…Z 2 ALSaG BGBl.299/1989 unterliegen dem Altlastenbeitrag das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -Anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B…
…Willen einer Vorschrift zu erfassen. Grundsätzlich sind erzeugungsmäßig niedrigere Rechtserscheinungen unter Bedachtnahme auf die ihre Erzeugung regelnden oder determinierenden Rechtsvorschriften auszulegen. Daher sind einfache Gesetze möglichst verfassungskonform zu regeln (sieh Ritz, BAO6, § 21, Rz 1 ff). Der angefochten Sammelbescheid, der das Verfüllen einer Geländeunebenheit bzw…
…Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen, … (1a) Von der Beitragspflicht ausgenommen sind … 4. Bodenaushubmaterial, sofern dieses zulässigerweise für eine…
…von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 3 Abs.1a Z.4 ALSAG ist Bodenaushubmaterial, sofern dieses zulässigerweise für eine…
…zum Zweck einer Untergrundbefestigung vorgenommen worden ist. Am 16. 3. 2000 erging ein Schreiben des HZA Graz an die Bf. gem. § 115 BAO. Sie wurde zur Wahrung ihrer rechtlichen Interessen bezüglich der Altlastenbeitragspflicht gem. § 3 Abs.1 Z. 2 ALSAG infolge Verfüllens von Geländeunebenheiten oder…
…Beitragsschuldner – abhängig von den Vorgaben im erteilten Auftrag – auch die Person in Frage kommt, die für eine Verfüllung von Geländeunebenheiten eigenverantwortlich Material ausgewählt/bestimmt hat, das die Beitragspflicht für diese Verfüllung bewirkte. Wenn jedoch der Auftraggeber - wie hier - solches Material zwar nicht ausdrücklich ausgewählt oder…
…3 Abs.1 Z.2 ALSaG unterliegt dem Altlastenbeitrag das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B…
…Anwendung des § 303 Abs.4 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vom Amts wegen vorliegen würden. Gemäß § 3 Abs.1 lit.c ALSaG unterliegt das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornahmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von…
…in der eine Tätigkeit gemäß § 3 Abs.1 Z.1 bis 3a ALSaG vorgenommen wird oder derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst oder geduldet hat. Die Bf. kommt als Beitragsschuldnerin gemäß § 4 ALSaG nicht in Betracht, da sie die Verfüllung einer Geländeunebenheit bzw. eine Geländeanpassung…
…bis zu einem Jahr zur Beseitigung oder bis zu drei Jahren zur Verwertung von Abfällen, die der Rechtsordnung widerspricht, privilegieren wollen, indem er sie von der Beitragspflicht ausgenommen hat (vgl. VwGH 2003/07/0173 ua). Zudem ist auch im Rahmen der Verfüllung einer Geländeunebenheit nur…
…einem Fall, in dem durch Schüttung von Bau- und Ziegelschutt, Asphaltbruch und Asphalt sowie Bruchschotter ein Lagerplatz errichtet wird, ist in Bezug auf die übergeordnete Baumaßnahme - auch wenn die Materialien schichtweise auf dem Grundstück aufgebracht werden - noch nicht abzuleiten, dass die Verfüllung der Geländeunebenheit einer…
…sondern in einem untrennbaren denklogischen Zusammenhang mit dem späteren Einbau der Materialien steht. Der vorliegende Sachverhalt erfüllt nach Ansicht der Bezirkshauptmannschaft D. mit dem Einbau des Recyclingmaterials den Tatbestand des § 3 Abs.1 Z.1 lit.c ALSAG (Verfüllen von Geländeunebenheiten/Vornehmen einer Geländeanpassung). In…
… 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen mit Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente…
…Der Bf. hat nach der Aktenlage für den Anmeldungszeitraum (viertes Kalendervierteljahr 2002) weder eine Erklärung abgegeben, noch hat er die Abgaben selbst berechnet und zum Fälligkeitstag entrichtet. Gegenstand des Altlastenbeitrages ist nach § 3 Abs. 1 Z 2 AlSAG ua. das Verfüllen von Geländeunebenheiten bzw. das…
…Abs. 1 ALSAG Die Beitragsschuld entsteht beim beitragspflichtigen Verfüllen von Geländeunebenheiten und beim beitragspflichtigen Vornehmen von Geländeanpassungen mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen wurde. § 201 BAO Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen an oder gestatten sie dies…
…Dem Altlastenbeitrag unterliege gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit c ALSAG das Verfüllen von Geländeunebenheiten mit Abfällen, also auch der Einbau von Baurestmassen auf der Baustelle. Baurestmassen seien laut Verordnung des Bundesministers für Umwelt über die Ablagerung von Abfällen (Deponieverordnung) ein Gemenge von bei…
…Aushubmaterial zu den im Spruch des angefochtenen Bescheides näher genannten Zeiträumen zur Verfüllung/Geländeanpassung des in Rede stehenden Areals verwendet und somit den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c ALSAG verwirklicht hat, wobei die Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Beitragspflicht gem…
…Dritter die Einhaltung der Bedingen und Auflagen für eine beitragsfreie Verwendung von Abfällen als Recyclingmaterial überprüfen habe können. Im vorliegenden Fall sei sohin der Tatbestand des § 3 Abs.1 Z.1 lit.c) ALSAG erfüllt: Darnach unterliege das Verfüllen von Geländeunebenheiten mit Abfällen dem Altlastenbeitrag…
…GZ. FSRV/0009-K/02 eine Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, mit der teilweise stattgegeben wurde, indem die auf die in den Jahren 1993 und 1994 zur Verfüllung von Geländeunebenheiten verwendeten Baurestmassen im Ausmaß von 2320 Tonnen entfallenden Abgaben aus dem strafbestimmenden Abgabenbetrag gestrichen wurden, sodass…
…verbunden sind; 2. das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen mit Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen, ausgenommen jene Geländeverfüllungen oder -anpassungen, die im Zusammenhang mit einer übergeordneten Baumaßnahme eine konkrete bautechnische Funktion erfüllen (z.B. Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen…