…Ausnahmen vom Abfallbegriff bzw. der Betragspflicht vor. Da es sich um ein Verfüllen von Geländeunebenheiten bzw. das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologischen Strukturen handle und diese nicht im Zuge einer übergeordneten Baumaßnahme gesetzt worden seien, würden Baurestmassen gemäß § 3 Abs…
…Zeitverzug gewesen seien, sei MB mit einem Gabelstapler mit einem schweren Maschinenelement zum LKW gefahren. Durch eine Bodenunebenheit sei die Maschine von der Gabel gerutscht und dadurch beschädigt worden. Die Höhe des Schadens sei ihm nicht bekannt. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Nicht erfasste…
…der die Verfüllung beobachte, erklärte am 21. Oktober 2006 vor Organen der Polizeiinspektion Y., dass er einen Bagger beobachtet habe, der der ein riesiges Loch mit Bauschutt und Eternitplatten befüllte. Das gesamte Abbruchmaterial wurde von ihm auf 3 m³ geschätzt. In seiner Einvernahme vor Organen…
…Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtenen Bescheid in seinem Ausspruch wie folgt abgeändert: Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Altlastenbeitrages wird um die in den Jahren 1993 und 1994 zur Verfüllung von Geländeunebenheiten verwendeten Baurestmassen in Höhe von 2.320 Tonnen mangels Altlastenbeitragspflicht verringert…
…im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten: 1. Abfälle, die einer Wiederverwendung, thermischen oder stofflichen Verwertung zugeführt werden, ausgenommen Verfüllungen von Geländeunebenheiten und das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen, einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen sowie Baumaßnahmen des Deponiekörpers (zB Deponiezwischenabdeckungen, Fahrstraßen, Rand- und Stützwälle); §2 Abs…
…Jugend und Familie, der im Wesentlichen ausführte, dass das Verfüllen von Kies- und Schottergruben und Geländeverfüllungen mit Bauschutt als Verfüllungsmaterial eine Beitragspflicht im Sinne des § 6 Abs.2 ALSaG dann auslöse, wenn sie nicht in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme stünden und keine bautechnische Funktion erfüllen…
…möglich, nicht aber die Verfüllung der Stützmauer und somit der beabsichtigte Verwendungszweck des Materials. Diesbezüglich sei ein zivilrechtliches Verfahren anhängig. Mit Eingabe vom 9. Jänner 2008 teilte die Bf. der Bezirkshauptmannschaft A. mit, dass sie die Aushuberde gerne entfernen würde, aber von K.F. daran…
…Gleisanlagen oder Fundamente, Baugruben- oder Künettenverfüllungen). Gemäß § 7 Abs.1 Z.2 ALSaG entsteht die Beitragsschuld im Falle des Verfüllens von Geländeunebenheiten, des Vornehmens von Geländeanpassungen oder des Einbringens in geologische Strukturen nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen wurde. Gemäß § 6…
…Abfälle im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme in unbedingt erforderlichem Ausmaß zulässigerweise für eine Tätigkeit gemäß Abs.1 Z.1 lit.c) leg.cit. (" Verfüllen von Geländeunebenheiten...oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten)...") verwendet werden…
…2 Abs 5 Z 1 AISaG) auch aus diesem Grund stattzugeben sein werde. Dieses Material werde in der BRD bereits im Landschaftsbau und bei der Rekultivierung zur Verfüllung von Geländeunebenheiten sowie das Vornehmen von Geländeanpassungen einschließlich des Einbringens in geologischen Strukturen ohne Geländeverfüllungen oder -Anpassungen…
…Abs. 5 Z 1 AISaG) auch aus diesem Grund stattzugeben sein werde. Dieses Material werde in der BRD bereits im Landschaftsbau und bei der Rekultivierung zur Verfüllung von Geländeunebenheiten sowie das Vornehmen von Geländeanpassungen einschließlich des Einbringens in geologischen Strukturen ohne Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die…
…2 Abs 5 Z 1 AISAG) auch aus diesem Grund stattzugeben sein werde. Dieses Material werde in der BRD bereits im Landschaftsbau und bei der Rekultivierung zur Verfüllung von Geländeunebenheiten sowie das Vornehmen von Geländeanpassungen einschließlich des Einbringens in geologischen Strukturen ohne Geländeverfüllungen oder -anpassungen…
…u.a. ausgeführt, dass von einer Erfüllung einer konkreten bautechnischen Funktion im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme nur dann die Rede sein kann, wenn zu dem für die Beurteilung des Vorliegens der Beitragsfreiheit relevanten Zeitpunkt bereits mit ausreichender Sicherheit fest steht, worin die übergeordnete Baumaßnahme…
…nbsp; § 7: Abs.1: Die Beitragsschuld entsteht im Falle ... Z.2. des Verfüllens von Geländeunebenheiten, des Vornehmens von Geländeanpassungen oder des Einbringens in geologische Strukturen nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen wurde..... ...... § 8: Der Beitragsschuldner hat fortlaufend Aufzeichnungen zu führen, aus…
…sei wieder zur Gänze entfernt. Bei der Geländebefestigung handle es sich daher weder um eine bauliche Anlage, noch um eine Verfüllung von Geländeunebenheiten. Die Bf. stellte den Antrag auf Durchführung eines Lokalaugenscheins und die Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Baufach. Mit Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz…
…März 2003 aus, dass eine Wiederverwendung der Abfallstoffe zur Verfüllung von Schottergruben kein Deponieren von Abfall sein kann, ergebe sich bereits aus der oben wiedergegebenen Legaldefinition dieses Rechtsbegriffes, weil Schottergruben keine Anlagen seien , die zur langfristigen Ablagerung von Abfällen errichtet worden sind (so in § 2…
…2, 818 und 820 der KG A. geführt. Mit Bescheid des Zollamtes Graz vom 17. März 2006, GZ. 700/6578/6/2004, ist dem Bf. wegen der Verfüllung von Geländeunebenheiten mit Abfällen i.S. des § 3 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 4 Z…
… 3 Abs. 1 Z. 2 ALSaG in der im verfahrensgegenständlichen Zeitraum geltenden Fassung unterliegen dem Altlastenbeitrag das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder - anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme…
…Situationen befugt zu sein, mündliche Bewilligungen der gegenständlichen Art aussprechen zu können. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates liegt daher ein Zweifelsfall hinsichtlich der Frage vor, ob bei der Verfüllung von Baurestmassen im Rahmen der Baumaßnahme "B - Verlängerung" gegen Rechtsvorschriften, insbesondere die Bestimmungen des § 64 Forstgesetz…
…Verzug-Situationen befugt zu sein, mündliche Bewilligungen der gegenständlichen Art aussprechen zu können. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates liegt ein Zweifelsfall hinsichtlich der Frage vor, ob bei der Verfüllung von Baurestmassen im Rahmen der Baumaßnahme "B - Verlängerung" gegen Rechtsvorschriften, insbesondere die Bestimmungen des § 64 Forstgesetz…