…ausgeführt, dass über die Unverhältnismäßigkeit des Verfalls der Ware erst in der das Strafverfahren abschließenden Sachentscheidung nach Durchführung eines Untersuchungsverfahrens und Kenntnis aller Tatumstände und nicht schon im Beschlagnahmeverfahren abgesprochen werden kann. In Anbetracht dieses oberstgerichtlichen Rechtsstandpunktes erübrigt sich sohin für den Unabhängigen Finanzsenat, in…
…verzollen können. Bei atypischen Fälle des Durchfuhrschmuggels wird in der Literatur der Verfall von Waren als unverhältnismäßig angesehen. Da über die Unverhältnismäßigkeit des Verfalls der Ware aber erst in der das Strafverfahren abschließenden Sachentscheidung nach Durchführung eines Untersuchungsverfahrens und Kenntnis aller Tatumstände abgesprochen werden kann…
…17 Abs.6 FinStrG noch bemerkt, dass auch über die Unverhältnismäßigkeit des Verfalls der Ware erst in der das Strafverfahren abschließenden Sachentscheidung nach Durchführung eines Untersuchungsverfahrens und Kenntnis aller Tatumstände abgesprochen werden kann und nicht schon im Beschlagnahmeverfahren (VwGH 25.2.1993, 92/16/0141).…
…des § 17 Abs. 3 lit. a FinStrG erforderlich sein, sodass die Waren auch unter diesem Aspekt als verfallsbedroht anzusehen sind. Wenn in der Beschwerdeschrift auf die Bestimmung des § 17 Abs. 6 FinStrG verwiesen wird, so ist dazu zu bemerken, dass über die Unverhältnismäßigkeit des Verfalls…
…ist die Beschlagnahme der verfallsbedrohten Gegenstände als geboten anzusehen. Abschließend wird - der Vollständigkeit halber- zum § 17 Abs.6 FinStrG noch bemerkt, dass über die Unverhältnismäßigkeit des Verfalls der Ware erst in der das Strafverfahren abschließenden Sachentscheidung nach Durchführung eines Untersuchungsverfahrens und Kenntnis aller Tatumstände abgesprochen…
…auf Grund der Prüfung hinsichtlich eines Elementes eine Unverhältnismäßigkeit ergibt. Da im vorliegenden Fall die Ware nicht in den Wirtschaftsraum der EU eingeschmuggelt werden sollte, erachtet der Berufungssenat, dass ein Verfall des Schmuckes zur Bedeutung der Tat ("Durchfuhrschmuggel") außer Verhältnis steht, weshalb nach Maßgabe des …
…des Strafrahmens heranzuführen und neu festzusetzen. Gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG war die Ersatzfreiheitsstrafe im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe anzupassen und mit 7 Tagen festzusetzen. Anzupassen war gleichermaßen der auf § 185 FinStrG beruhende Kostenausspruch. Gemäß § 17 Abs. 2 lit. a FinStrG unterliegen dem Verfall…
…Geldstrafe mit einem Tag festzusetzen. Der Verfall der geschmuggelten Tierimpfstoffe und Medikamente beruht auf § 17 FinStrG, wobei eine Unverhältnismäßigkeit der Strafe des Verfalles zur Bedeutung der Tat oder zu dem die Bw. treffenden Vorwurf nicht festgestellt werden kann. Die Kosten des Strafverfahrens ergeben sich aus …
…mangels Durchbrechung des Instanzenzuges verwehrt (vgl. im Übrigen Reger/Hacker/Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz³ II, Rz 1 zu § 122 FinStrG). Das verfahrensrechtliche Missgeschick der Finanzstrafbehörde erster Instanz hindert aber, wie bereits angedeutet, nicht die Verhängung einer ermäßigten Wertersatzstrafe gegenüber dem Beschuldigten: Steht nämlich der Verfall der…
…und der persönlichen Situation der Erstbeschuldigten auch eine entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. Die weitere Frage, wie sich dieser anteiliger Gesamtbetrag (für sämtliche Schmuckstücke) für den Fall der tatsächlichen Unvollziehbarkeit des Verfalles hinsichtlich einzelner Schmuckstücke auf diese verteilt, sind in Ermangelung anderweitiger Kriterien das zitierte Schätzungsgutachten bzw…
