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UFSI RV/0108-I/09Verrechnung der Umsatzsteuer im Schuldenregulierungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2010

…Juli 2007 in Höhe von € 1.000,00 (Verkauf einer Softwarelizenz) wurden durch den eingesetzten Masseverwalter keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze getätigt. Die in den Umsatzsteuervoranmeldungen 02/2008 bis 05/2008 und 08/2008 erklärten Umsätze beziehen sich auf die Vereinnahmung von Honoraren für Leistungen aus…

UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 1/3

…Wenn, wie die KG behauptet sie erst im August 1994 von der Vereinnahmung von Honoraren Kenntnis erlangte und ihr weiters keine Details dazu mitgeteilt wurden, hätte sie wie allgemein üblich, nähere Informationen einholen müssen um zu beurteilen wie diese vereinnahmten Honorare zu erfassen sind, denn…

UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 1/3

…Wenn, wie die KG behauptet sie erst im August 1994 von der Vereinnahmung von Honoraren Kenntnis erlangte und ihr weiters keine Details dazu mitgeteilt wurden, hätte sie wie allgemein üblich, nähere Informationen einholen müssen um zu beurteilen wie diese vereinnahmten Honorare zu erfassen sind, denn…

UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 1/3

…Wenn, wie die KG behauptet sie erst im August 1994 von der Vereinnahmung von Honoraren Kenntnis erlangte und ihr weiters keine Details dazu mitgeteilt wurden, hätte sie wie allgemein üblich, nähere Informationen einholen müssen um zu beurteilen wie diese vereinnahmten Honorare zu erfassen sind, denn…

UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 1/3

…Wenn, wie die Bw behauptet sie erst im August 1994 von der Vereinnahmung von Honoraren Kenntnis erlangte und ihr weiters keine Details dazu mitgeteilt wurden, hätte sie wie allgemein üblich, nähere Informationen einholen müssen um zu beurteilen wie diese vereinnahmten Honorare zu erfassen sind, denn…

UFSW RV/0001-W/06Liebhaberei bei einem Architekten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.04.2009Teil 1/2

…Aus der vom Bw in der mündlichen Berufungsverhandlung vorgelegten Erlösaufstellung des Jahres 2000 ist die Vereinnahmung von Honoraren des Landesgerichtes (1mal), der Landesregierung (3mal, in Summe mehr als die Hälfte der Gesamteinnahmen), der EinrichtungImBezirkshauptort (2mal) sowie von PersonB (1mal) und PersonC (2mal) zu ersehen. Der…

UFSW RV/0705-W/04Bürgschaftszahlungen für Gesellschaftsschulden im Falle von notwendigem Betriebsvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2006

…Erfolges beschränkt habe. Seiner Erinnerung nach sei er bis etwa 1980 für die A tätig gewesen. Die für das Jahr 1981 in der Steuererklärung erklärten Honorareinnahmen von der A seien entweder ein Akonto gewesen, oder habe die Tätigkeit eben doch so lange gedauert. Die A…

UFSG RV/0205-G/07Liebhaberei bei nebenberuflicher Rechtsanwaltstätigkeit: Wiederaufnahme des Verfahrens und Kriterienprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2007

…nicht nur zu einer Vereinnahmung im Anschluss an den Streitzeitraum führen können, sondern dass - wie im Berufungsfall - bei langjähriger Betätigung auch Honorare im Streitzeitraum vereinnahmt werden, die aus davor erbrachten Leistungen stammen. Es wäre daher diesbezüglich an der Bw gelegen gewesen anhand von Zahlen darzustellen…

UFSW RV/4056-W/02Vermietung einer Ferienwohnung als Liebhaberei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2007Teil 2/2

…Jahr 2000 in Rechnung gestellten Honorare inklusive Selbstbehalte (=Vorauszahlungen von Patienten; diese kamen der Bw über den Verein T zu), aber ohne zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer, beträgt ATS 67.350,- (€ 4.894,52). Der Aufforderung, die allfällige Vereinnahmung von Sitzungsentgelten in einem anderen Jahr…

UFSG RV/0010-G/11Liebhaberei bei einer auch als Lehrerin tätigen Rechtsanwältin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2011

…nicht nur zu einer Vereinnahmung im Anschluss an den Streitzeitraum führen können, sondern dass - wie im Berufungsfall - bei langjähriger Betätigung auch Honorare im Streitzeitraum vereinnahmt werden, die aus davor erbrachten Leistungen stammen. Es wäre daher diesbezüglich an der Bw gelegen gewesen anhand von Zahlen darzustellen…

