…Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen oder in der Erwerbstätigkeit des Ehegatten (vgl. etwa VwGH 22.11.2006, 2005/15/0011). Im Erkenntnis vom 27.5.2003, 2001/14/0121, sprach der Gerichtshof aus, dass die Pflegebedürftigkeit der Mutter einen gewichtigen Grund für die Beibehaltung des Hauptwohnsitzes darstellt…
…der Verlegung des Familienwohnsitzes u.a. mit der Pflegebedürftigkeit seiner Mutter und mit der beabsichtigten (Wieder)Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit an diesem Ort begründet. Der Gerichtshof hat erkannt, dass beide Umstände zumindest für die Streitjahre gewichtige Gründe darstellen, die für die Beibehaltung des Hauptwohnsitzes sprechen…
…erstmalig ein Familienwohnsitz in XXXX A. , A. XX , dem bisherigen Hauptwohnsitz der Ehegattin des Bw, begründet. Ergänzend sei dazu auszuführen, dass er geplant habe seine Beschäftigung ebenfalls ins Waldviertel zu verlegen. Ein diesbezügliches, unterschriftsreifes, Angebot einer Steuerberatungskanzlei in C. habe sich allerdings im letzten Moment…
…ausgeschieden. Mit der am 30.09.2010 erhobenen Berufung wurde die Versagung der Kosten für die doppelte Haushaltsführung und das Ausscheiden eines 40%igen Privatanteils von den Computerkosten bekämpft. Begehrt wurde weiters die Berücksichtigung des bisher nicht geltend gemachten Kinderfreibetrages für die Tochter. Der Bw…
…dass eine Verlegung des (Haupt-)Wohnsitzes an den (neuen) Beschäftigungsort zumutbar wäre. Eine länger andauernde bzw. dauernde doppelte Haushaltsführung wäre nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige beispielsweise wesentliche Einkünfte am Ort des Hauptwohnsitzes erzielen würde. Im gegenständlichen Fall sei die Bw zwar ausschließlich befristete…
…Berufung wird folgendes eingewendet: Das streitgegenständliche Fahrzeug wurde 2003 in D gekauft, zum Verkehr in Deutschland zugelassen und im zeitlichen Nahbereich auch im Inland verwendet. Unstrittig sei der Hauptwohnsitz des Bw bis 30.9.2010 in Österreich, sodass kraft der gesetzlichen Vermutung gemäß § 82 Abs…
…in der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 25.5.2010, RV/0684-I/09 - vorgelegen war. Die zum gegenständlichen Streitjahr abgeführten Ermittlungsergebnisse des Finanzamtes lassen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates keine entscheidungsrelevanten Gründe erkennen die gegen eine Zumutbarkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes (Ledigenhaushaltes) des Bw…
…Mitte 20 gesprochen werde, sie hingegen alleinerziehende Mutter mit einem Sohn sei. Das Erkenntnis sei daher im gegenständlichen Sachverhalt nicht anzuwenden. Die Verlegung des Familienwohnsitzes von E***** nach Wien sei der Bw nicht zumutbar, da sonst Familie und Beruf nicht vereinbar wären. Der Herr Landeshauptmann…
…und würde zu keinen berücksichtigungswürdigen Werbungskosten führen, weil es sich bei der Wegverlegung des Hauptwohnsitzes vom Beschäftigungsort um keinen in der beruflichen Sphäre der Bw. gelegenen Anlass handelt. Erst recht kann daher die Verlegung ihres Hauptwohnsitzes von St. in das nahe gelegene U aufgrund der…
…werden können. Danach sei die Verlegung des Wohnsitzes in die Nähe des Arbeitsplatzes zumutbar. Aus diesem Grund seien Familienheimfahrten bis März 2009 als Werbungskosten anerkannt worden. Die Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Ungarn sei nicht beruflich bedingt. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 datiert vom 12. Mai 2011…
