… 85c Abs. 1 ZollR-DG idF BGBl. I Nr. 97/2002 ist gegen Berufungsvorentscheidungen sowie wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Berufungsbehörde der ersten Stufe als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b ZK) die Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat (§ 1 UFSG…
…einer an das Zollamt B gerichteten Berufung. Im Mai 2012 legte das Zollamt die Berufung mitsamt den Akten des Verwaltungsverfahrens dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS) zur Entscheidung vor. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gegen Berufungsvorentscheidungen ist gemäß § 85c Abs 1 ZollR-DG als Rechtsbehelf der zweiten…
… 85c Abs. 1 ZollR-DG idF BGBl. I Nr. 97/2002 ist gegen Berufungsvorentscheidungen sowie wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Berufungsbehörde der ersten Stufe als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b ZK) die Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat (§ 1 UFSG…
… 85c Abs. 1 ZollR-DG idF BGBl. I Nr. 97/2002 ist gegen Berufungsvorentscheidungen sowie wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Berufungsbehörde der ersten Stufe als Rechtsbehelf der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b ZK) die Beschwerde an den Unabhängigen Finanzsenat (§ 1 UFSG…
…weshalb eine ab diesem Zeitpunkt dagegen erhobene Beschwerde von vornherein ohne inhaltliches Eingehen auf das Beschwerdevorbringen als unzulässig zurückzuweisen ist (FinStrG-Nov 2010, BGBl I 2010/104 ab 1.1.2011). Gemäß § 156 Abs. 1 iVm Abs. 4 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ein…
…in einem allgemein gebräuchlichen Dateiformat zu erfolgen, wenn zur Führung der Geschäftsverbindung automatisationsunterstützte Datenverarbeitung verwendet wird. Erklärt das Kredit- oder Finanzinstitut gegen den Bescheid Beschwerde zu erheben, so sind Aufzeichnungen, Datenträger und sonstige Unterlagen unter Siegel zu nehmen und mit der Beschwerde der Finanzstrafbehörde zweiter…
…Rechtsmittel das gegen ein von ihr erlassenen Erkenntnis (einen Bescheid) eingebracht worden ist, durch Bescheid zurückzuweisen, wenn das Rechtsmittel nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gem. § 156 Abs. 4 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zunächst zu prüfen ob ein von der Finanzstrafbehörde…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen Mag. R. K. über die Beschwerde von Frau B. P., St., vom 16. Juli 2007 gegen den Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Wien 1/23 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 1. Juni 2007, Strafnummer…
…die Finanzstrafbehörde erster Instanz ein Rechtsmittel das gegen ein von ihr erlassenes Erkenntnis (einen Bescheid) eingebracht worden ist, durch Bescheid zurückzuweisen, wenn das Rechtmittel nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 156 Abs. 4 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zunächst zu prüfen…
…2547/22/2010, hat das Zollamt Feldkirch Wolfurt gegenüber der X., Adr. (in weiterer Folge als Beschwerdeführerin - Bf. bezeichnet), eine Zollschuld gem. Art. 204 Abs. 1 ZK iHv. € 860.162,12 geltend gemacht. Die dagegen eingebrachte Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 16. September 2010…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Dr. Wilhelm Pistotnig, in der Finanzstrafsache gegen A, Beraterin, geb. xx, Adresse1 (letzte bekannte Wohnadresse), gemäß § 161 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde vom 20. Juni 2013 gegen den Bescheid…
…der Entscheidung des abgeschlossenen Verfahrens nicht berührt. ..... (§ 166 Abs. 2 FinStrG). Durch die Wiederaufnahme tritt die Strafsache, wenn über sie bereits durch eine Finanzstrafbehörde zweiter Instanz abgesprochen wurde, in den Stand des Rechtsmittelverfahrens, in allen übrigen Fällen in den Stand des Untersuchungsverfahrens zurück ..... (§ 166 Abs…
…vom 24. Juli 2013 wurde die gegenständliche Beschwerde gegen den Zurückweisungsbescheid dem UFS-Salzburg als Finanzstrafbehörde II. Instanz vorgelegt. In einem weiteren Anbringen vom 30. Juli 2013 beantragte der Bw, dass seine Beschwerde gegen den Einleitungsbescheid beim UFS, sprich Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, behandelt werde. Auf…
…der Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 26. November 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 10. November 2008 betreffend Festsetzung eines zweiten Säumniszuschlages entschieden: Der Vorlageantrag vom 26. November 2008 wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr…
…nicht zulässig ist, als eingeräumt gelten könnte. Eine Rechtsmittelbelehrung ist entsprechend ihrer Bezeichnung nur eine Belehrung über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines Rechtsmittels aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und kann daher niemals kraft eigenen Rechtes ein Rechtsmittel gewähren oder versagen (VwGH 23.4.2002, 2001/14…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 6. Februar 2006 gegen die Mitteilung über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…
…b und c FinStrG entsprach, wurde die Bf. mit Schreiben (Mängelbehebungsauftrag) des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz vom 10. April 2012 aufgefordert, diese Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu beheben. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass nach ungenutztem Ablauf der gesetzten Frist die…
…als eine Außenstelle des UFS anzusehen. Das eingebrachte Rechtsmittel sei daher fristgerecht zugestellt worden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 85c Abs. 1 ZollR-DG idgF ist gegen Berufungsvorentscheidungen sowie wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Berufungsbehörde der ersten Stufe als Rechtsbehelf der zweiten Stufe…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates1, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 26. August 2009, StrNr. 001…
…ist an die D-GmbH gerichtet. Mit der Eintragung einer Verschmelzung geht die übertragende Gesellschaft unter. Gesamtrechtsnachfolgerin ist die aufnehmende Gesellschaft. Die als Bescheid (Berufungsvorentscheidung) intendierte Erledigung des Zollamtes vom 12. März 2008 war somit an eine nicht mehr existente Person (D-GmbH) gerichtet und…