…bei Verlust der Sendung auf dem Postweg- nicht ein auffallend sorgloses Verhalten, das eine Wiedereinsetzung aus Verschuldensgründen von vornherein ausschließt, zumal keine allgemeine Verpflichtung besteht, fristgebundene Anbringen als bescheinigte Sendungen aufzugeben (ganz abgesehen davon, dass die bei bescheinigten Sendungen gem. § 31 PostG normierte Haftung der…
…ist. Dem Berufungsvorbringen, dass grundsätzlich keine allgemeine Verpflichtung besteht, fristgebundene Erklärungen als bescheinigte Sendungen aufzugeben, ist beizupflichten. Wie richtig ausgeführt wurde, liegt, wenn eine fristgebundene Steuererklärung im Wege der Post, aber nicht als bescheinigte Sendung, eingebracht wurde, darin (bei Verlust der Sendung auf dem Postweg…
…nicht als bescheinigte Sendung, eingebracht wurde, darin (bei Verlust der Sendung auf dem Postweg) kein auffallend sorgloses Verhalten. Der Verlust eines als nicht bescheinigte Sendung aufgegebenen Anbringens auf dem Postweg gilt als unabwendbares und unvorhergesehenes Ereignis. Die gewöhnliche (nicht eingeschriebene) Aufgabe bei der Post gilt…
…fristgebundene Anbringen als bescheinigte Sendungen aufzugeben. Der Verlust eines - hineinzulesen ist: auch - als nicht bescheinigte Sendung aufgegebenen Anbringens auf dem Postweg gilt als unabwendbares und unvorhergesehenes Ereignis, die gewöhnliche (nicht eingeschriebene) Aufgabe bei der Post nicht als auffallend sorglos, damit nicht als ein die Wiedereinsetzung…
…fristgebundene Anbringen als bescheinigte Sendungen aufzugeben. Der Verlust eines als nicht bescheinigte Sendung aufgegebenen Anbringens auf dem Postweg gelte als unabwendbares und unvorhergesehenes Ereignis, die gewöhnliche (nicht eingeschriebene) Aufgabe bei der Post als nicht auffallend sorglos, damit nicht als ein die Wiedereinsetzung schon aus Verschuldensgründen…
…Verlust der Sendung auf dem Postweg) kein auffallend sorgloses Verhalten. Der Verlust eines als nicht bescheinigte Sendung aufgegebenen Anbringens auf dem Postweg gilt als unabwendbares und unvorhergesehenes Ereignis (UFS vom 24.5.2003, RV/1200-W/03-RS2). Die gewöhnliche (nicht eingeschriebene) Aufgabe bei der…
…gegenteilige Behauptung, der Bw. habe das Schreiben seines Rechtsvertreters nicht erhalten, nicht als offenkundig falsch angesehen werden, ist doch der Verlust einer Sendung auf dem Postweg nicht grundsätzlich auszuschließen. Da nach der Aktenlage keinerlei Anhaltspunkte für eine tatsächliche Zustellung des Schreibens vom 12. 10. 2005…
…Den Verlust des Widerrufs auf dem Postweg bzw das Risiko für den Zugang an die Behörde hat jedoch der Absender einer Eingabe, somit der Bw. selbst zu vertreten (siehe die oben zitierte Rechtsprechung). Dabei ist unerheblich, ob dem Bw. ein Verschulden am Verlust der Sendung…
…in der selben Leitzone (ggst 1***) wie das Aufgabepostamt befindet, nach über zwei Monaten immer noch nicht zugestellt ist, dann ist nach allgemeiner Lebenserfahrung davon auszugehen, dass dieses mit einem sehr hohen Grad an Wahrscheinlichkeit auf dem Postweg verloren gegangen ist. Daran vermag auch der…
…am 11.04.2022. Dabei führte die Abgabenbehörde im Wesentlichen aus, dass der Verlust eines Schriftstückes auf dem Postweg ein unvorhergesehenes Ereignis iSd § 308 Abs. 1 BAO jedenfalls sei, der Antrag des Bf. aber nicht innerhalb von drei Monaten ab Wegfall des Hindernisses gestellt worden…
