…auf Gesellschafterdarlehen. Die Rückzahlung der Darlehen wurde durch eine Bankgarantie abgesichert. Wesentliches Element einer Mitunternehmerschaft sind das Entfalten einer Unternehmerinitiative (Einflussnahme auf das betriebliche Geschehen) und die Übernahme des Unternehmerrisikos (insbesondere Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven und am Firmenwert, die…
…auf Gesellschafterdarlehen. Die Rückzahlung der Darlehen wurde durch eine Bankgarantie abgesichert. Wesentliche Elemente einer Mitunternehmerschaft sind das Entfalten einer Unternehmerinitiative (Einflussnahme auf das betriebliche Geschehen) und die Übernahme des Unternehmerrisikos (insbesonders Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven und am Firmenwert, die…
…der Abschichtung zurückgezahlt. Der UFS vertritt daher nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Auffassung, dass die von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen für eine Mitunternehmerschaft - Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko - im gegenständlichen Fall nicht gegeben waren. Es handelte sich vielmehr um Kapitalhingabe. Der Berufung war daher nicht stattzugeben.…
…S 57.000,- (Tranche 1) bzw. S 54,000,- (Tranche 2) und die Darlehensbeträge S 43,000,- bzw. S 46,000,- betragen. Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft wurde zu Unternehmerinitiative ausgeführt, dass gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die…
…Rechenbeispiel) geplant. Der UFS vertritt daher nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Auffassung, dass die von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen für eine Mitunternehmerschaft - Unternehmerinitiativ und Unternehmerrisiko - im gegenständlichen Fall nicht gegeben sind. Es handelt sich vielmehr um Kapitalhingabe. Der Berufung war daher nicht stattzugeben. Beilage…
…gegeben. Was die Mitunternehmerschaft anbelange, so sei sie nach Lehre und Rechtsprechung von zwei grundsätzlichen Komponenten abhängig, nämlich dem Unternehmerrisiko und von der Unternehmerinitiative. Dazu stütze sich die Argumentation der Betriebsprüfung im wesentlichen auf die Erkenntnisse VwGH vom 25.6.1997, 95/15/0192 und…
…bei der Beurteilung, ob ein Kapitalanleger als steuerlicher Mitunternehmer anzusehen sei, nur mehr auf das Unternehmerrisiko abgestellt. Die Unternehmerinitiative fällt als Beurteilungskriterium weg. Für die Beurteilung, ob es sich um eine Mitunternehmerschaft oder eine Darlehensgewährung handelt, ist die Geschäftstätigkeit des Geschäftsherrn irrelevant. Der Hinweis der…
…GmbH beteiligt waren. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist Voraussetzung einer Mitunternehmerschaft, dass für die beteiligten Personen mit ihrer Position ein Unternehmerwagnis verbunden ist. Dieses drückt sich durch Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko aus. Unternehmerrisiko entfaltet, wer auf das betriebliche Geschehen Einfluss nehmen kann. Das Unternehmerwagnis besteht…
…der Bw., dass keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen würden, da sie keine Unternehmerinitiative entfaltet habe, da sie an der X-KG nur indirekt beteiligt gewesen sei und die deutsche Finanzverwaltung die direkte Beteiligung an der X-GmbH & Co KG als nichtunternehmerisch eingestuft hätte, ist folgendes…
…Darin wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Herr FG entscheidenden Einfluss auf das unternehmerische Geschehen der B-GmbH genommen und damit jedenfalls Unternehmerinitiative entfaltet habe (wie zB durch das Führen von Gesprächen und den Abschluss von Verträgen mit Mietern). Zudem habe - laut in der Verhandlung vorgelegtem…
