…Z 2 ALSaG BGBl.299/1989 unterliegen dem Altlastenbeitrag das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -Anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B…
…zum Zweck einer Untergrundbefestigung vorgenommen worden ist. Am 16. 3. 2000 erging ein Schreiben des HZA Graz an die Bf. gem. § 115 BAO. Sie wurde zur Wahrung ihrer rechtlichen Interessen bezüglich der Altlastenbeitragspflicht gem. § 3 Abs.1 Z. 2 ALSAG infolge Verfüllens von Geländeunebenheiten oder…
…3 Abs.1 Z.2 ALSaG unterliegt dem Altlastenbeitrag das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B…
…in der eine Tätigkeit gemäß § 3 Abs.1 Z.1 bis 3a ALSaG vorgenommen wird oder derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst oder geduldet hat. Die Bf. kommt als Beitragsschuldnerin gemäß § 4 ALSaG nicht in Betracht, da sie die Verfüllung einer Geländeunebenheit bzw. eine Geländeanpassung…
…bis zu einem Jahr zur Beseitigung oder bis zu drei Jahren zur Verwertung von Abfällen, die der Rechtsordnung widerspricht, privilegieren wollen, indem er sie von der Beitragspflicht ausgenommen hat (vgl. VwGH 2003/07/0173 ua). Zudem ist auch im Rahmen der Verfüllung einer Geländeunebenheit nur…
… 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen mit Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente…
…Der Bf. hat nach der Aktenlage für den Anmeldungszeitraum (viertes Kalendervierteljahr 2002) weder eine Erklärung abgegeben, noch hat er die Abgaben selbst berechnet und zum Fälligkeitstag entrichtet. Gegenstand des Altlastenbeitrages ist nach § 3 Abs. 1 Z 2 AlSAG ua. das Verfüllen von Geländeunebenheiten bzw. das…
…Abs. 1 ALSAG Die Beitragsschuld entsteht beim beitragspflichtigen Verfüllen von Geländeunebenheiten und beim beitragspflichtigen Vornehmen von Geländeanpassungen mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen wurde. § 201 BAO Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen an oder gestatten sie dies…
…Dem Altlastenbeitrag unterliege gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit c ALSAG das Verfüllen von Geländeunebenheiten mit Abfällen, also auch der Einbau von Baurestmassen auf der Baustelle. Baurestmassen seien laut Verordnung des Bundesministers für Umwelt über die Ablagerung von Abfällen (Deponieverordnung) ein Gemenge von bei…
…Dritter die Einhaltung der Bedingen und Auflagen für eine beitragsfreie Verwendung von Abfällen als Recyclingmaterial überprüfen habe können. Im vorliegenden Fall sei sohin der Tatbestand des § 3 Abs.1 Z.1 lit.c) ALSAG erfüllt: Darnach unterliege das Verfüllen von Geländeunebenheiten mit Abfällen dem Altlastenbeitrag…
…GZ. FSRV/0009-K/02 eine Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, mit der teilweise stattgegeben wurde, indem die auf die in den Jahren 1993 und 1994 zur Verfüllung von Geländeunebenheiten verwendeten Baurestmassen im Ausmaß von 2320 Tonnen entfallenden Abgaben aus dem strafbestimmenden Abgabenbetrag gestrichen wurden, sodass…
…verbunden sind; 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen mit Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen…
… 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente…
…des Bf. ist es zu werten, dass eine Mitwirkungsbereitschaft am Verfahren und zur Aufklärung des Sachverhalts zu ersehen ist - gemäß § 166 BAO konnten die Ergebnisse des Finanzstrafverfahrens auch im Abgabenverfahren herangezogen werden - und dass der vom Zollamt geforderte Betrag rasch zur Einzahlung gebracht wurde, sodass…
…des Altlastenbeitrages zur Verfüllung von Geländeunebenheiten verwendet hat. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß § 34 Abs. 4 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von € 1.200,00 verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12…
… 303 Abs.4 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen vorliegen würden. Gemäß § 3 Abs.1 Z.2 ALSaG (idF bis 31.12.2005) unterliegt das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen…
…Betreiber einer Deponie oder eines Lagers; 2.im Falle der Beförderung der Abfälle zur langfristigen Ablagerung außerhalb des Bundesgebietes der Inhaber der Bewilligung zur Ausfuhr aus Österreich gemäß Abfallwirtschaftsgesetz, BGBl. Nr. 325/1990, in der jeweils geltenden Fassung; 3.derjenige, der mit Abfällen Geländeunebenheiten verfüllt…
…anzusehen; dies deshalb, weil zwar die einer Wiederverwendung dienenden Abfälle nicht als Abfälle im Sinne des ALSAG gelten, allerdings mit der gerade im vorliegenden Fall gegebenen Ausnahme einer konsenslosen Verfüllung von Geländeunebenheiten bzw. des konsenslosen Vornehmens von Geländeanpassungen. Dem ist zunächst entgegen zu halten, dass…
…1 Z. 2 ALSaG unterliegt dem Altlastenbeitrag das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und…
…der mit Abfällen Geländeunebenheiten verfüllt oder Geländeanpassungen vornimmt oder Abfälle in geologische Strukturen einbringt, Beitragsschuldner. Gem. § 9 Abs. 1 Z 2 AlSaG hat der Beitragsschuldner spätestens am 15. Tag des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Kalendermonats eine Anmeldung bei dem für die Erhebung zuständigen Hauptzollamt einzureichen…