…als solche eine inländische Körperschaft öffentlichen Rechts. Der Berufungswerberin wurden in den Jahren 1994 bis 2001 über Antrag die Kapitalertragssteuer betreffend der Veranlagung des Vermögens eines Unterstützungsfonds (Veranlagung durch Erwerb von Intertrend- und Combirentkapitalanlagefonds der Sparinvest Austria Kapitalanlagegesellschaft bzw. IHS der Bank) durch das Finanzamt…
…Erkenntnis G 85/02 auf. Dies hat zur Folge, dass die durch die Besteuerung der Unfallrente entstandene steuerliche Mehrbelastung für das Streitjahr, soweit sie nicht durch Zahlungen des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ausgeglichen wurde, zu Unrecht erfolgt ist (vgl. SWK 2/2003, T 7)…
…Erkenntnis G 85/02 auf. Dies hat zur Folge, dass die durch die Besteuerung der Unfallrente entstandene steuerliche Mehrbelastung für das Streitjahr, soweit sie nicht durch Zahlungen des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ausgeglichen wurde, zu Unrecht erfolgt ist (vgl. SWK 2/2003, T 7)…
…Erkenntnis G 85/02 auf. Dies hat zur Folge, dass die durch die Besteuerung der Unfallrente entstandene steuerliche Mehrbelastung für das Streitjahr, soweit sie nicht durch Zahlungen des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ausgeglichen wurde, zu Unrecht erfolgt ist (vgl. SWK 2/2003, T 7)…
…monatlich 1.750,00 S erwarten können, die Witwenrente habe 60 % davon betragen. Es hätte jedoch keineswegs schon ein Anspruch auf den Höchstrentenbetrag bestanden und für die Bw wäre wohl nur eine Leistung aus dem Unterstützungsfonds, welche für Notfälle vorgesehen sei, in Betracht gekommen. Ohne…
…für die Jahre 2001 und 2002 vom Verfassungsgerichtshof wegen einer fehlenden Übergangsbestimmung aufgehoben worden sei. Soweit die entstandene steuerliche Mehrbelastung nicht durch Zahlungen des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ausgeglichen worden sei, werde sie vom Finanzamt zurückgezahlt. Der festgestellt Sachverhalt ergibt sich aus den im…
…Zudem hätte eine Rücksprache des Bw. bei der V. Gebietskrankenkasse ergeben, dass der Bw. aus deren Unterstützungsfonds einen Zuschuss erhalten hätte, sofern für dessen Berechnung nicht auch die Einkünfte der Lebensgefährtin des Bw. berücksichtigt worden wären. Auch aus diesem Grund seien die Kosten für die…
…Erkenntnis G 85/02 auf. Dies hat zur Folge, dass die durch die Besteuerung der Unfallrente entstandene steuerliche Mehrbelastung für das Streitjahr, soweit sie nicht durch Zahlungen des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ausgeglichen wurde, zu Unrecht erfolgt ist (vgl. SWK 2/2003, T 7)…
…7. Dezember 2002 datierende Erkenntnis G 85/02 auf. Demzufolge ist die durch die Besteuerung der Unfallrente entstandene steuerliche Mehrbelastung für das Streitjahr, soweit sie nicht durch Zahlungen des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ausgeglichen wurde, zu Unrecht erfolgt (vgl. SWK 2/2003, T 7)…
…7. Dezember 2002 datierende Erkenntnis G 85/02 auf. Demzufolge ist die durch die Besteuerung der Unfallrente entstandene steuerliche Mehrbelastung für das Streitjahr, soweit sie nicht durch Zahlungen des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ausgeglichen wurde, zu Unrecht erfolgt (vgl. SWK 2/2003, T 7)…
…7. Dezember 2002 datierende Erkenntnis G 85/02 auf. Demzufolge ist die durch die Besteuerung der Unfallrente entstandene steuerliche Mehrbelastung für das Streitjahr, soweit sie nicht durch Zahlungen des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ausgeglichen wurde, zu Unrecht erfolgt (vgl. SWK 2/2003, T 7)…
…7. Dezember 2002 datierende Erkenntnis G 85/02 auf. Demzufolge ist die durch die Besteuerung der Unfallrente entstandene steuerliche Mehrbelastung für das Streitjahr, soweit sie nicht durch Zahlungen des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ausgeglichen wurde, zu Unrecht erfolgt (vgl. SWK 2/2003, T 7)…
…Erkenntnis G 85/02 auf. Dies hat zur Folge, dass die durch die Besteuerung der Unfallrente entstandene steuerliche Mehrbelastung für das Streitjahr, soweit sie nicht durch Zahlungen des Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ausgeglichen wurde, zu Unrecht erfolgt ist (vgl. SWK 2/2003, T 7)…
…im Jahr 2011 32.595,83 €. Hierfür erhielt die Mutter Ersätze durch den Unterstützungsfonds von 8.600,00 €. Da die Mutter aus Eigenem die verbliebenen Krankheits- und Behinderungskosten von 23.995,83 € nicht tragen konnte, leistete der Sohn hierzu regelmäßig finanzielle Zuschüsse…
…aus seiner Berufsunfähigkeitspension, aus dem Pflegegeld, dem Unterstützungsfonds für die 24-Stunden-Pflege sowie aus Rückvergütungen der Wiener Gebietskrankenkasse von insgesamt € 45.596,04 hatte. Diesen Geldzuflüssen standen Geldabflüsse infolge Alimentenzahlungen an die Tochter des Sohnes, Lebensmittelkosten für den Sohn und seine Betreuer, Wohnungskosten …
…Unterstützungsfonds: | Buchungstag | Betrag | 20.1.2009 | 1.000,00 | 26.1.2009 | 275,00 | 26.2.2009 | 275,00 | 26.3.2009 | 275,00 | 27.4.2009 | 275,00 | 27.5.2009…
…für Bestattungskosten; 6. Rückersätze und Kostenvergütungen für Sachleistungsansprüche sowie Kostenersätze aus der gesetzlichen Sozialversicherung und Entschädigungen für aufgewendete Heilungskosten; 7. Leistungen aus dem Unterstützungsfonds und besondere Unterstützungen nach den Sozialversicherungsgesetzen; 8. gesetzliche Beihilfen zur Zahlung des Mietzinses oder zur Deckung des sonstigen Wohnungsaufwands; 9. gesetzliche…
…außergewöhnlich seien, als dadurch für die Bw. höhere Aufwendungen als für die überwiegende Mehrzahl der anderen Steuerpflichtigen entstünden. Die Bw. verweist zum Nachweis der Zwangsläufigkeit des Kuraufenthaltes auf einen Zuschuss des Unterstützungsfonds der Nö. Gebietskrankenkasse in St. Pölten in Höhe von EUR 496,62. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Vereines "P", Adresse, vertreten durch Stb., vom 1. August 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes ABC, vertreten durch V, vom 7. Juli 2008 und vom 17. Juli 2008 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 2006…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Pensionist, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der im angefochtenen Bescheid angeführten Abgabe betragen: |…