…Bundesministerium für Finanzen nahm in einem vergleichbaren Fall (Verlegung des Familienwohnsitzes wegen Aufnahme einer Beschäftigung auch des anderen Ehegatten unter Beibehaltung des bisherigen Wohnsitzes als Zweitwohnsitz) eine Klaglosstellung vor, weil dieser Sachverhalt dem Grundfall (Beibehaltung des Hauptwohnsitzes und Begründung eines Zweitwohnsitzes) wirtschaftlich gleich gelagert sei…
…nicht zur Verfügung gestanden. Die Verlegung des Hauptwohnsitzes (an ihren Arbeitsort) sei aus beruflichen Gründen ihres Partners nicht möglich gewesen. Im Verfahren vor der Abgabenbehörde zweiter Instanz gab die Berufungswerberin am 21. Juli 2009 niederschriftlich an, bis Mai 2006 habe sich ihr Hauptwohnsitz in der…
…gesondert zu beurteilen. Die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort ist grundsätzlich nicht beruflich veranlasst. Der Bw. ist seit seiner Scheidung im Jahr 1996 allein stehend und hatte im Berufungszeitraum seinen Hauptwohnsitz im Nahebereich seines Arbeitsortes (Perchtoldsdorf)…
…zum Familienwohnsitz führen, wenn die Bw ihren Hauptwohnsitz in L bis zur Verehelichung beibehalten habe, obwohl ihr die Verlegung des Hauptwohnsitzes an den Beschäftigungsort schon lange zuvor zumutbar gewesen sei. Da nach der angeführten Rechtsprechung bei Verlegung des (Familien)wohnsitzes an einen auswärtigen Ort, (Familien…
…hat der Bf. am 17. März 2004 den Meldebehörden die Verlegung des Hauptwohnsitzes von L , nach E , bekannt gegeben. Da somit nach der Aktenlage der Nachweis, dass zum (maßgeblichen) Zeitpunkt der ausgewiesenen Zustellung am 4. März 2004 die Voraussetzungen des § 17 Abs. 3 letzter Satz…
…seinen Hauptwohnsitz nach I verlegt und den Nebenwohnsitz an der berufungsgegenständlichen Adresse in L, G eröffnet, der zweite Sohn F hatte mit 19 Jahren am 30.08.2004 den Hauptwohnsitz von P an die berufungsgegenständliche Adresse nach L, G verlegt. - Mit Verlegung des Hauptwohnsitzes des…
…infolge Insolvenz der Mieterin als uneinbringlich zu betrachten sein. Durch die Verlegung des Hauptwohnsitzes habe es keine Veränderungen gegeben. Durch die bereits seit Anfang an geplante vorzeitige Rückzahlung der Bankverbindlichkeiten sollte zukünftig ein Gesamteinnahmenüberschuss erzielt werden können, wobei bis einschließlich 2002 ein Werbungskostenüberschuss von rund…
…Fahrzeuges der Behörde, in deren örtlichem Wirkungsbereich das Fahrzeug zugelassen sei, binnen einer Woche jede Änderung von Umständen anzuzeigen, die durch die behördliche Eintragung im Zulassungsschein berührt würden. Insbesondere sei hierbei die Verlegung des Hauptwohnsitzes den Behörden anzuzeigen. Nach § 40 leg. cit. habe über einen…
…2005 mein Hauptwohnsitz D. war und meine Tochter C. ... im Jahr 2001 ein Studium in Wien begann, konnte sie meine Mietrechte in einer Gemeindewohnung fortsetzen, anstatt sich um eine andere Wohnung umsehen zu müssen, was aber laut Wiener Wohnen die Verlegung des Hauptwohnsitzes der Tochter…
…durch Übersiedlung in die eigene Wohnung in Wein seinen Hauptwohnsitz bereits vor Jahren nach Wien verlegte. Die Eltern behielten ihren Wohnsitz unverändert in B im Burgenland bei. Die Meldedaten sind für die Beurteilung der Frage des Hauptwohnsitzes in steuerlicher Hinsicht nicht ausschlaggebend. Das Vorliegen einer…