…wurden, nicht geklärt war. Dazu ist festzustellen, dass vom Finanzamt keine entsprechenden Ermittlungshandlungen durchgeführt wurden. Gemäß § 115 Abs. 1 BAO haben die Abgabenbehörden von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind (vgl…
…greifbar sind - die aktuell tätigen Tänzerinnen einvernehmen und daraus entsprechende Schlüsse für die Vergangenheit ziehen müssen, zumal die Einvernahme der betroffenen Personen wesentlich zur Aufhellung des relevanten Sachverhaltes beizutragen geeignet ist. Eine Unterlassung von Ermittlungen iSd § 289 Abs 1 BAO liegt nämlich auch dann vor…
…die aus Eigenem wahrzunehmende abgabenrechtliche Offenlegungspflicht im Falle fehlender steuerlicher Kenntnisse jedenfalls gehalten gewesen, sich über die abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erkundigen. Das Unterlassen von Maßnahmen, um das rechtswidrige Handeln zu vermeiden, stellt unter den im Beschwerdefall gegebenen Umständen zweifelsohne eine Außerachtlassung der objektiv gebotenen und…
…Instanz entgegen; § 209a gilt sinngemäß." (§ 289 Abs. 1 BAO). Die Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der Berufung oder im Vorlageantrag Umstände releviert werden und die Abgabenbehörde erster Instanz vor Berufungsvorlage keine diesbezüglichen Ermittlungen durchgeführt hat (vgl. Ritz, BAO, 3…
…339; Niedermaier, Finanzsenat, 240). Eine derartige Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der Berufung oder im Vorlageantrag Umstände releviert werden (kein Neuerungsverbot nach § 280) und die Abgabenbehörde erster Instanz vor Berufungsvorlage (§ 276 Abs 6 erster Satz) keine diesbezüglichen Ermittlungen durchgeführt…
…die aus Eigenem wahrzunehmende abgabenrechtliche Offenlegungspflicht im Falle fehlender steuerlicher Kenntnisse jedenfalls gehalten gewesen, sich über die abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erkundigen. Das Unterlassen von Maßnahmen, um das rechtswidrige Handeln zu vermeiden, stellt unter den im Beschwerdefall gegebenen Umständen zweifelsohne eine Außerachtlassung der objektiv gebotenen und…
…nach § 289 Abs. 1 BAO erfordert kein Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz. Vielmehr kann sich eine zur Aufhebung führende Unterlassung von Ermittlungen auch daraus ergeben, dass erstmals in der Berufung oder im Vorlageantrag Umstände vorgetragen werden (§ 280 BAO) und die Abgabenbehörde erster Instanz vor Berufungsvorlage (…
…an der Nichtausforschung von Sachverhaltselementen die amtswegige Wiederaufnahme nicht ausschließt (zB VwGH 23.11.2011, 2008/13/0090). Die erklärungsgemäße Veranlagung ohne weitere Erhebung des Sachverhalts steht der amtswegigen Wiederaufnahme nicht entgegen (VwGH 27.4.2000, 97/15/0207). Die Unterlassung von weitergehenden Ermittlungen vor…
…Rohaufschläge bestritten werde. Zudem rügt der Bf. eine unschlüssige Schätzungsmethode, die Ignorierung betrieblicher Kapazitäten und die Unterlassung von Ermittlungsschritten wie einem Ortsaugenschein. Zur Glaubwürdigkeit des Zeugen ***D***: Unstrittig steht fest, dass es zwischen dem Bf. und dem Zeugen ***D*** Streitigkeiten gegeben hat, welche im Juni…
… Niedermaier, Finanzsenat, 240) wie ein Verschulden der Partei. Eine derartige Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der Berufung oder im Vorlageantrag Umstände releviert werden (kein Neuerungsverbot nach § 280) und die Abgabenbehörde erster Instanz vor Berufungsvorlage (§ 276 Abs 6 erster Satz…