… 17 FinStrG ist zwingend auf Verfall der Tatgegenstände 1 Stück geschliffener, ungefasster Brillant der Warennummer 7102 3900 00 aus Rechnung Nr. A - 139263 und 1 Stück mit Saphiren besetzter Goldring zu erkennen, wobei eine Unverhältnismäßigkeit der Strafe des Verfalles zur Bedeutung der Tat (der strafbestimmende…
…Verfall als unverhältnismäßig im Sinn von § 17 Abs 6 FinStrG erscheinen ließen, erfolgte der Verfallsausspruch zu Recht. Die Prüfung, ob der Verfall im Hinblick auf die Bedeutung der Tat oder auf dem den Täter treffenden Vorwurf unverhältnismäßig war, ergab, dass eine Unverhältnismäßigkeit im Sinne des…
…Abs. 4 bis 6 FinStrG aF wird für 62.373,58 Liter des verfahrensgegenständlichen gekennzeichneten Gasöles statt auf Verfall auf anteiligen verhältnismäßigen Wertersatz in Höhe von € 5.600,00 (in Worten: Euro fünftausendsechshundert) erkannt und die für den Fall dessen Uneinbringlichkeit gemäß § 20 FinStrG…
…insbesondere jene des Rechtsmittelverfahrens (Berufung vom 18. Dezember 2008, eingelangt beim Unabhängigen Finanzsenat am 22. Dezember 2008), entsprechend zu berücksichtigen (vgl. § 34 Abs. 2 StGB), welche letztlich dazu geführt hat, dass der gegen den Beschuldigten an sich bestehende, sich im Ausspruch entsprechender Geld-, Verfall- bzw…
…113 Stück Armbanduhren in seinem Handgepäck vorgefunden. Darüber hinaus kam noch ein weiteres Kuvert mit 500,00 Euro zutage. Zur Sicherung des Verfalles und als Beweismittel wurden die 113 Stück Markenuhren beschlagnahmt. In der Folge wurden Beamte der Zollfahndung beigezogen, die die weiteren Amtshandlungen (Aufnahme…
…der möglichen Höchststrafe- dem Unrechtsgehalt der Tat und dem Grad des Verschuldens angemessen. Für den Fall der Uneinbringlichkeit dieser Geldstrafe erscheint die ausgesprochene Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen ebenfalls gerechtfertigt. Gemäß §§ 37 Abs.2, 19 Abs.1 lit.a) FinStrG ist statt auf Verfall der Sachen…
…477 Gramm (des im Spruch dieses Straferkenntnisses angeführten) Geierfettkonzentrats mit einem gemeinen Wert von € 47.988,72 (sohin ohne die Menge von 1.802 Gramm im Wert von DM 2.000,00 laut Faktum 33 der angeschlossenen "Tabelle") statt auf Verfall auf anteiligen Wertersatz…
…Abgabe der E 108e über die Gewährung der Investitionszuwachsprämie inhaltlich abzusprechen. Die einzige maßgebende zeitliche Grenze seien die Verjährungsfristen. Würde die Ansicht des Finanzamtes zutreffen, wäre § 108e EStG 1988 mit dem Makel der Verfassungswidrigkeit behaftet. Die Konsequenz einer verspäteten Abgabe der Abgabenerklärung betreffend die Investitionszuwachsprämie…
…Maßgabe des § 17 zu erkennen. Gemäß § 21 FinStrG ist, wenn jemand durch eine Tat oder mehrere selbständige Taten mehrere Finanzvergehen derselben oder verschiedener Art begangen hat und über diese Finanzvergehen gleichzeitig erkannt wird, auf eine einzige Geldstrafe zu erkennen. Neben der Geldstrafe ist auf Verfall…
…zu verfassen ist, wenn die Prüfung keine in Bescheiden zu berücksichtigende Ergebnisse gebracht hat (Ritz, BAO, 4. Auflage, § 150 Rz 3). Dieser Verwaltungsaufwand wäre jedoch unabhängig davon angefallen, ob sich daraus zur Wiederaufnahme führende Feststellungen ergeben oder nicht. Für die Erstellung der Niederschrift und des…