…Ausnahmen vom Abfallbegriff bzw. der Betragspflicht vor. Da es sich um ein Verfüllen von Geländeunebenheiten bzw. das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologischen Strukturen handle und diese nicht im Zuge einer übergeordneten Baumaßnahme gesetzt worden seien, würden Baurestmassen gemäß § 3 Abs…
…der nicht kontaminierte Bodenaushub von der ALSAG Beitragspflicht gem. § 3 Abs. 1 Z 8 AWG ausgenommen. Jedenfalls liege aber eine zulässige Verwertung im Sinne des § 5 iVm. § 15 Abs. 4a AWG vor. Die Aufbringung sei zum Nutzen der Landwirtschaft erfolgt. Das Verfüllen von Bodenunebenheiten bzw…
…Zeitverzug gewesen seien, sei MB mit einem Gabelstapler mit einem schweren Maschinenelement zum LKW gefahren. Durch eine Bodenunebenheit sei die Maschine von der Gabel gerutscht und dadurch beschädigt worden. Die Höhe des Schadens sei ihm nicht bekannt. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Nicht erfasste…
…die konsenslose Verfüllung veranlasst hat. Nach der Rechtsprechung des VwGH kommt es bei der Beurteilung der Beitragsschuldnerschaft darauf an, in wessen Verantwortung die Verfülltätigkeit vorgenommen wurde (VwGH 6.7.2006, 2004/07/0141). Hat jemand einen Anderen beauftragt, bestimmte Abbruchmaterialien auf einem von ihm als…
…für diese Baurestmassen auf den o.a. Grundstücken mangels des Nachweises der Voraussetzungen für die Ausnahme von der Beitragspflicht iSd § 3 Abs.1a Z.6 ALSAG der altlastenbeitragspflichtige Tatbestand des Verfüllens von Geländeunebenheiten bzw. der Vornahme von Geländeanpassungen gemäß § 3 Abs.1 Z.1 lit…
…verbracht wurden. Die vorgelegten Prüfberichte seien zur Erfüllung der Kriterien an ein Qualitätssicherungssystem nicht ausreichend. Im Detail wurde ausgeführt, dass eine zeitliche Zuordnung der Prüfberichte zu den angeführten Jahresmengen nicht möglich sei und Nachweise der Verwertung innerhalb von 3 Jahren sowie Mengen- und Zeitangaben, die…
…ausgeführt, dass eine bloße Verfüllung oder Geländeanpassung keine Baumaßnahme darstelle. Der Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung für die „Hobelhalle“ sei nahezu erst zwei Jahre nach der Vornahme der Geländeverfüllung/Geländeanpassung gestellt worden, weshalb nicht alle Voraussetzungen für die Ausnahme von der Beitragspflicht erfüllt sind. Zum…
…13. Oktober 2014 wurde ausgeführt, das Material sei vom Bauleiter der B.C. ausgewählt worden, da kein Heißmischgut zur Verfügung stand. Das Abbruchrecyclingmaterial sei von der Bf. bestellt worden, konkrete Zeugnisse seien nicht verlangt worden. Mit Beschwerdevorentscheidung des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 23. Juli 2015…
…Verfüllungen oder Ablagerungen auf ihrer Liegenschaft geduldet haben, als Beitragsschuldner anzusehen seien. Sollten von der Beitragsschuld für einen bestimmten Anfall mehrere Personen betroffen sein, so sei grundsätzlich der Reihenfolge des § 4 leg.cit. zu folgen". Demzufolge sind jene Personen als Beitragsschuldner anzusehen, die beitragspflichtige Verfüllungen…
…Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Verantwortung für beitragspflichtige Tätigkeit jenem zuzurechnen sei, der das für die Tätigkeit des Verfüllens von Geländeunebenheiten verwendete Material bestimmt. Dabei seien rein objektive Kriterien, nicht aber ein schuldhaftes Verhalten maßgebend. Die beitragspflichtige Tätigkeit habe…
…dessen Einplanierung. Da somit die Verfüllung des Kellers mit den aufbereiteten Baurestmassen nicht bewilligt und dieser Umstand für die Bf. erkennbar gewesen sei, ist die subjektive Abfalleigenschaft erfüllt. Von mineralischen Baurestmassen könne aufgrund einer möglichen Kontamination mit Schadstoffen eine Gefahr für die Umwelt ausgehen, weshalb…
… 3 Abs.1 Z.1 lit. c ALSaG gilt das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen als Ablagern im…
…der die Verfüllung beobachte, erklärte am 21. Oktober 2006 vor Organen der Polizeiinspektion Y., dass er einen Bagger beobachtet habe, der der ein riesiges Loch mit Bauschutt und Eternitplatten befüllte. Das gesamte Abbruchmaterial wurde von ihm auf 3 m³ geschätzt. In seiner Einvernahme vor Organen…
…Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtenen Bescheid in seinem Ausspruch wie folgt abgeändert: Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Altlastenbeitrages wird um die in den Jahren 1993 und 1994 zur Verfüllung von Geländeunebenheiten verwendeten Baurestmassen in Höhe von 2.320 Tonnen mangels Altlastenbeitragspflicht verringert…
…im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten: 1. Abfälle, die einer Wiederverwendung, thermischen oder stofflichen Verwertung zugeführt werden, ausgenommen Verfüllungen von Geländeunebenheiten und das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen, einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen sowie Baumaßnahmen des Deponiekörpers (zB Deponiezwischenabdeckungen, Fahrstraßen, Rand- und Stützwälle); §2 Abs…
…Jugend und Familie, der im Wesentlichen ausführte, dass das Verfüllen von Kies- und Schottergruben und Geländeverfüllungen mit Bauschutt als Verfüllungsmaterial eine Beitragspflicht im Sinne des § 6 Abs.2 ALSaG dann auslöse, wenn sie nicht in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme stünden und keine bautechnische Funktion erfüllen…
…von Schutz- und Regulierungsmaßnahmen am ***Bach*** im Bereich der Grundstücke Nr. ***6***, alle KG ***7***, sowie auf dem Grundstück Nr. ***8***, KG ***9***, in Übereinstimmung mit dem Befund in der Begründung und den genehmigten Planunterlagen, die einen wesentlichen Bestandteil dieses Bescheides bilden und bei Erfüllung…
…feststellbar. Von der Aufnahme des beantragten Beweises, der Beiziehung eines abfallfachlichen Amtssachverständigen und einem Ortsaugenschein zum Beweis dafür, dass der objektive Abfallbegriff nicht erfüllt ist, wird gemäß § 183 Abs. 3 BAO abgesehen, da der Beweis hinsichtlich einer Abfalleigenschaft für den Zeitpunkt der Verfüllung unerheblich ist…
…dass der angelieferte Bodenaushub iSd § 3 Abs 1 Z 1 lit c ALSAG mit entsprechendem Aufwand (Planierraupen zur Verdichtung et cetera) zur Verfüllung von Geländeunebenheiten verwendet worden wäre, nur um dann bei Bedarf wieder ausgebaut zu werden und damit überdies die Geländeunebenheiten wieder geschaffen worden…
…nicht enden. Nach § 3 Abs 1 lit c ALSAG unterliegt dem Altlastenbeitrag das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen. Gemäß § 3 Abs la Z 6 ALSAG sind von der Beitragspflicht ausgenommen mineralische Baurestmassen, sofern durch ein Qualitätssicherungssystem gewährleistet wird, dass eine…