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UFSL RV/0259-L/09Keine Verlängerung des Bezuges der Familienbeihilfe, wenn das Studium nicht zum ehestmöglichen Zeitpunkt nach Absolvierung des Präsenzdienstes begonnen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2011

…vom 14.12.1995, 93/15/0133). Da das anspruchsvermittelnde Kind nicht sogleich nach Ableistung des Präsenzdienstes und nach Ablegung der Matura (als Voraussetzung für das nunmehr betriebene Universitätsstudium) die beabsichtigte Berufsausbildung (Studium) begonnen hat, konnte der Tatbestand der Verlängerung des Beihilfenbezuges gem. § 2 Abs…

UFSF RV/0099-F/08Wenn eine Auslandserfahrung Bestandteil des Studienplanes ist, führt ein absolviertes Auslandssemester nicht zur Verlängerung des familienbeihilfenwirksamen Studienzeitraumes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2009

…der vorlesungsfreien Zeit) zu sammeln, ohne dass es in diesem Fall zu einer Verlängerung der tatsächlichen Studiendauer käme. Offenbar vor dem Hintergrund derartiger Fälle sieht die bereits zitierte Durchführungslinie auch vor, dass eine Verlängerung des Bezuges der Familienbeihilfe nur möglich ist, wenn das "Auslandsstudium" pro…

UFSL RV/0051-L/03Verlängerung der Studienzeit wegen dreimonatiger Studienbehinderung (Krankheit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2004

…aber auf bereits im vorhergehenden Semester absolvierte Lehrveranstaltungen und nicht auf Lehrveranstaltungen im laufenden Semester beziehen. Somit sei die Begründung nicht haltbar und die für eine Verlängerung des Bezuges der Familienbeihilfe erforderliche Studienbehinderung sei sehr wohl gegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs…

UFSS RV/0541-S/02Strittig ist, ob ein beihilfenschädlicher Studienwechsel im Sinne des § 17 StudFG in der ab 1997 geltenden Fassung vorliegt oder nicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2004

…und zwar jeweils spätestens in der Zulassungsfrist des dritten Semesters, kann das zu einer Verlängerung des Bezuges von Familienbeihilfe führen. Zu keiner Verlängerung der Familienbeihilfe führt hingegen ein Wechsel der Studienrichtung in der Zulassungsfrist zum vierten Semester. Das bedeutet für den vorliegenden Fall: Mit Wintersemester…

UFSG RV/0867-G/11Bei Berufsausbildung kein Familienbeihilfenbezug über das 25. Lebensjahr hinaus.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2012

…von der Erstbehörde überhaupt nicht berücksichtigt obwohl durch ein derartiges ein besonders berücksichtigungswürdiger Fall vorliegt. der eine Verlängerung der zulässigen Studiendauer und somit des Bezuges der Familienbeihilfe um ein Semester ermöglicht. Wie ich ausgeführt habe, hat mein Sohn daraufhin das Masterstudium der Technischen Physik inskribiert…

UFSI RV/0116-I/09Zurechnung von Lohnzahlungen, die das Vorjahr betreffen (Zuflusszeitpunkt)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2010

…Sachbezüge (§ 49 Abs. 1) vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit hat. 3) Bezüge von Urlaubsersatzleistungen werden sozialversicherungsrechtlich als beitragspflichtiges Entgelt nach § 49 Abs. 1 und 2 ASVG behandelt und führen damit zu einer entsprechenden Verlängerung des Pflichtversicherungsverhältnisses und dadurch zum Ruhen eines Krankengeldanspruchs nach § 143 Abs…

UFSW RV/3122-W/08Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2008

…Bank im Zeitraum März bis Dezember 2006 bezogenen Einkünfte sind nur in jenem Ausmaß zu berücksichtigen, das dem Zeitraum März bis Juni 2006 entspricht und somit nur mit 4/10 des Bezuges anzusetzen. Es ergibt sich demnach folgende Berechnung: | Zeitraum | Arbeitgeber | Betrag…

UFSG RV/0342-G/05Studienwechsel unter Anrechnung von 3 Vorsemestern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2005

…und zwar jeweils spätestens in der Inskriptionsfrist des dritten Semesters, kann das zu einer Verlängerung des Bezuges von Familienbeihilfe führen. Unbestritten ist der Zeitpunkt des Studienbeginns für die Studienrichtung Rechtswissenschaften im Wintersemester 2001/02 und der Studienwechsel nach 5 Semestern im Sommersemester 2004 auf Alte…

UFSG RV/0060-G/03Studienwechsel bei zwischenzeitiger Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.12.2003

…in der Inskriptionsfrist des dritten Semesters, kann das zu einer Verlängerung des Bezuges von Familienbeihilfe führen. Zu keiner Verlängerung der Familienbeihilfe führt hingegen ein Wechsel der Studienrichtung nach dem sechsten Semester. Das bedeutet für den vorliegenden Fall: Unbestritten ist der Zeitpunkt des Studienbeginns für die…

UFSW RV/3307-W/08Ein nach Ablauf der höchstzulässigen Studienzeit begonnenes Auslandsstudium kann die Studienzeit nicht mehr verlängern.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2008

…gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend Familienbeihilfe ab 1. März 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Absolvierung eines Erasmus Auslandssemesters im vorliegenden Fall zu einer Verlängerung des Bezuges der Familienbeihilfe…

UFSL RV/0567-L/07Anspruch auf Familienbeihilfe über das 26. Lebensjahr hinaus.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2008

…Diplom, als auch das Doktorat. Die Verlängerung über das 26. Lebensjahr hinaus ist demnach auf ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis zurückzuführen, weil die Bewilligung für das damals noch im Aufbau begriffene individuelle Diplom-Studium samt Doktorat erst im Laufe des Wintersemesters 1999 / 2000 erteilt wurde…

UFSS RV/0540-S/02Studienwechsel nach dem 3. inskribierten Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2003

…Inskriptionsfrist des dritten Semesters, kann das zu einer Verlängerung des Bezuges von Familienbeihilfe führen. Zu keiner Verlängerung der Familienbeihilfe führt hingegen ein Wechsel der Studienrichtung in der Zulassungsfrist zum vierten Semester. Das bedeutet für den vorliegenden Fall: Unbestritten ist der Zeitpunkt des Studienbeginns des Sohnes…

UFSW RV/3633-W/10Rückforderung von Familienbeihilfe nach Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2011

…4 FLAG ersucht werde, die Abgabenbehörde anzuweisen, von der Rückforderung des Bezuges abzusehen. Mit Bescheid vom 10. Mai 2010 forderte das Finanzamt die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Oktober 2008 bis September 2009 zurück und führte begründend aus, es sei ein schädlicher Studienwechsel…

UFSG RV/0287-G/09Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2009

…über die Voraussetzungen des Bezuges der Familienbeihilfe bzw. der Studienbeihilfe informiert werden. Da der Bezug der Familienbeihilfe an die oa. gesetzlichen Voraussetzungen gebunden ist, und auch keine Verlängerungsgründe seitens des Berufungswerbers angeführt wurden, kann der unabhängige Finanzsenat keine Rechtfertigung für eine Verlängerung der für den…

UFSL RV/0902-L/07Familienbeihilfe während Zivildienst und bei Studienwechsel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2009

…und zwar jeweils spätestens in der Zulassungsfrist des dritten Semesters, kann das zu einer Verlängerung des Bezuges von Familienbeihilfe führen. Zu keiner Verlängerung der Familienbeihilfe führt hingegen ein Wechsel der Studienrichtung in der Zulassungsfrist zum vierten Semester. Der Berufungswerber war in der Zeit von 19…

UFSW RV/4028-W/02kein ausreichender Studienerfolg nach dem ersten Studienjahr und Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2005

…Abs. 1 FLAG (nach § 33 Abs. 4 Z. 3 lit. a letzter Satz EStG 1988 auch auf Kinderabsetzbeträge anzuwenden) nur auf die objektive Unrechtmäßigkeit des Bezuges der Familienbeihilfe abstellt (vgl. z.B. VwGH Erkenntnis vom 10. Dezember 1997, 97/13/0185). 5.5.3. Ergänzend…

UFSW RV/1559-W/13Familienbeihilfe bei Zuerkennung einer befristeten Aufenthaltsberechtigung nach dem AsylG 1997
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2013

…Bw. sei seit mehr als 5 Jahre in Österreich aufhältig. Es werde beantragt, der Berufung stattzugeben und die Familienbeihilfe ab April 2010 bis zur ersten Verlängerung des Aufenthaltstitels, somit bis Juli 2010 zu gewähren. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und erklärte, die Bw. und…

UFSW RV/1813-W/11Kein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge nach Abbruch der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2011

…Studierender des Gymnasiums, angemeldet, wurde aber am 30.9.2010 abgemeldet. Während sich die Tochter der Bw. T seit November 2009 nicht mehr in Österreich aufhielt, absolvierte der Sohn K im Streitzeitraum seine Berufsausbildung im Inland. Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich hinsichtlich des Bezuges von…

UFSW RV/1837-W/13Rückforderung der Familienbeihilfe bei mangelndem Nachweis der Zielstrebigkeit (Externistenreifeprüfung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2013

…vorbereitet hätte, welche nach Art und Dauer die volle oder überwiegende Zeit beanspruchte. Bis zur Erreichung des 21. Lebensjahres im Juli 2010 hätten das Vorliegen der Voraussetzungen des Bezuges von Familienbeihilfe auch durch eine entsprechende Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachgewiesen werden können und müssen. Auch dies…

UFSW RV/1832-W/12Besuch einer Maturaschule - zielstrebige Berufsausbildung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2013

…Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (v. 16.11.1993, 90/14/0108), welche den verpflichtenden Antritt von Zulassungsprüfungen in regelmäßigen Abständen vorschreibt, um zielstrebiges von außen erkennbares Bemühen, vorzuweisen. Seit dem Beginn des bestrittenen Zeitraumes von Sep 2009 - Okt 2011 und der gleichzeitigen Verlängerung des Bezuges der…