…§§ 5 und 8 des Gesellschaftsvertrages wären eingeräumt worden. Auch wäre den stillen Gesellschaftern kein Weigerungsrecht vertraglich zuerkannt worden. Da somit mit dem Gesellschaftsrecht keine Unternehmerinitiative verbunden wäre, müsste das Unternehmerrisiko umso ausgeprägter sein, um eine Mitunternehmerschaft zu begründen. Lt. Erkenntnis des VwGH vom 23.2…
…beteiligten stillen Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind. Voraussetzung dafür ist, dass mit der Position Unternehmerwagnis verbunden ist, welches sich in der Unternehmerinitiative oder/und im Unternehmerrisiko ausdrückt. Von einem atypisch (unechten) stillen Gesellschafter spricht man, wenn er gesellschaftsrechtlich so gestellt ist, als wäre er Kommanditist…
…Mitunternehmerschaft in Abgrenzung zu einer Beteiligungsform, bei der die Beteiligten nicht als Mitunternehmer anzusehen sind (wie etwa echte stille Gesellschafter) ist nach Lehre und Rechtsprechung das Eingehen von Unternehmerwagnis. Unternehmerwagnis ist das Entfallen von Unternehmerinitiative und die Übernahme von Unternehmerrisiko. Ist der Gesellschafter von der…
…Baranlage mit Verlustzuweisung). Auch aus diesem Grund fehlt die Beteiligung an den stillen Reserven und am Firmenwert. 2. Unternehmerinitiative Der stille Gesellschafter ist von der Geschäftsführung ( gemäß § 12 beim Gesellschaftsvertrag für atypisch stille Gesellschafter bei der Baranlage mit Verlustzuweisung) ausgeschlossen, sie wirken insbesondere nicht an…
…Vorhalt vom 1. August 2005 wurde die Bw. aufgefordert, darzustellen worin das Unternehmerwagnis und die Unternehmerinitiative von Herrn K.S. konkret zum Ausdruck gekommen sei, ob und wie die Vermögensbeteiligung und Arbeitsaufteilung geregelt worden sei und wie die Gesellschaft nach bürgerlichen Recht ab 1. 1…
…gegeben. Was die Mitunternehmerschaft anbelangt, so ist sie nach Lehre und Rechtssprechung von zwei grundsätzlichen Komponenten abhängig, nämlich dem Unternehmerrisiko und von der Unternehmerinitiative. Dazu stützt sich die Argumentation der Betriebsprüfung im wesentlichen auf die Erkenntnisse VwGH vom 25.6.1997, 95/15/0192 und…
…94) gemäß § 8 an der Geschäftsführung nicht beteiligt ist. Unternehmerinitiative wurde im gegenständlichen Fall von den Gesellschaftern nicht entwickelt. Im übrigen teilt der Unabhängige Finanzsenat die von der Betriebsprüfung im obigen wörtlich zitierten Betriebsprüfungsbericht vertretene Rechtsansicht im Hinblick auf Unternehmerrisiko und Unternehmerinitiative; auf den Betriebsprüfungsbericht…
…Was die Mitunternehmerschaft anbelangt, so ist sie nach Lehre und Rechtsprechung von zwei grundsätzlichen Komponenten abhängig, nämlich vom Unternehmerrisiko und von der Unternehmerinitiative. Dazu stützt sich die Argumentation der Betriebsprüfung im wesentlichen auf die Erkenntnisse des VwGH vom 25.6.1997, 95/15/0192 und…
…daran mitwirken, Entscheidungen anderer Gesellschafter verhindern kann, ist von einer Unternehmerinitiative auszugehen. Bei Publikumsgesellschaften ist die Einschaltung eines Treuhänders (auch Organtreuhänder genannt) häufig vorgesehen. Erfolgt die Zwischenschaltung eines Treuhänders, erfolgt die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte vor allem mit dem Gedanken der sinnvollen und zweckmäßigen Ausübung der…
…offensichtlich ein entstelltes Bild des Geschäftsherrn gezeichnet werden und die Dürftigkeit der Begründung der Aberkennung der Mitunternehmerschaft überdecken. Zur inhaltlichen Begründung der Berufung - Fehlen des Unternehmerrisikos und der Unternehmerinitiative - wird in der Berufung folgendes vorgebracht Das Fehlen eines Unternehmerrisikos versucht die Finanzverwaltung dadurch zu begründen…