…vertreten, dass das Entstehen einer klagbaren Forderung eines Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehenden Gesellschafter Geschäftsführers auf Abgeltung eines verjährten Urlaubsanspruches und der darauf folgende Verzicht gegenüber der Gesellschaft zunächst als Verfügung über diesen Anspruch zu sehen sei und die Verfügung einen lohnsteuerpflichtigen Bezug bewirke. Die…
…dies aber, dass das Nichtvorliegen eines Anspruches auf bezahlten Urlaub auf Selbständigkeit hindeute. Da der Urlaubsanspruch ein immanentes Recht jedes Dienstnehmers sei und infolge Vorliegen eines eigenen Gesetzes sicherlich nicht unter die Weisungsgebundenheit subsumiert werden könne, sei bei Nichtvorliegen dieses Anspruches der Tatbestand des § 22…
…Arbeitsort obliegt dem freien Ermessen des Geschäftsführers. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich festgehalten, dass dem Geschäftsführer kein eigener Urlaubsanspruch zusteht (Punkt II). Bei der Erfüllung der Aufgaben darf sich der Geschäftsführer eines geeigneten Vertreters bedienen, es dürfen der Bw. jedoch in diesem Zusammenhang keine zusätzlichen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch DDr. Dieter Rößlhuber gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 2000 und 1. Jänner 2001 bis 31. Dezember…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Huber Herbert, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum 1. Jänner 1996 bis 31. Dezember 1999 vom 18. September…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW. gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann betreffend Haftungs-und Abgabenbescheid über den Zeitraum 1. Jänner 1996 bis 31. Dezember 1999 vom 1. Dezember 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…2011 gewährt. Das Mehrbegehren wurde mit der Begründung, dass in Anbetracht des Urlaubsanspruches für 2012 ab dem 1. Jänner 2012 bei Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe keine triftigen Gründe für einen weiteren Strafaufschub abgewiesen Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 18. Dezember…
…keine Sperrminorität bestehen würde und er somit aktiv alle Weisungen und auch seine Vertretung allein gestalten könne. Er sei an keine fixe Arbeitszeit gebunden, habe keinen rechtlichen Urlaubsanspruch, es bestehe keinerlei Schutzbestimmung des Arb VG, er habe keinen Abfertigungsanspruch und sei in der GSVG pflichtversichert…
…den Bericht des Prüfers, in welchem die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen erläutert werden. Die dagegen erhobene Berufung verweist zusammengefasst darauf, dass die für ein Dienstverhältnis typischen Merkmale, wie geregelter Urlaubsanspruch, Abfertigungsanspruch oder geregelte Arbeitszeit und, vor allem auch ohne schriftliche Regelung, kein Unternehmerrisiko, vorliegen würden und…
…beschäftigt waren, gehe ich davon aus, dass Sie einen Urlaubsanspruch von fünf Wochen hatten und erst im August in die Türkei gefahren sind (ein Stempel im Pass stammt vom 21.9.2007). Spätestens zu dem Zeitpunkt, als Sie aus der Türkei zurückgekommen sind, hätten Sie…
…Möglichkeit einer Gehaltserhöhung durch ein leistungsbezogenes Prämiensystem, eine Wochenarbeitszeit von 38 Stunden, die übliche Probezeit und den gesetzlichen Urlaubsanspruch von fünf Wochen jährlich (Punkt 2.3. der Statuten). Die Jugendlichen haben nach der Ausbildung des Status einer qualifizierten Hilfskraft. Sie erhalten am Ende der Maßnahme…
…selbst bestimmen, Hilfskräfte zur Unterstützung seiner Tätigkeit heranziehen, sich bei Ausführung der Arbeit von Dritten vertreten lassen könne, keinen Abfertigungs- und Urlaubsanspruch, keinen Kündigungsschutz und keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall habe. Herr AM sei als 100 % Gesellschafter der Aufsicht durch andere entzogen, sei keinen…
…da nach den Erfahrungen des täglichen Lebens Arbeitnehmer aus dem ehemaligen Jugoslawien ihren Urlaub im Heimatland verbringen. Bei einem 5-wöchigen Urlaubsanspruch sind somit 2 Familienheimfahrten abzuziehen, was 22 Familienheimfahrten im Jahr ergibt. Die Kosten für die Familienheimfahrten können nur im Schätzungswege ermittelt werden. Da…
…Tätigkeitsbereiche von Herrn A... ausgeführt werden, steht ihm frei. 4. Herrn A... steht kein eigener Urlaubsanspruch zu. Es steht ihm vielmehr frei, sich in den Zeiträumen zu erholen, in denen seine Anwesenheit nach eigener Einschätzung nicht erforderlich ist. 5. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben kann…
…werden, wo die Leistung erbracht werden und wie ein allfälliger Urlaubsanspruch gestaltet sein sollte. Letztlich hätte sich auch ein Dritter sowohl in der Lage der Berufungswerberin als auch der ihres ehemaligen Ehegatten zu einer derartigen bruchstückhaften Vereinbarung unter anderem vor allem dann nicht bereit gefunden…
…gestanden, wann und wo er arbeite, er hätte keinen festen Arbeitsplatz und keine feste Arbeitszeit, er sei in die organisatorische Struktur nicht eingegliedert und hätte auch keinen Urlaubsanspruch, da er sich seine Freizeit einteilen könne. Sein Entgelt stehe in direkter Abhängigkeit zum wirtschaftlichen Erfolg, die…
…Der Geschäftsführer agiere wie ein selbständiger Unternehmer absolut weisungsfrei, er könne jederzeit durch einen geeigneten Vertreter vertreten werden, er habe keinen Urlaubsanspruch und er trage Unternehmerrisiko, welches sogar die persönliche Haftung für Kreditfinanzierungen für die Gesellschaft umfasse. Darüberhinaus fehle das für ein arbeitnehmerähnliches Dienstverhältnis typische…
…Arbeiten hafte er selbst. Er zahle die Sozialversicherung selbst und habe keinen Urlaubsanspruch. In den Akten liegt die Ablichtung eines Mietvertrages sowie eine auch ins Deutsche übersetzte Bestätigung über die berufliche Tätigkeit seiner Gattin in einem polnischen Finanzamt seit 1991 auf. In den Akten liegt…
…Arbeitszeit, der freien Zeiteinteilung, das Fehlen einer Arbeitslosenversicherung, Fehlen von Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz. Durch das Fehlen einer Büroorganisation bei der Gesellschaft sei eine organisatorische Einbindung nicht gegeben. Da der Geschäftsführer zur Erfüllung seiner Managementaufgaben für die Gesellschaft auf eigenes Risiko ein eigenes Büro installiert habe…
…Stunde, insgesamt ca. 1.500 € pro Monat. Stundenlisten oder andere Aufzeichnungen gäbe es nicht. Er stelle Rechnungen aus. Das Entgelt werde nach Fertigstellung des Auftrages vom Auftraggeber auf sein Bankkonto überwiesen. Er habe keinen Urlaubsanspruch. Sachbezüge, wie freie Wohnung, Kost etc., erhalte er nicht…