mittels des amtlich vorgeschriebenen Vordruckes (U 5) beim Finanzamt Graz-Stadt beantragt. Das vollständig ausgefüllte Originalantragsformular (U 5) mit firmenmäßiger Zeichnung, auf dem…
…St. Pölten vom 23. Jänner 2006 und 28. Februar 2006 betreffend "feindliche Geschäftsübernahme") Strafanzeige erstattet hat. Dies erfolgte im Wesentlichen mit der Begründung, - Herr H. sei zur Unterschriftsleistung auf dem streitgegenständlichen Kaufvertrag genötigt worden bzw. habe er diesen Kaufvertrag "nur unter durchaus ernst zu nehmender
…Als Beginn der Abholfrist ist auf dem im Veranlagungsakt befindlichen Zustellnachweis der 28. Juni 2006 ausgewiesen. Gemäß § 17 ZustG (Zustellgesetz) ist eine hinterlegte Sendung mindestens zwei Wochen zur Abholung bereitzuhalten. Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Sendung erstmals zur Abholung…