…Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens und Vermögensverhältnisse erwachsen. Der Stpfl ist daher mit anderen Stpfl gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu vergleichen und nicht mit Stpfl, die die gleiche Belastung zu tragen haben; daher ist beispielsweise der Kranke nicht mit einem anderen Kranken, sondern mit einem…
…Es wird nicht in Abrede gestellt, dass solche Umbauten kostspielig sind. Dennoch handelt es sich bei den Kosten - im Vergleich mit anderen Steuerpflichtigen gleicher Einkommens - und Vermögensverhältnisse - um keine atypischen, außerhalb der normalen Lebensführung gelegenen Belastungen. Es mangelt am für die Abzugsfähigkeit unabdingbaren Tatbestandsmerkmal der…
…geltend gemachte Trampolin habe nichts mit den modernen Geräten zu tun, die in manchen großen Gärten herumstünden. Dazu ist festzustellen, dass es sich bei den Kosten für ein Trampolin - abgesehen davon, dass diese im Vergleich mit anderen Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht außergewöhnlich erscheinen …
…an Haltemöglichkeiten und der nicht vorhandenen Barrierefreiheit der Duschkabine - nicht als behinderungsbedingter Aufwand betrachtet werden. Auffallend ist überdies das völlige Fehlen von typisch behinderungsbedingten Vorrichtungen, wie insbesondere Haltegriffen. Es handelt sich daher bei den gegenständlichen Kosten - im Vergleich mit anderen Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse …
…Wohnungskosten der Mehrheit der Steuerpflichtigen mit gleichen Einkommensverhältnissen in annähernd gleicher Höhe erwachsen, kann im Berufungsfall auch das Merkmal der Außergewöhnlichkeit als nicht gegeben erachtet werden. Es handelt sich daher bei den geltend gemachten Kosten - im Vergleich mit anderen Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse - um…
…der Schiebetür betrifft, so erweist sich diese auf Grund der gegebenen Platzverhältnisse generell - und somit nicht nur für Körperbehinderte - als zweckmäßig. Es handelt sich daher bei den geltend gemachten Kosten - im Vergleich mit anderen Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse - um keine atypischen, außerhalb der normalen…
…der sie zu tragen hat, mehr als die Mehrzahl der übrigen Steuerpflichtigen gleicher Einkommens - und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes. Krankheitskosten des Steuerpflichtigen selbst erwachsen ihm aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Die Belastung muss nicht nur dem Grunde nach, sondern auch der Höhe nach vom Begriff der…
…2 EStG 1988 dann außergewöhnlich, wenn sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst. Persönliche Verhältnisse wie etwa das Alter sind vom gegenständlichen Tatbestand nicht umfasst. Nun ist es aber so, dass Aufwendungen für die Befriedigung des Wohnbedürfnisses…
…die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens und Vermögensverhältnisse erwachsen. Der Bw ist daher mit anderen Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu vergleichen und nicht mit Steuerpflichtigen die die gleiche Belastung zu tragen haben. Soweit der Bw in der Berufung unter Verweis auf das Erkenntnis…
…Behinderung geltend macht, mit (kranken und gesunden) Abgabepflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu vergleichen. Aufwendungen, die bei der Mehrzahl der Abgabepflichtigen auftreten, die also im täglichen Leben üblich sind, stellen keine außergewöhnliche Belastung dar. Unzulässig wäre es, den Vergleich nur zwischen Personen anzustellen, die Krankheitskosten…
…der sie zu tragen hat, mehr als die Mehrzahl der übrigen Steuerpflichtigen gleicher Einkommens - und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes. Krankheitskosten des Steuerpflichtigen selbst erwachsen ihm aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Die Belastung muss nicht nur dem Grunde nach, sondern auch der Höhe nach vom Begriff der…
…Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst. Nun ist es aber so, dass Aufwendungen für die Befriedigung von Wohnbedürfnissen in der Regel jedem Steuerpflichtigen -egal, welcher Einkommens-oder Vermögensverhältnisse- erwachsen. Es handelt sich hierbei um eines jener Grundbedürfnisse, dessen Befriedigung im Vergleich mit der…
…die Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst. Nach Abs. 3 leg. cit. erwächst die Belastung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Gemäß § 34 Abs…
…erwachsen und sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Die Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Gemäß § 34 Abs. 2 EStG 1988 ist die Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und gleicher Vermögensverhältnisse erwächst…
…die Steuerpflichtige unverhältnismäßig höhere Aufwendungen als die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwachsen sei und sie sich dieser Verpflichtung aus rechtlichen und sittlichen Gründen nicht habe entziehen können, zumal es der ausgeprägte Berufswunsch des Sohnes gewesen sei, Pilot zu werden und diese…
…Behinderung geltend macht, mit (kranken und gesunden) Abgabepflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu vergleichen. Aufwendungen, die bei der Mehrzahl der Abgabepflichtigen auftreten, die also im täglichen Leben üblich sind, stellen keine außergewöhnliche Belastung dar. Unzulässig wäre es, den Vergleich nur zwischen Personen anzustellen, die Krankheitskosten…
…Haushaltshilfe sind kein Grund für eine Steuerermäßigung, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Steuerpflichtigen in der Regel die Beschäftigung einer Haushaltshilfe nicht mehr als außergewöhnlich erscheinen lassen. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, ob eine Einkommens- oder Vermögenssituation vorliegt, bei der die Beschäftigung einer Haushaltshilfe ohnehin…
…Aufwendungen nur insofern, als sie höher sind als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwachsen (§ 34 Abs. 2 EStG 1988). Ein verheirateter Steuerpflichtiger ist im Allgemeinen mit den anderen verheirateten Steuerpflichtigen zu vergleiche (VwGH 24. 6. 66,490/66). Dem rein…
…34 EStG weiters voraus, dass die Belastung außergewöhnlich ist, zwangsläufig erwächst und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Abgabepflichtigen wesentlich beeinträchtigt. Eine Belastung ist außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst. Zwangsläufigkeit liegt vor, wenn sich der…
…Belastung durch diese Mehraufwendungen sei höher als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwachse, und insofern außergewöhnlich. Das gelte für die Belastung, die sie (die Bw) betroffen hätte; und es würde ebenfalls für die Belastung gelten, die ihren Sohn getroffen hätte…