…e) die Rechtfertigung oder das Geständnis des Beschuldigten; f) die wesentlichen Aussagen der Zeugen und Sachverständigen und die sonstigen Beweisaufnahmen; g) wenn das Erkenntnis nach Schluss der mündlichen Verhandlung verkündet worden ist, dessen Inhalt und die wesentlichen Gründe, sonst den Vorbehalt der schriftlichen Ausfertigung. Abs…
…§ 13, 33 Abs.1 FinStrG begangen, eingeleitete Finanzstrafverfahren wird wegen dauernder Verhandlungsunfähigkeit des Beschuldigten und einer dadurch gegebenen Unmöglichkeit der Beweisaufnahme in einem Berufungsverfahren im Zweifel zu Gunsten für den Beschuldigten gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt . Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates VII beim Finanzamt Linz…
…Verfahrens. Eine vor dem Berufungssenat I als Organ der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich als damalige Finanzstrafbehörde zweiter Instanz für den 31. Mai 2000 anberaumte mündliche Verhandlung wurde zur Einholung eines medizinischen Gutachtens über die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten vertagt. Dem Gutachten des als Sachverständigen beauftragten Dr. L.…
…Oktober 2003 jeweils in Anwesenheit des Beschuldigten und seines Verteidigers, des Amtsbeauftragten Oberrat Harald Volmer sowie der Schriftführerin Diana Engelmaier bzw. Karin Nowotny durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung wird stattgegeben und in der Sache gemäß § 161 Abs.1 Finanzstrafgesetz 1958, BGBl…
…HR Dr. Gudrun Pohanka, zu Recht erkannt: Der Berufung wird Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens und neuerlicher Verhandlung an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 26. September 2002, SNr. X, hat…
…Schwechat und Gerasdorf, vertreten durch Susanne Bandat, zu Recht erkannt: Das Erkenntnis wird gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG von amtswegen aufgehoben und zur neuerlichen Abhaltung einer mündlichen Verhandlung an die erste Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 4. Februar 2003, SN XXX, hat das Finanzamt…
…Rechnungen der P-GmbH an die Bw. (21. Dezember 2001). Firmenbuchauszug/Bw. (29. September 2004): Der Geschäftsführer stellt den Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Am 2. Juli 2001 hat die Bw. dem Landesgericht Eisenstadt bekannt gegeben, dass LdS die Allein-Gesellschafterin der Bw. ist…
…Juni 2011, StrNr. 001, hat das Finanzamt Kufstein Schwaz als Finanzstrafbehörde erster Instanz nach einer in Abwesenheit des Berufungswerbers A durchgeführten mündlichen Verhandlung diesen für schuldig erkannt, weil er 1. fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch das Nichterklären eines Teiles…
…Juni 2011 betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entschieden: 1) Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der mündlichen Verhandlung vom 27.1.2011 wird zurückgewiesen. 2) Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Stellung eines…
…den für die Erledigung der Strafsache maßgebenden Sachverhalt von Amts wegen festzustellen und dem Beschuldigten sowie den Nebenbeteiligten Gelegenheit zu geben, ihre Rechte und rechtlichen Interessen geltend zu machen. Die mündliche Verhandlung ist das Kernstück des Finanzstrafverfahrens. In ihr soll die Wahrheit endgültig festgestellt werden…
…Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Spruchsenat I beim Finanzamt K. als Finanzstrafbehörde erster Instanz hat den Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) mit Erkenntnis vom 6. Juli 2006, nach in dessen Abwesenheit durchgeführter mündlicher Verhandlung, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit…
…lit. a FinStrG pauschal mit € 120.- bestimmt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 6. Juni 2002, wobei im Wesentlichen vorgebracht wurde, dass er eine Ladung zur mündlichen Verhandlung für den 5. Mai 2002, 09.00 Uhr, erhalten habe. An…
…Beschwerdeverfahren bis zur Erledigung des Wiederaufnahmegrundes auszusetzen, dem Bf. Zahlungserleichterung zu gewähren, sowie eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. Irgendwelche Ausführungen betreffend der Höhe der beantragten Zahlungserleichterung fehlen im Ansuchen trotz anwaltlicher Vertretung zur Gänze. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG obliegt die Einhebung…
…darauf, dass der Bw. auch noch im Verfahren vor dem unabhängigen Finanzsenat von der Möglichkeit, in einer von ihm beantragten mündlichen Verhandlung, dies mit dem Hinweis auf eine allenfalls noch gegebene finanzielle Notlage betreffend An- und Abreise, seinen Standpunkt zu vertreten und alles Zweckdienliche vorzubringen…
…zu einem anderen Dienstgeber steht. Zum Antrag des Berufungswerbers im Schreiben vom 20.11.2008 auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat ist Folgendes auszuführen: Gemäß § 284 Abs. 1 Z 1 BAO hat unter anderem eine mündliche Verhandlung über eine Berufung stattzufinden…
…2) oder in der Beitrittserklärung (§ 258 Abs. 1) beantragt, oder wenn der Referent eine derartige Entscheidung verlangt. Zufolge § 284 Abs. 1 BAO hat eine mündliche Verhandlung über eine Berufung stattzufinden, wenn dies in der Berufung (§ 250), im Vorlageantrag (§ 276 Abs. 2) oder in der Beitrittserklärung…
…SpS, nach der am 12. September 2006 in Abwesenheit des Beschuldigten und in Anwesenheit des Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin M. durchgeführten Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung des Amtsbeauftragten wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufgehoben und das Finanzstrafverfahren gemäß §§ 136…
…bekannt zu geben, seit wann er das Arbeitszimmer für seine Tätigkeit als selbständiger Versicherungsagent nutze, ob sich seitdem etwas geändert habe und welche Tätigkeit(en) er derzeit ausübe. Mit Schreiben vom 10. April 2003 beantragte der BW daraufhin eine mündliche Verhandlung, legte einen Bauplan vor…
…vorgebracht wird, dass gemäß § 167 Abs. 1 FinStrG gegen die Versäumung einer mündlichen Verhandlung eines anhängigen oder abgeschlossenen Verfahrens die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter den dort näher angeführten Voraussetzungen zu bewilligen sei. Die Auffassung, dass ein solches Verfahren nicht stattzufinden habe, weil die…
…sein bevollmächtigter Vertreter ist. Die Partei zeigt nicht auf, welches unvorhersehbare und unabwendbare Ereignis ihren rechtsfreundlichen Vertreter am Erscheinen zur mündlichen Verhandlung gehindert hätte. Unbeschadet der durch den Senat ausgesprochenen Zurückweisung wäre der Wiedereinsetzungsantrag somit aus den vorgenannten Gründen abzuweisen. Zum Antrag auf Wiederaufnahme wird…