…Erlassung des Bescheides maßgebend gewesen sind, oder b) wenn das Vorhandensein dieser Verhältnisse auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben zu Unrecht angenommen worden ist. I. Gemäß § 212a Abs. 2 lit. c BAO ist die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen, wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen…
…wurde ausgeführt: "Die Behörde verweist in ihrer Begründung unter anderem auf ein die Einbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten gefährdendes Verhalten des Abgabepflichtigen. Es wird unter anderem erwähnt, dass der Abgabepflichtige schon in der Vergangenheit nicht mit der Finanzbehörde "zusammenarbeiten" wollte und auch schon früher nur spärlich oder…
…Bei der Festsetzung der Höhe nach sind in Ausübung des behördlichen Ermessens vor allem das Ausmaß und die Dauer der Überschreitung, die Höhe des durch die verspätete Erklärungsabgabe erzielten finanziellen Vorteiles, das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, sowie der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen (Ritz…
…Einkommens- und Vermögenssituation ist in derartigen Fällen nicht mehr so entscheidend, da schon auf Grund des Verhaltens des Abgabepflichtigen die Tendenz eines Abgabenausfalles erkennbar ist. Der Berufungswerber hat seinen Berufungsantrag selbst im Zuge der Berufungsverhandlung mehrmals modifiziert und versichert, er werde künftig seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen…
…ginge (VwGH 21.2.1996, 96/16/0017, 11.12.1996, 94/13/0047, 0049, 0050, 22.9.2000, 95/15/0090, 24.9.2002, 2002/14/0082). Daher erübrigen sich weitere Ausführungen über das bisherige abgabenrechtliche Verhalten des Bw. Graz, am 3. Mai 2005
…für die Folgemonate Februar bis Juni 2003 unberichtigt aushaftet, ist der aus dem pflichtwidrigen Verhalten des Berufungswerbers resultierende Rückstand auf fast 8.300 € angewachsen. Der Berufungswerber hat der Abgabenbehörde bislang weder einen konkreten Vorschlag unterbreitet, wie dieser Rückstand einschließlich der Erfüllung der laufenden Zahlungsverpflichtungen…
…dass im Hinblick auf Dauer der unentschuldbaren Verspätung, das bisherige steuerliche Verhalten des Bw. und das Grad des Verschuldens ein Verspätungszuschlag von 5 % angemessen ist. Die festgesetzte ESt 2001 in Höhe von 13.864,89 € x 5 % würde einen Betrag von 693,24 €…
…Partei - und nach Zweckmäßigkeit - unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an der Einbringung von Abgaben - zu treffen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die der Behörde im Zeitpunkt der Entscheidung bekannt sind. Dazu zählen zB. das steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen (Neigung zur Verschleppung und zur Verzögerung…
…Kriterien für die Ermessensübung sind vor allem zu berücksichtigen: Das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärungen erzielten finanziellen Vorteils, das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen zB. seine Neigung zur Missachtung abgabenrechtlicher Pflichten sowie der Grad des Verschuldens (vgl. Ritz…
…1992, 91/13/0204) und die Partei zur Erfüllung ihrer abgabenrechtlichen Pflichten zu verhalten (vgl. VwGH 20.9.1988, 88/14/0066). So darf der Abgabepflichtige zur Erfüllung der im § 119 BAO normierten Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Wege des § 111 BAO verhalten werden. Danach…
…Kernbereich des gesetzlich umschriebenen Tatbildes durch das Zusammenwirken mehrerer Personen verwirklicht werden kann. Ein solches Zusammenwirken ist auch bei Fahrlässigkeitsdelikten möglich, wobei hier häufig die Tat bzw. der Tatbeitrag durch Unterlassung verwirklicht wird. Im Fall der Abgabenverkürzung ist die Täterschaft nicht nur unmittelbar beim Abgabepflichtigen…
…ob ein Verkehrsunfall betrieblich oder privat veranlasst sei, das Verschulden des Lenkers entscheidend sei. Auch wenn ein Kfz auf einem betriebsbedingten Einsatz beschädigt werde, aber dieser Schaden auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Abgabepflichtigen zurückzuführen sei, könne nach herrschender Lehre und Rechtsprechung der…
…der Höhe des Verspätungszuschlages, das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils sowie das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen und der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen. Im Fall des Bw. erfolgte die Einreichung der Umsatzsteuererklärung des Jahres…
…ist die Schlussfolgerung der Erstinstanz, dass in der Übertragung der Liegenschaft und damit des wesentlichen Vermögens durch den Antragsteller eine Gefährdungshandlung iSd. Gesetzes zu sehen ist, zutreffend und nicht zu widerlegen. Nach der Rechtsprechung liegt ein der Aussetzung entgegenstehendes Verhalten des Abgabepflichtigen z.B. vor…
…221,97 | Anspruchszinsen 2010 | 55,36 | U 10-12/2009 | 7.566,67 Das Verhalten des Abgabepflichtigen sei bisher nicht auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben gerichtet gewesen. Am 24.10.2012 erließ das Finanzamt einen Bescheid über die Abweisung…
…Abweisung sei ausgeführt worden, dass das Verhalten des Abgabenpflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringung der Abgabe gerichtet sei. Dies sei aufgrund der obigen Ausführungen nicht zutreffend. Mit der umgehenden Überweisung der Hälfte der geforderten Sicherheitsleistung habe die Bw durch ihr Verhalten gezeigt, dass sie selbstverständlich…
…wobei auf den Grad des Verschuldens, das bisherige Verhalten des Abgabepflichtigen sowie die Höhe der Steuernachforderung Bedacht zu nehmen ist. Auf Grund des vorstehend Gesagten hat das Finanzamt zu Recht eine Zwangsstrafe in der Höhe von € 160,- festgesetzt. Die Berufung war somit als unbegründet…
… 212a Abs. 2 lit. c BAO stütze, wonach die Aussetzung der Einhebung dann nicht zu bewilligen sei, wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet sei. Diese Begründung werde unter anderem darauf bezogen, dass sich die Bw. bei Abwicklung ihrer…
…Dezember 2008 erhalten. Bei der Ermessensübung im Rahmen der Festsetzung eines Verspätungszuschlags (§ 135 BAO) habe sich das Finanzamt vor allem am Ausmaß der Fristüberschreitung, der Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils sowie dem bisherigen Verhalten des Abgabepflichtigen zu orientieren. Die…
…wenn das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist. Abs.3 Anträge auf Aussetzung der Einhebung können bis zur Entscheidung über die Berufung (Abs. 1) gestellt werden. Sie sind zurückzuweisen, wenn sie nicht die Darstellung der Ermittlung des gemäß Abs…