UFSW RV/1990-W/03Aufteilung der Vorsteuern in einen abziehbaren und nichtabziehbaren Teil
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2004

…G: Die strittigen Honorare wurden lt. Kassaquittungen von Dr. G im Jahr 1993 im Namen der Bw kassiert und gelten in diesem Jahr als zugeflossen. Unerheblich ist, wann der Umstand der Vereinnahmung Dr. Ni zur Kenntnis gelangt ist bzw. wann die Honorare tatsächlich von Dr…

UFSW RV/0773-W/05Aufteilung der in einer Rechnung ausgewiesenen Vorsteuern in einen abziehbaren und nichtabziehbaren Teil für erbrachte bzw. nicht erbrachte Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

…G: Die strittigen Honorare wurden lt. Kassaquittungen von Dr. G im Jahr 1993 im Namen der KG kassiert und gelten in diesem Jahr als zugeflossen. Unerheblich ist, wann der Umstand der Vereinnahmung Dr. Ni zur Kenntnis gelangt ist bzw. wann die Honorare tatsächlich von Dr…

UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 2/3

…Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden, warum die diesbezüglichen Angaben Dr. G unglaubwürdig sein sollen. Da unstrittig ist, dass die Honorare im Jahr…

UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 2/3

…Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden, warum die diesbezüglichen Angaben Dr. G unglaubwürdig sein sollen. Da unstrittig ist, dass die Honorare im Jahr…

UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 2/3

…Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden, warum die diesbezüglichen Angaben Dr. G unglaubwürdig sein sollen. Da unstrittig ist, dass die Honorare im Jahr…

UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 2/3

…Klienten gegenüber die Vereinnahmung der Honorare fakturiert hat und deren Inkasso durch Dr. G im Jahr 1993 auch von Dr. Ni nicht bestritten wird, kann nicht ersehen werden, warum die diesbezüglichen Angaben Dr. G unglaubwürdig sein sollen. Da unstrittig ist, dass die Honorare im Jahr…

UFSW RV/1365-W/08Aufteilung des Vorsteuerbetrages, wenn in einer Rechnung sowohl über Leistungen als auch Nichtleistungen abgerechnet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2010

…Glass: Die strittigen Honorare wurden lt. Kassaquittungen von Dr. G im Jahr 1993 im Namen der KG kassiert und gelten in diesem Jahr als zugeflossen. Unerheblich ist, wann der Umstand der Vereinnahmung dem Bw zur Kenntnis gelangt ist bzw. wann die Honorare tatsächlich von Dr…

UFSW RV/0076-W/02schwere Aufzeichnungsmängel; Fremdgeldaufzeichnungen fehlen, daher Sicherheitszuschlag; Bewirtung § 20 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2006Teil 4/4

…von ihm einbehaltene bzw. gegenverrechnete Gelder tatsächlich in vollständig und ordnungsgemäß als Einnahmen erfasst hat. Die Praxis des Bw. - offenkundig völlig willkürlich und ohne erkennbaren Bezug zu erbrachten Leistungen bzw. Honorarforderungen - Akontozahlungen zu "vereinnahmen", indem der Bw. mittels Abhebungen von Sparbüchern und Einzahlung auf dem…

UFSW RV/2632-W/02Werbungskostenabzug im Zusammenhang mit steuerfreien Subventionen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.02.2004

…Bw. die Berechung der von ihm erklärten Kosten nicht nachvollziehbar darstellen konnte. In rechtlicher Hinsicht war dieser Sachverhalt wie folgt zu beurteilen: a) Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Architekt: Bei den vom Bw. als Architekt in Rechnung gestellten Honoraren handelt es sich um Beträge, die…

UFSW RV/0076-W/02schwere Aufzeichnungsmängel; Fremdgeldaufzeichnungen fehlen, daher Sicherheitszuschlag; Bewirtung § 20 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2006Teil 1/4

…S 665). In der Honorarnote aus 1987 wurden die Pauschalgebühren von öS 2.200,00 dem Klienten in Rechnung gestellt. Die Vorauszahlung für derartige Barauslagen setzt die BP daher bei Vereinnahmung im Jahr 1985 als Erlös an. 26 f S/B (siehe Arbeitsbogen, Teil 2…