…müssen (Ritz in Holoubek/Lang, Das Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat, S 262 f.). Auch wenn das Finanzamt die Ermittlungen unterlassen hat, weil es von einer anderen Rechtsansicht ausging, so liegen dennoch die Voraussetzungen für eine Zurückverweisung der Sache hier vor. Durch die Aufhebung des…
…Überlassung der Mitarbeiter" weder ein Liefergegenstand noch ein Leistungsgegenstand in einer so konkreten Weise umschrieben werde, dass im Zusammenhang mit den übrigen Verfahrensergebnissen die Überprüfung der Berechtigung des Vorsteuerabzuges sichergestellt sei. Das Bundesfinanzgericht hat sich mit den von der Revisionswerberin vorgelegten Unterlagen (offenbar Eingangsrechnungen der…
… 289 Abs. 1 BAO erfordert kein Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz, sondern nur das objektive Fehlen von Ermittlungen. Eine zur Aufhebung führende Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der Berufung oder im Vorlageantrag Umstände vorgetragen werden (§ 280 BAO) und die…
…1 BAO erfolgt daher nur, wenn bei Durchführung von Ermittlungshandlungen ein anderer Bescheid hätte erlassen werden können oder eine Bescheiderlassung hätte unterleiben können. Ohne Bedeutung ist, ob die Abgabenbehörde erster Instanz an der Unterlassung ein Verschulden trifft, oder nicht. Der Bescheid kann auch aus Gründen…
…Bloße Wiedergabe von Verwaltungsgeschehen: Von den spärlichen, von der AP als Sachverhalt gemeinten Ausführungen ist noch jener Teil in Abzug zu bringen, bei dem es sich um Verwaltungsgeschehen handelt. In wesentlichen Punkten der "Beweisführung" werden nur ungeprüfte Ergebnisse von Ermittlungshandlungen zu anderen Firmen von anderen…
… Gunacker-Slawitsch in Ehrke-Rabel/Gunacker-Slawitsch, Rechtsmittelverfahren2, Rz 3.167). Eine derartige Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der Beschwerde oder im Vorlageantrag Umstände releviert werden (kein Neuerungsverbot nach § 270 Abs 1) und die Abgabenbehörde vor Beschwerdevorlage keine diesbezüglichen…
…BAO 3, § 278 Anm 4). Eine derartige Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, dass erstmals in der Beschwerde oder im Vorlageantrag Umstände releviert werden oder sich im Rahmen des Verfahrens vor dem Bundesfinanzgericht ergeben (kein Neuerungsverbot nach § 270 BAO) und die Abgabenbehörde vor…
…die Unterlassung der Ermittlungen „wesentlich“ ist. (Vgl. Ritz, BAO 5 , TZ 11 zu § 278). Wie bereits zuvor ausgeführt, ist die Frage nach dem tatsächlichen und präzisen Leistungsinhalt der in Rechnung gestellten und als Sofortaufwand abgesetzten "Nebenleistungen" bzw. Nebenbestandteile des gegenständlichen Buchprojekts in Höhe von €…
…nicht von der Beurteilung der Verwaltungsbehörde des anderen Vertragsstaats abhängt (VwGH 30.11.1962, 364/61; VwGH 31.7.1996, 92/13/0172; VwGH 26.7.2000, 97/14/0070). Die Behörde ist eben an kein bestimmtes Formerfordernis gebunden, sondern hat alle erforderlichen Ermittlungshandlungen zu…
…bei der Ermessensübung iSd § 278 Abs. 1 BAO jedenfalls zu berücksichtigen ist. Eine derartige Unterlassung von Ermittlungen kann sich auch daraus ergeben, das erstmals in der Beschwerde oder im Vorlageantrag Umstände releviert werden und die Abgabenbehörde vor Beschwerdevorlage keine diesbezüglichen Ermittlungen durchgeführt hat (Ritz, aaO…