…Auch war es ihnen nicht möglich, den Verlust des Antrages auf dem Postweg, im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden Mittel, zu verhindern. Zum Vorliegen eines minderen Grad des Verschuldens: Der Begriff des minderen Grades des Versehens ist als leichte Fahrlässigkeit iSd § 1332 ABGB zu verstehen…
…unter Bedachtnahme auf die ihr persönlich zumutbare Aufmerksamkeit und Vorsicht nicht erwarten könnte. Ein solches Ereignis sei zB der Verlust eines Schriftstückes auf dem Postweg, selbst dann, wenn die Postaufgabe als nicht bescheinigte Sendung aufgegeben worden sei. Am 11. Februar 2021 fand vor dem Bundesfinanzgericht…
…2007 - laut entsprechendem Vermerk auf der Kopie - zwar am 19. Dezember 2008 an das Finanzamt übermittelt habe, es jedoch ob der "vorweihnachtlichen Hektik" und entgegen sonstiger Gepflogenheiten verabsäumt habe, diesen eingeschrieben zu versenden. Demzufolge scheine das Original auf dem Postweg in Verlust geraten zu sein…
…er sei der Zahlungsaufforderung am 4. April 2011 fristgerecht nachgekommen und habe den urkundlichen Nachweis über die Entrichtung der Gebühr an den Verwaltungsgerichtshof als "nichtbescheinigten Brief" übermittelt. Offensichtlich sei die Sendung auf dem Postwege in Verlust geraten, sodass dem Verwaltungsgerichtshof der entsprechende urkundliche Nachweis nicht…
…er sei der Zahlungsaufforderung am 4. April 2011 fristgerecht nachgekommen und habe den urkundlichen Nachweis über die Entrichtung der Gebühr an den Verwaltungsgerichtshof als "nichtbescheinigten Brief" übermittelt. Offensichtlich sei die Sendung auf dem Postwege in Verlust geraten, sodass dem Verwaltungsgerichtshof der entsprechende urkundliche Nachweis nicht…
…dass nur der Antrag auf Gewährung der Investitionszuwachsprämie mit den Beilagen auf dem Postweg in Verlust geraten ist. Wie vom steuerlichen Vertreter in der Berufung angeführt worden ist, kann ein Nachweis über die mit den Steuererklärungen 2002 gleichzeitig erfolgte Abgabe des Antrages auf Investitionszuwachsprämie auch…
…auch nicht der anwaltlichen Praxis, mehrere Revisionen gegen unterschiedliche Erkenntnisse gemeinsam in einer einzigen Sendung einzubringen. Dass beide Sendungen auf dem Postweg verloren gegangen sein sollen, ist unwahrscheinlich. Es wurde auch keine Reklamation oder Nachforschung bei der Post dokumentiert und vorgelegt. Bei einem Verlust von…
…Zeiträumen vor dem Wirksamwerden der Unternehmensgruppe (Vorgruppenverluste) oder aus einer umgründungsbedingten Übernahme durch ein Gruppenmitglied (Außergruppenverluste) können bis zur Höhe des eigenen Gewinnes des jeweiligen Gruppenmitglieds verrechnet werden. Außergruppenverluste liegen nicht vor, wenn vortragsfähige Verluste innerhalb der Gruppe entstanden sind und umgründungsbedingt auf ein anderes…
…Zeiträumen vor dem Wirksamwerden der Unternehmensgruppe (Vorgruppenverluste) oder aus einer umgründungsbedingten Übernahme durch ein Gruppenmitglied (Außergruppenverluste) können bis zur Höhe des eigenen Gewinnes des jeweiligen Gruppenmitglieds verrechnet werden. Außergruppenverluste liegen nicht vor, wenn vortragsfähige Verluste innerhalb der Gruppe entstanden sind und umgründungsbedingt auf ein anderes…
…der Brief auf dem Postweg verloren gehe und nie zum Gericht komme (Schneider, AnwBl 1989, 453; ebenso JBl 1956, 367; vgl VwGH 97/07/0179 mwN)..." Auch in einem neueren, zu einem Finanzverfahren ergangenen, Erkenntnis (VwGH 26.07.2017, Ra 2016/13/0039) verwies der…