…Werklieferung dann bewirkt sei, wenn der Auftraggeber die Verfügungsmacht am fertigen Werk erhalte. Die Verschaffung der Verfügungsmacht setze nicht in jedem Fall eine förmliche Übergabe und Abnahme voraus. Sollte eine solche nicht stattfinden oder erfolge eine solche überhaupt nicht, so sei die Verschaffung der Verfügungsmacht…
…so war die als Gesamtleistung geschuldete Werkleistung erst bewirkt, als der Auftraggeber (Firma AP) die Verfügungsmacht am fertigen Werk erhielt. Da dieser Zeitpunkt wohl frühestens am Ende des in der Rechnung Nr 08/11.2002 (Schlussrechnung) vom 28.11.2002 angegebenen Leistungszeitraums vom 19.08…
…von ihr durchgeführten Sanierungs- und Umbaumaßnehmen eine Bauleistung an die Leasingnehmerin erbracht. Wie der Verwaltungsgerichthof im Bezug auf Baumeisterleistungen wiederholt ausgesprochen hat, ist für die Entstehung der Umsatzsteuerschuld der Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht am fertigen Werk maßgebend (vgl. ua.VwGH v. 24.4.1996…
…ihres Betriebszweckes "montiert" werden muss. Dieser Unternehmer erbringt grundsätzlich nicht schon mit der Versendung der Anlage eine nichtsteuerbare Lieferung im Ausland, sondern vielmehr eine Werklieferung (§ 3 Abs. 4 UStG) im Inland. Einem am Orte der späteren Verwendung vorgenommenen Zusammenbau eines fertig gestellten Gegenstandes kommt allerdings…
…Grund und Boden fest verbunden. Der Ort dieser Werklieferung richtet sich nach dem Ort, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (§ 3 Abs. 7 UStG 1994). In der Regel ist dies der Zeitpunkt der Abnahme des bestellten (fertigen) Werkes (vgl. Ruppe…
…werden. Gemäß § 3 Abs. 7 UStG 1994 wird eine Lieferung dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Da Werklieferungen als Lieferungen zu beurteilen sind, richtet sich auch bei ihnen der Lieferort nach dem Zeitpunkt, in dem die Verfügungsmacht am…
…die BGmbHdem jeweiligen Kunden gegenüber eine einheitliche Leistung erbracht, die sowohl Lieferungselemente (Verschaffung der Verfügungsmacht am Papier) als auch Elemente sonstiger Leistungen (Gestaltung einer schriftlichen und/oder graphischen Darstellung und Übertragung der Vorlage auf das Papier) enthalte. Die Qualifizierung dieser einheitlichen Leistung als Lieferung oder…
…sondern wer Empfänger der Leistungen (Werklieferungen) ist. Zum in der Berufung angeführten Beispiel betreffend Maßanzüge ist festzustellen, dass der Berufungssenat diese Rechtsansicht nicht teilt. Erwirbt jemand einen fertigen Maßanzug, so handelt es sich um die Lieferung eines körperlichen Gegenstandes. Die Verschaffung der Verfügungsmacht am Gegenstand…
…sondern wer Empfänger der Leistungen (Werklieferungen) ist. Zum in der Berufung angeführten Beispiel betreffend Maßanzüge ist festzustellen, dass der Berufungssenat diese Rechtsansicht nicht teilt. Erwirbt jemand einen fertigen Maßanzug, so handelt es sich um die Lieferung eines körperlichen Gegenstandes. Die Verschaffung der Verfügungsmacht am Gegenstand…
…Rechtsprechung des VwGH (vom 27.6.1991, 90/16/0169), wonach der Initiator eines Bauherrenmodells als Bauherr anzusehen ist und dem Erwerber die Verfügungsmacht am Gebäude verschafft und damit einen umatzsteuerfreien Umsatz eines Grundstücks verwirklicht, ist damit als überholt anzusehen (vgl Ruppe, Tz 232 zu …
…sondern wer Empfänger der Leistungen (Werklieferungen) ist. Zum in der Berufung angeführten Beispiel betreffend Maßanzüge ist festzustellen, dass der Berufungssenat diese Rechtsansicht nicht teilt. Erwirbt jemand einen fertigen Maßanzug, so handelt es sich um die Lieferung eines körperlichen Gegenstandes. Die Verschaffung der Verfügungsmacht am Gegenstand…
…sondern wer Empfänger der Leistungen (Werklieferungen) ist. Zum in der Berufung angeführten Beispiel betreffend Maßanzüge ist festzustellen, dass der Berufungssenat diese Rechtsansicht nicht teilt. Erwirbt jemand einen fertigen Maßanzug, so handelt es sich um die Lieferung eines körperlichen Gegenstandes. Die Verschaffung der Verfügungsmacht am Gegenstand…
… der Umbau erfolgte deshalb im Nachhinein, weil der Hersteller - im Berufungszeitraum - keine fertigen Rallyefahrzeuge ab Werk anbot und die Nutzung der Fahrzeuge für Rallyezwecke nur durch einen individuellen, nachträglichen Umbau ermöglicht wurde (siehe dazu die Ausführungen der Fiat Automobil GmbH im E-Mail vom 4…
…Grundkauf gesprochen, auch hätten verschiedene Makler in den Zeitungen inseriert. Nach dem Anfertigen des gemeinsamen Planes sei ein weiterer Einfluss auf die Gesamtkonstruktion nicht mehr möglich gewesen. Vorher allerdings wäre es ihnen freigestanden, etwa ein Haus weiter vor und das andere weiter zurückzuversetzen, doch wäre…
…Ergebnissen des Beweisverfahrens sahen die FA-Vertreter es am Schluss der letzten Berufungsverhandlung als erwiesen an, dass die Bauinteressenten durch ihre Gespräche und Absprachen mit GF-A in ein bestehendes Bebauungskonzept eingebunden waren und außer Abänderungen im Detail keine Änderungen im Gesamtkonzept vorgenommen werden konnten…
…sahen die FA-Vertreter es am Schluss der letzten Berufungsverhandlung als erwiesen an, dass die Bauinteressenten durch ihre Gespräche und Absprachen mit GF-A in ein bestehendes Bebauungskonzept eingebunden waren, außer Abänderungen im Detail keine Änderungen im Gesamtkonzept vorgenommen werden konnten und ein Grunderwerb ohne…
…sahen die FA-Vertreter es am Schluss der letzten Berufungsverhandlung als erwiesen an, dass die Bauinteressenten durch ihre Gespräche und Absprachen mit GF-A in ein bestehendes Bebauungskonzept eingebunden waren, außer Abänderungen im Detail keine Änderungen im Gesamtkonzept vorgenommen werden konnten und ein Grunderwerb ohne…
…sahen die FA-Vertreter es am Schluss der letzten Berufungsverhandlung als erwiesen an, dass die Bauinteressenten durch ihre Gespräche und Absprachen mit GF-A in ein bestehendes Bebauungskonzept eingebunden waren, außer Abänderungen im Detail keine Änderungen im Gesamtkonzept vorgenommen werden konnten und ein Grunderwerb ohne…
…Ergebnissen des Beweisverfahrens sahen die FA-Vertreter es am Schluss der letzten Berufungsverhandlung als erwiesen an, dass die Bauinteressenten durch ihre Gespräche und Absprachen mit GF-A in ein bestehendes Bebauungskonzept eingebunden waren und außer Abänderungen im Detail keine Änderungen im Gesamtkonzept vorgenommen werden konnten…
…Ergebnissen des Beweisverfahrens sahen die FA-Vertreter es am Schluss der letzten Berufungsverhandlung als erwiesen an, dass die Bauinteressenten durch ihre Gespräche und Absprachen mit GF-A in ein bestehendes Bebauungskonzept eingebunden waren und außer Abänderungen im Detail keine Änderungen im Gesamtkonzept vorgenommen werden konnten…