…Juli 2007 in Höhe von € 1.000,00 (Verkauf einer Softwarelizenz) wurden durch den eingesetzten Masseverwalter keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze getätigt. Die in den Umsatzsteuervoranmeldungen 02/2008 bis 05/2008 und 08/2008 erklärten Umsätze beziehen sich auf die Vereinnahmung von Honoraren für Leistungen aus…
…Wenn, wie die KG behauptet sie erst im August 1994 von der Vereinnahmung von Honoraren Kenntnis erlangte und ihr weiters keine Details dazu mitgeteilt wurden, hätte sie wie allgemein üblich, nähere Informationen einholen müssen um zu beurteilen wie diese vereinnahmten Honorare zu erfassen sind, denn…
…Wenn, wie die KG behauptet sie erst im August 1994 von der Vereinnahmung von Honoraren Kenntnis erlangte und ihr weiters keine Details dazu mitgeteilt wurden, hätte sie wie allgemein üblich, nähere Informationen einholen müssen um zu beurteilen wie diese vereinnahmten Honorare zu erfassen sind, denn…
…Wenn, wie die KG behauptet sie erst im August 1994 von der Vereinnahmung von Honoraren Kenntnis erlangte und ihr weiters keine Details dazu mitgeteilt wurden, hätte sie wie allgemein üblich, nähere Informationen einholen müssen um zu beurteilen wie diese vereinnahmten Honorare zu erfassen sind, denn…
…Wenn, wie die Bw behauptet sie erst im August 1994 von der Vereinnahmung von Honoraren Kenntnis erlangte und ihr weiters keine Details dazu mitgeteilt wurden, hätte sie wie allgemein üblich, nähere Informationen einholen müssen um zu beurteilen wie diese vereinnahmten Honorare zu erfassen sind, denn…
…Aus der vom Bw in der mündlichen Berufungsverhandlung vorgelegten Erlösaufstellung des Jahres 2000 ist die Vereinnahmung von Honoraren des Landesgerichtes (1mal), der Landesregierung (3mal, in Summe mehr als die Hälfte der Gesamteinnahmen), der EinrichtungImBezirkshauptort (2mal) sowie von PersonB (1mal) und PersonC (2mal) zu ersehen. Der…
…Erfolges beschränkt habe. Seiner Erinnerung nach sei er bis etwa 1980 für die A tätig gewesen. Die für das Jahr 1981 in der Steuererklärung erklärten Honorareinnahmen von der A seien entweder ein Akonto gewesen, oder habe die Tätigkeit eben doch so lange gedauert. Die A…
…nicht nur zu einer Vereinnahmung im Anschluss an den Streitzeitraum führen können, sondern dass - wie im Berufungsfall - bei langjähriger Betätigung auch Honorare im Streitzeitraum vereinnahmt werden, die aus davor erbrachten Leistungen stammen. Es wäre daher diesbezüglich an der Bw gelegen gewesen anhand von Zahlen darzustellen…
…Jahr 2000 in Rechnung gestellten Honorare inklusive Selbstbehalte (=Vorauszahlungen von Patienten; diese kamen der Bw über den Verein T zu), aber ohne zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer, beträgt ATS 67.350,- (€ 4.894,52). Der Aufforderung, die allfällige Vereinnahmung von Sitzungsentgelten in einem anderen Jahr…
…nicht nur zu einer Vereinnahmung im Anschluss an den Streitzeitraum führen können, sondern dass - wie im Berufungsfall - bei langjähriger Betätigung auch Honorare im Streitzeitraum vereinnahmt werden, die aus davor erbrachten Leistungen stammen. Es wäre daher diesbezüglich an der Bw gelegen gewesen anhand von Zahlen darzustellen…
…G: Die strittigen Honorare wurden lt. Kassaquittungen von Dr. G im Jahr 1993 im Namen der Bw kassiert und gelten in diesem Jahr als zugeflossen. Unerheblich ist, wann der Umstand der Vereinnahmung Dr. Ni zur Kenntnis gelangt ist bzw. wann die Honorare tatsächlich von Dr…
…G: Die strittigen Honorare wurden lt. Kassaquittungen von Dr. G im Jahr 1993 im Namen der KG kassiert und gelten in diesem Jahr als zugeflossen. Unerheblich ist, wann der Umstand der Vereinnahmung Dr. Ni zur Kenntnis gelangt ist bzw. wann die Honorare tatsächlich von Dr…
…Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden, warum die diesbezüglichen Angaben Dr. G unglaubwürdig sein sollen. Da unstrittig ist, dass die Honorare im Jahr…
…Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden, warum die diesbezüglichen Angaben Dr. G unglaubwürdig sein sollen. Da unstrittig ist, dass die Honorare im Jahr…
…Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden, warum die diesbezüglichen Angaben Dr. G unglaubwürdig sein sollen. Da unstrittig ist, dass die Honorare im Jahr…
…Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden, warum die diesbezüglichen Angaben Dr. G unglaubwürdig sein sollen. Da unstrittig ist, dass die Honorare im Jahr…
…Glass: Die strittigen Honorare wurden lt. Kassaquittungen von Dr. G im Jahr 1993 im Namen der KG kassiert und gelten in diesem Jahr als zugeflossen. Unerheblich ist, wann der Umstand der Vereinnahmung dem Bw zur Kenntnis gelangt ist bzw. wann die Honorare tatsächlich von Dr…
…von ihm einbehaltene bzw. gegenverrechnete Gelder tatsächlich in vollständig und ordnungsgemäß als Einnahmen erfasst hat. Die Praxis des Bw. - offenkundig völlig willkürlich und ohne erkennbaren Bezug zu erbrachten Leistungen bzw. Honorarforderungen - Akontozahlungen zu "vereinnahmen", indem der Bw. mittels Abhebungen von Sparbüchern und Einzahlung auf dem…
…Bw. die Berechung der von ihm erklärten Kosten nicht nachvollziehbar darstellen konnte. In rechtlicher Hinsicht war dieser Sachverhalt wie folgt zu beurteilen: a) Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Architekt: Bei den vom Bw. als Architekt in Rechnung gestellten Honoraren handelt es sich um Beträge, die…
…S 665). In der Honorarnote aus 1987 wurden die Pauschalgebühren von öS 2.200,00 dem Klienten in Rechnung gestellt. Die Vorauszahlung für derartige Barauslagen setzt die BP daher bei Vereinnahmung im Jahr 1985 als Erlös an. 26 f S/B (siehe Arbeitsbogen, Teil 2…