…wurden, nicht geklärt war. Dazu ist festzustellen, dass vom Finanzamt keine entsprechenden Ermittlungshandlungen durchgeführt wurden. Gemäß § 115 Abs. 1 BAO haben die Abgabenbehörden von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind (vgl…
…greifbar sind - die aktuell tätigen Tänzerinnen einvernehmen und daraus entsprechende Schlüsse für die Vergangenheit ziehen müssen, zumal die Einvernahme der betroffenen Personen wesentlich zur Aufhellung des relevanten Sachverhaltes beizutragen geeignet ist. Eine Unterlassung von Ermittlungen iSd § 289 Abs 1 BAO liegt nämlich auch dann vor…
…Instanz entgegen; § 209a gilt sinngemäß." (§ 289 Abs. 1 BAO). Die Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der Berufung oder im Vorlageantrag Umstände releviert werden und die Abgabenbehörde erster Instanz vor Berufungsvorlage keine diesbezüglichen Ermittlungen durchgeführt hat (vgl. Ritz, BAO, 3…
…339; Niedermaier, Finanzsenat, 240). Eine derartige Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der Berufung oder im Vorlageantrag Umstände releviert werden (kein Neuerungsverbot nach § 280) und die Abgabenbehörde erster Instanz vor Berufungsvorlage (§ 276 Abs 6 erster Satz) keine diesbezüglichen Ermittlungen durchgeführt…
…nach § 289 Abs. 1 BAO erfordert kein Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz. Vielmehr kann sich eine zur Aufhebung führende Unterlassung von Ermittlungen auch daraus ergeben, dass erstmals in der Berufung oder im Vorlageantrag Umstände vorgetragen werden (§ 280 BAO) und die Abgabenbehörde erster Instanz vor Berufungsvorlage (…
… Niedermaier, Finanzsenat, 240) wie ein Verschulden der Partei. Eine derartige Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der Berufung oder im Vorlageantrag Umstände releviert werden (kein Neuerungsverbot nach § 280) und die Abgabenbehörde erster Instanz vor Berufungsvorlage (§ 276 Abs 6 erster Satz…
…müssen (Ritz in Holoubek/Lang, Das Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat, S 262 f.). Auch wenn das Finanzamt die Ermittlungen unterlassen hat, weil es von einer anderen Rechtsansicht ausging, so liegen dennoch die Voraussetzungen für eine Zurückverweisung der Sache hier vor. Durch die Aufhebung des…
… 289 Abs. 1 BAO erfordert kein Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz, sondern nur das objektive Fehlen von Ermittlungen. Eine zur Aufhebung führende Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der Berufung oder im Vorlageantrag Umstände vorgetragen werden (§ 280 BAO) und die…
…1 BAO erfolgt daher nur, wenn bei Durchführung von Ermittlungshandlungen ein anderer Bescheid hätte erlassen werden können oder eine Bescheiderlassung hätte unterleiben können. Ohne Bedeutung ist, ob die Abgabenbehörde erster Instanz an der Unterlassung ein Verschulden trifft, oder nicht. Der Bescheid kann auch aus Gründen…
…nach § 289 Abs. 1 BAO erfordert kein Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz. Vielmehr kann sich eine zur Aufhebung führende Unterlassung von Ermittlungen auch daraus ergeben, dass erstmals in der Berufung oder im Vorlageantrag Umstände vorgetragen werden (§ 280 BAO) und die Abgabenbehörde erster Instanz vor Berufungsvorlage (…
…war daher als unbegründet abzuweisen. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht sind die mit Eventualvorsatz unterlassene Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Umsatzsteuervoranmeldungen und eine wissentliche Verkürzung der entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen. Gemäß …
…galt die Vorgangsweise der Abgabenbehörde offenbar dem ungeschmälerten Rechtsschutz der Bw, indem einer allenfalls möglichen Unterlassung der Erhebung einer gesonderten Berufung bzw den entsprechend nachteiligen Folgen für die Bw von vornherein entgegen gewirkt werden sollte. Dass die Bw den Inhalt der erlassenen Bescheide auch nach…
…Abgabepflichtigen zu prüfen und zu würdigen habe. Durch die Unterlassung der in § 115 BAO angeordneten Überprüfung seiner Abfindungsanmeldungen sowie durch die Unterlassung des in dieser Frage bedeutungsvollen Parteiengehörs sei er jahrelang nicht auf diesen von ihm gemachten Rechenfehler, der exorbitante und die Existenz bedrohende Folgen…
…Abgabepflichtigen zu prüfen und zu würdigen habe. Durch die Unterlassung der in § 115 BAO angeordneten Überprüfung seiner Abfindungsanmeldungen sowie durch die Unterlassung des in dieser Frage bedeutungsvollen Parteiengehörs sei er jahrelang nicht auf diesen von ihm gemachten Rechenfehler, der exorbitante und die Existenz bedrohende Folgen…
…Abgabepflichtigen zu prüfen und zu würdigen habe. Durch die Unterlassung der in § 115 BAO angeordneten Überprüfung seiner Abfindungsanmeldungen sowie durch die Unterlassung des in dieser Frage bedeutungsvollen Parteiengehörs sei er jahrelang nicht auf diesen von ihm gemachten Rechenfehler, der exorbitante und die Existenz bedrohende Folgen…
…ob den Steuerpflichtigen an der Unterlassung der in der genannten Bestimmung als strafbefreiend normierten Meldung der geschuldeten Beträge an das Finanzamt ein Verschulden trifft, ist irrelevant. Auf ein Vertrauen des Steuerpflichtigen in die Rechtzeitigkeit der von seinen Erfüllungsgehilfen erstatteten Meldungen an das Finanzamt kommt es…
…die Streitjahre -abgesehen von der am 15. Mai 2008 begonnenen Betriebsprüfung - sind aus dem Akteninhalt nicht ersichtlich. Betreffend das Jahr 1999 ergeben sich aus dem Akteninhalt keinerlei Hinweise, dass das FA mit dem Bw. oder seinem Vertreter Kontakt aufgenommen hat oder andere Ermittlungshandlungen gepflogen hätte…
…finden sich in den dem Unabhängigen Finanzsenat vorliegenden Verwaltungsakten tatsächlich mehrere Nachweise über derartige von den Zollbehörden gesetzten Ermittlungshandlungen: Die (dem Unabhängigen Finanzsenat ihrem Inhalt nach am 6.12.2005 zur Kenntnis gelangten) im Verlauf der auf Grund der Prüfungsaufträge des Hauptzollamtes Wien vom 29…
…sei, habe die Behörde rechtswidrig zu berücksichtigen unterlassen. Zur Frage der Auslandsurkunde meinte die Bw., dass nach den ihr vorliegenden Indizien, wie zB die Leistungserfüllung der Verpflichtung in USD, der Leistungsort USA sowie der Gerichtsstand New York, USA von einer Auslandsurkunde ausgegangen werden könne. Im…
…Vorhalteverfahren (Schreiben vom 4. März 2004) forderte das Zollamt die Bf. auf, den Schriftverkehr zur Rücklieferung des Getriebes und die Bezug habende Bestellung vorzulegen sowie eine genaue Sachverhaltsdarstellung gegebenenfalls unter Vorlage von Beweismitteln, anhand derer eine Verurteilung des Verhaltens der Beteiligten möglich ist, zu erstatten…