…entfallen, unter vorsätzlicher Verletzung der Bestimmungen der Art. 38 bis 41 Zollkodex normierten Gestellungspflicht vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht und hiedurch das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs.1 lit.a FinStrG begangen, eingeleitete Finanzstrafverfahren wird im Zweifel zugunsten des Beschuldigten gemäß §§ 136, 157…
…ist im Falle von gewährten Zahlungserleichterungen zu beachten, dass der Zahlungsaufschub zwei Jahre nicht überschreiten darf. Gemäß § 98 Abs.3 FinStrG haben die Finanzstrafbehörden unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel…
…gemäß § 136 FinStrG im Zweifel zugunsten für B eingestellt. Seiner Entscheidung legte der Erstsenat folgende Feststellungen zugrunde [Ergänzungen des Berufungssenates in eckiger Klammer]: Der Beschuldigte B ist bis zur Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der X GmbH am 4. März 2008 deren alleiniger Vorstand…
…aber auch hier nicht zu führen, sodass im Ergebnis hinsichtlich der vorgeworfenen Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG spruchgemäß mit einer Verfahrenseinstellung im Zweifel zugunsten für die Beschuldigte vorzugehen war. Es verbliebt somit lediglich der Vorwurf an die Beschuldigte, dass sie - entgegen ihrem…
…ist, und andererseits bei T eine eher nicht anzunehmende unrealistische Einschätzung über die zukünftige Vorgangsweise des ihn tatsächlich beständig bedrängenden Finanzamtes vorgelegen haben müsste. Insoweit war somit hinsichtlich der vorgeworfenen versuchten Abgabenhinterziehungen spruchgemäß mit einer Verfahrenseinstellung im Zweifel vorzugehen. Keine Zweifel hegt der Berufungssenat hingegen…
…a) des Schuldspruches] und 4.) [entspricht Faktum 2. des Schuldspruches] des Strafantrages des Amtsbeauftragten schuldig und ging hinsichtlich der Punkte 2.a.) und 2.b.) des Strafantrages mit einer Verfahrenseinstellung - offenkundig im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten - im Sinne des § 136 FinStrG vor (Finanzstrafakt Bl…
…3 FinStrG im Zweifel nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Es war daher betreffend Umsatzsteuer 1995 insgesamt in Höhe von S 70.680,00 (=Umsatzsteuernachforderung aus Sicherheitszuschlag und ungeklärter Einlage auf das Verrechnungskonto) mit Verfahrenseinstellung vorzugehen. Der der gegenständlichen Berufungsentscheidung zugrunde…
…was ja auch zutreffend gewesen war. Die erstinstanzliche Verfahrenseinstellung war daher im Zweifel zu bestätigen. Betreffend den Lohnzahlungszeitraum September 2008 hätte X als Geschäftsführer der A-GmbH eine Entrichtung bzw. Abfuhr der Lohnabgaben (Lohnsteuer € 1.030,46 + Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen € 361…
…Entrichtungspflicht hatte, weswegen hinsichtlich der Anschuldigung der vorsätzlichen Nichtentrichtung von DB und DZ 11,12/2002 in der aus dem Spruch ersichtlichen Höhe mit Verfahrenseinstellung vorzugehen war. Im Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Lohnabgaben für den Monat 11/2005 brachte der Bw. vor…
…abgaben nicht spätestens bis zum 5. Tag nach jeweils eingetretener Fälligkeit entrichtet hätte. Es war daher, entsprechend der Bestimmung des § 98 Abs. 3 FinStrG, im Zweifel zu Gunsten der Bw. zu entscheiden und mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136, 157 FinStrG vorzugehen. Wien, am 21. April 2009
…wird im Zweifel zugunsten für den Beschuldigten gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 9. April 2008, StrNr. 041/2007/00186 001, hat das Finanzamt Braunau Ried Schärding als Finanzstrafbehörde erster Instanz - neben einer Verfahrenseinstellung - Z auch für schuldig erkannt, er habe im…
…Umstand, dass der Tatort nicht im Inland gelegen hätte (was nach der Rechtsmeinung des Beschuldigten ja zur Verfahrenseinstellung führen hätte müssen). Nach gegebener Akteneinsicht in Form einer Übermittlung einer Kopie der verfahrensgegenständlichen Tatbeschreibung nahm der Beschuldigte ausführlich durch seinen Anwalt zum finanzstrafrelevanten Sachverhalt bzw. zur…
…leg.cit. in Frage kommt (letzteres beispielsweise, weil lediglich eine bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung spätestens am Fälligkeitstag bzw. bis zum fünften Tag nach Fälligkeit, nicht aber eine wissentlich rechtswidrige Nichtentrichtung im Zweifel erweislich ist). Unterbleibt solcherart eine Bestrafung wegen § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, lebt…
…Säumniszuschlägen an die GmbH und einigen Erinnerungen hinsichtlich nicht übermittelter Umsatzsteuervoranmeldungen (siehe oben) - nicht weiter reagiert hat, ist im Zweifel zum Zeitpunkt der strafrelevanten Fälligkeiten nicht von einem ausdrücklichen Akutwissen des Beschuldigten, sondern lediglich vom einem Ernstlich-für -möglich-Halten der Rechtswidrigkeit seiner Vorgangsweise auszugehen…
…gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; "bleiben Zweifel bestehen, so…
…bedingter Vorsatz des Beschuldigten nicht erweislich ist. Die erfolgte Verfahrenseinstellung des Spruchsenates betreffend eine schuldhafte verspätete Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für März 2006 war daher im Zweifel zu bestätigen. Betreffend den Voranmeldungszeitraum April 2006 wäre bis zum Ablauf des 16. Juni 2006 durch die A-GmbH…
…der Jahre 1997 und 1998 absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 abs. 5 FinStrG eingetreten ist und betreffend Lohnabgaben für Monate Jänner 1999 bis Dezember 2000 die angeschuldigte Finanzordnungswidrigkeit im Zweifel (§ 98 Abs. 3 FinStrG) nicht nachgewiesen werden konnte, war insgesamt mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136…
…89, 88/14/0222). Hinsichtlich der Höhe der der erstinstanzlichen Abgabenfestsetzung zu Grunde gelegten Umsätze, welche hier im Rahmen der Außenprüfungen durch Auskunftsersuchen bei den Firmen J-GmbH und A.H. ermittelt wurden, bestehen für den Unabhängigen Finanzsenat keinerlei Zweifel. Zwar hat die Bw. in…
…Offenlegungspflicht der widerrechtlich im Rahmen des Dienstverhältnisses erlangten Gelder zumindest ernstlich für möglich gehalten, dennoch die Abgabe der Steuererklärung unterlassen und dadurch eine Verkürzung an Einkommensteuer 2005 billigend in Kauf genommen, nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit erwiesen werden kann. Zweifelsfrei kann der…
…Schuldspruch b) des Spruchsenaterkenntnisses] war daher mit einer Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136, 157 FinStrG vorzugehen. Auch hat der Unabhängige Finanzsenat keinen Zweifel am Vorliegen der subjektiven Tatseite der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG im Bezug auf Umsatzsteuer 2005 und 2006 sowie an der…