…Abs. 1 Z 1 lit c ALSAG das Verfüllen von Geländeunebenheiten mit Abfällen, also auch der Einbau von Baurestmassen auf der Baustelle. Baurestmassen seien laut Verordnung des Bundesministers für Umwelt über die Ablagerung von Abfällen (Deponieverordnung) ein Gemenge von bei Bau- oder Abbrucharbeiten anfallenden Materialien…
…Auftraggeber der Schüttungen durch die C war es, zunächst die Geländeunebenheit im Wald zu verfüllen und anzupassen und danach auch noch auf die darunter liegende Wiese zu schütten. Es war von vornherein zwischen den Eigentümern und F vereinbart, dass ein Teil der Erde im Wald…
…im vorliegenden Fall durch die Verfüllung der Geländeunebenheiten mit den in Rede stehenden Baurestmassen (Abfällen) im 1.Quartal 2007 die Abgabenschuld gem. § 3 Abs.1 Z.1 lit.c) AlSAG entstanden sei. Hingegen könne durch die nachträgliche Vorlage zweier Gutachten, von denen das eine nicht…
…Z 3 AlSAG derjenige, der Geländeunebenheiten verfüllt oder Geländeanpassungen vornimmt. Gemäß § 6 Abs. 1 Buchstaben a und b AlSAG beträgt der Altlastenbeitrag für beitragspflichtige Tätigkeiten je angefangene Tonne für Baurestmassen oder Erdaushub, welcher im Rahmen von Aushub- oder Abraumtätigkeiten von Boden anfällt, den Kriterien der…
…nbsp; § 7: Abs.1: Die Beitragsschuld entsteht im Falle ... Z.2. des Verfüllens von Geländeunebenheiten, des Vornehmens von Geländeanpassungen oder des Einbringens in geologische Strukturen nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen wurde..... ...... § 8: Der Beitragsschuldner hat fortlaufend Aufzeichnungen zu führen, aus…
… 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente…
…sei wieder zur Gänze entfernt. Bei der Geländebefestigung handle es sich daher weder um eine bauliche Anlage, noch um eine Verfüllung von Geländeunebenheiten. Die Bf. stellte den Antrag auf Durchführung eines Lokalaugenscheins und die Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Baufach. Mit Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz…
…hat auch der Bf. selbst in der Niederschrift vom 7.10. 1998 darauf hingewiesen, dass er 1997 in einer Fernsehsendung über eine Altlastenbeitragspflicht bei Lagerung von Müll gehört hatte. Es trifft Beamte auch keine ausdrückliche Verpflichtung, über kompetenzfremde Angelegenheiten Auskünfte zu erteilen. So normiert etwa…
…Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtenen Bescheid in seinem Ausspruch wie folgt abgeändert: Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Altlastenbeitrages wird um die in den Jahren 1993 und 1994 zur Verfüllung von Geländeunebenheiten verwendeten Baurestmassen in Höhe von 2.320 Tonnen mangels Altlastenbeitragspflicht verringert…
…der Altlastenbeitrag für das Verfüllen oder Lagern gemäß § 3 je angefangene Tonne für Baurestmassen ab Jänner 1997 60 S. Gemäß § 7 Abs.1 Z 2 ALSaG,.BGBl.299/1989, entsteht die Beitragschuld im Falle des Verfüllens von Geländeunebenheiten, des Vornehmens von Geländeanpassungen oder des Einbringens…
…Falle des Verfüllens von Geländeunebenheiten, des Vornehmens von Geländeanpassungen oder des Einbringens in geologische Strukturen nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen wurde. Der Zeitpunkt, zu dem die Steuerschuld - grundsätzlich -entsteht, ist auch für die Beurteilung der Voraussetzungen einer Steuerbefreiung von Bedeutung…
…Bf.) für das Verfüllen von Geländeunebenheiten im zweiten Kalendervierteljahr 2007 gemäß § 201 BAO iVm § 3 Abs.1 Z.1 lit.c, § 4 Z.3, § 6 Abs.1 Z.1 lit.b und § 7 Abs.1 ALSaG ein Altlastenbeitrag in Höhe von € 74.880,00…
…würden ein Volumen von 0,4 m³ ergeben. Das Volumen der gesamten Baurestmassen belaufe sich somit auf 4,12 m³. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs.1 Z.1c ALSaG unterliegt dem Altlastenbeitrag das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder…
…die Erhebungen durchführte, wurde von zwei Personen eine neue Wegtrasse vermessen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs.1 Z.2 ALSaG unterliegt dem Altlastenbeitrag das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene…
…langfristigen Ablagerns nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Ablagerung vorgenommen wurde, 2. des Verfüllens von Geländeunebenheiten, des Vornehmens von Geländeanpassungen oder des Einbringens in geologische Strukturen nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen wurde, 3. des Lagerns mit Ablauf des Kalendervierteljahres…
…wurde im Wesentlichen darauf verwiesen, es sei die Absicht des Gesetzgebers gewesen, dass unter einem dem Altlastenbeitrag unterliegenden Verfüllen von Geländeunebenheiten oder einem Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen eine dauerhafte Veränderung des Geländes, keinesfalls aber eine kurzfristige Maßnahme zu verstehen sei. Anlässlich der am 9…
…unterliegen: 1. Das langfristige Ablagern von Abfällen; 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme…
…Zl. 700000/17461/2008, wurde der Berufung teilweise stattgegeben und von der Festsetzung eines Säumnis- und Verspätungszuschlages abgesehen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass es sich mangels Vorliegens einer wasserrechtlichen Bewilligung um keine zulässige Verfüllung von Geländeunebenheiten handle. Die Beitragsbefreiung gemäß § 3 Abs.1a Z…
…ALSAG idF 1996/201 ausgeführt, dass das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete Bautechnische Funktion erfüllen, nicht auf einen dauerhaften oder…
…Abfälle im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme in unbedingt erforderlichem Ausmaß zulässigerweise für eine Tätigkeit gemäß Abs.1 Z.1 lit.c) leg.cit. (" Verfüllen von Geländeunebenheiten...oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten)...") verwendet werden…