…cit. mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Als üblicher Mittelpreis im Sinn der zitierten Gesetzesbestimmung ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jener Betrag anzunehmen, den der Steuerpflichtige hätte aufwenden müssen, um sich die geldwerten Güter am Verbrauchsort im freien Verkehr zu verschaffen (z.B…
…solange als sie noch einigermaßen funktionstüchtig sind, einen gewissen Wert haben. Dies ist aber ein Wert der besonderen Vorliebe und nicht ein objektiv messbarer Marktwert am Verbrauchsort, sind doch solche Firmen äußerst selten, die berufungsgegenständliche Liegenschaft aber potentiell für viele Gewerbetreibende aufgrund der Lage und…
…und Leistungen, die nicht in Geld bestehen, mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Maßgeblich ist der Betrag, den der Erwerber zur Erlangung desselben oder eines gleichwertigen Wirtschaftsgutes am Verbrauchsort durchschnittlich aufwenden müsste. Bei der Bewertung eines Wohnrechtes ist daher jener Wert anzusetzen, den der…
…eine Bereicherung erfährt und die vom Bw. vorgebrachten Einschränkungen ausschließlich auf den subjektiven und persönlichen Verhältnissen des Bw. basieren. Maßstab für die Bewertung des Wohnrechtes ist der ortsübliche Mietzins am Verbrauchsort, den der Begünstigte als Miete aufwenden müsste, um in der gegenständlichen Wohnung wohnen zu…
…besteht, ist gemäß § 17 Abs. 2 BewG mit den am Verbrauchsort üblichen Mittelwerten (Durchschnittswert) anzusetzen. Dabei ist der Betrag maßgebend, den ein Erwerber zur Erlangung desselben oder eines gleichwertigen Wirtschaftsgutes am Verbrauchsort durchschnittlich aufwenden müsste. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 2. März 1972, 929…
…besteht, ist gemäß § 17 Abs. 2 BewG mit den am Verbrauchsort üblichen Mittelwerten (Durchschnittswert) anzusetzen. Dabei ist der Betrag maßgebend, den ein Erwerber zur Erlangung desselben oder eines gleichwertigen Wirtschaftsgutes am Verbrauchsort durchschnittlich aufwenden müsste. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 2. März 1972, 929…
…festgesetzt, was eine Nachforderung von Euro 1.291,65 ergab. In der Berufung vom 31.8.2006 wurde lediglich die Bewertung der Reise in Streit gezogen und beantragt, den Wert der Reise mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes anzusetzen. Recherchen bei einem Reisebüro hätten ergeben…
…Kost, Waren und sonstige Sachbezüge), mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Der monatliche Wert des Gebrauchsrechtes in der Höhe von € 200,-- wird im Berufungsverfahren nicht bestritten. Im gegenständlichen Fall übersteigt der kapitalisierte Wert des Wohnungsgebrauchsrechtes den dreifachen Einheitswert. Die im Berufungsverfahren angeführte Judikatur…
…derartige steuerpflichtige Rabatte vorliegen, seien die vergleichbaren Preise im Einzelhandel anzusetzen. Der geldwerte Vorteil ergäbe sich aus der Differenz zum handelsüblichen Preis unter Berücksichtigung der an Endverbraucher üblicherweise gewährten Rabatte (Mittelpreis des Verbrauchsortes). Wie dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zu entnehmen sei, würden Personalrabatte dann zu…
…der EuGH nicht auf eine ununterbrochene Nutzung im Inland sondern auf die Möglichkeit der Erfüllung der Zulassungsverpflichtungen abstellte. Der EuGH hatte die Versteuerung am "Verbrauchsort" für zulässig erklärt und lediglich die Frist von drei Tagen für die Erledigung der Anmeldeformalitäten als zu kurz erkannt. Gem. …
…üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Es handelt sich dabei um einen objektiven Maßstab. Als Wert eines Wohnrechtes ist ein Wert anzusetzen, der auch unter Fremden im Fall einer Vermietung zu erzielen ist. Maßstab für die Bewertung eines Wohnrechtes ist somit der ortsübliche Mietzins am Verbrauchsort…
…früheren Übergabstermins ein höherer Barwertfaktor heranzuziehen war. Aufgrund der Größe der Wohnung und der Garagennutzung wurde der ortsübliche Mittelpreis des Verbrauchsortes mit € 600,00 beibehalten. Im Vorlageantrag vom 31.5.2011 wurde kein inhaltliches Vorbringen erstattet. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 1 Abs…
…Abs. 2 BewG sind Nutzungen oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge) mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Eine in Sachwerten bestehende Leistung ist nach dem Wert zu beurteilen, den sie objektiv gesehen, für den Leistungsempfänger hat. Der…
…nach Ansicht des Finanzamts nicht gefolgt werden, und zwar aus folgenden Gründen: Gem. § 17 BewG sind Nutzungen und Leistungen, die nicht in Geld bestehen mit dem Mittelpreis des Verbrauchsortes anzusetzen. Anzusetzen ist, wovon auch die Berufung ausgeht, der Wert, den die Berechtigte für das vorbehaltene…
…Sachbezüge am Verbrauchsort hätte aufwenden müssen, um sich die Güter und Leistungen im freien Wirtschaftsverkehr zu beschaffen. Dieser Wert ist nach objektiven Kriterien zu ermitteln, das bedeutet, es ist der Betrag zu errechnen, den der Leistungsempfänger aufwenden müsste, um sich die Leistung am Verbrauchsort zu…
…Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge) mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Dabei ist der Betrag maßgebend, den ein Erwerber zur Erlangung desselben oder eines gleichwertigen Wirtschaftsgutes am Verbrauchsort durchschnittlich aufwenden müsste. Der Wert der Nutzungen ist nach einem objektiven Maßstab zu ermitteln. Er…
…wonach angeordnet sei, dass geldwerte Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen seien. Auch dem § 17 Abs. 2 BewG sei zu entnehmen, dass nicht in Geld bestehende Nutzungen und Leistungen mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen seien. Die vom Finanzamt herangezogene Bewertung von…
…wonach angeordnet sei, dass geldwerte Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen seien. Auch dem § 17 Abs. 2 BewG sei zu entnehmen, dass nicht in Geld bestehende Nutzungen und Leistungen mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen seien. Die vom Finanzamt herangezogene Bewertung von…
…ist gem. § 17 Abs. 2 BewG mit den am Verbrauchsort üblichen Mittelwerten (Durchschnittswert) anzusetzen. Der Wert dieser Nutzungen ist nach einem objektiven Maßtab zu ermitteln. Er muss also jenem Betrag entsprechen, den ein beliebiger Verbraucher an dem betreffenden Ort aufwenden müsste, um sich die jeweilige…
…2013, RV 0934-I/10, entschieden). Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 15 Abs. 2 EStG 1988 sind geldwerte Vorteile mit den "üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes" anzusetzen. Zu dieser Bestimmung ist die "Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge" (Sachbezugswerteverordnung, BGBl. II 416/2001) ergangen. Nach…