…dass Zahlungen, die als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig wären, keine Berücksichtigung gefunden hätten. Die Bw führte aus, sie hätte in den Jahren 1998 und 1998 jeweils ATS 50.400,-- an Unterhaltszahlungen für ihren Vater, der in Kroatien lebt, geleistet. Die Zahlungen seien notwendig gewesen, da Kroatien…
…gemachten Aufwendungen mit der Begründung nicht anerkannt, bei den Behandlungskosten der Mutter und den Unterhaltszahlungen an die Kinder des verstorbenen Bruders handle es sich nicht um außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuergesetztes. In der gegen diesen Bescheid am 22. Oktober 2007 erhobenen Berufung brachte der…
…dabei auf die gesetzliche Bestimmung des § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988, wonach Unterhaltszahlungen nur insoweit abzugsfähig seien, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt würden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Im Vorlageantrag vom 18. September 2008 vertrat der Bw…
…12. Feber 2003 beim Finanzamt eingelangter Eingabe beantragte die Steuerpflichtige bei der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung den Alleinerzieherabsetzbetrag und Aufwendungen für Fahrten zu ihrem in B.-H. lebenden Kind sowie Unterhaltszahlungen für dieses zu berücksichtigen. Die Kosten für die Heimfahrten wurden mit € 800,00, der…
…wie in Ziffer 1 bis 3 beschrieben) nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Der Bw. leistet Unterhaltszahlungen an seine Eltern, da sie laut seinen Angaben nach Bezahlung von Miete, Betriebskosten, Versicherungen…
…€ 4.200,00 für 2008. Über Vorhalt der Abgabenbehörde I.Instanz gab der Bw. bekannt, dass es sich bei den außergewöhnlichen Belastungen um Unterhaltszahlungen an seine in Indien lebenden Eltern handle, die er verpflichtend zu leisten habe. Zum Nachweis dieser Verpflichtung legte der Bw…
…Die übermittelte Vorentscheidung ist insofern grob irrtümlich, da die Zahlungen an meine geschiedene Gattin keinesfalls Lohnnachzahlungen sind (wie diese Idee auch nur auftauchen konnte, ist für mich nicht nachvollziehbar) sondern es handelt sich um gerichtliche Unterhaltszahlungen, die gem. EStG bei mir in voller Höhe abzugsfähig…
…angefochtenen Bescheid seien lediglich die a.o. Belastungen lt. EDV-Ziffer 730 (€ 3.140,47) anerkannt worden. Nicht anerkannt worden seien die von der Bw. 2006 geleisteten Unterhaltszahlungen für die vorübergehend bei ihr lebenden mittellosen, kranken Eltern, Mutter (geb. xx.xx.1939) und Vater…
…Gerichtsbeschlüsse gehören nicht zur privaten Lebensführung." Es werde daher beantragt, die belegten Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 4. August 2009 verwies das Finanzamt hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen auf die das Jahr 2002 betreffende Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates (idF UFS) vom…
…Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Im berufungsgegenständlichen Fall ist die Abzugsfähigkeit folgender Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen strittig: 1.Unterhaltszahlungen an die geschiedene Gattin des Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W.,M-Gasse, vom 26. Mai 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk vom 20. April 2006 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…unbestreitbar, dass Unterhaltsleistungen vorliegen, die nur insoweit abzugsfähig sind, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Unterhaltszahlungen an mittellose Angehörige können demnach grundsätzlich nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung führen (vgl. Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch, § 34…
…in der Berufungsbegründung 1998 ist gesetzwidrig. Somit ist auch die im bekämpften Bescheid 1999 enthaltene Bezugnahme auf diese Berufungsbegründung (gemeint: Berufungsentscheidungsbegründung) gesetzwidrig." Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung mit der Begründung, dass Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten gemäß § 34 Abs. 7 EStG nicht als außergewöhnliche…
…entnehmen sei, dass eine steuerliche Berücksichtigung für Unterhaltsleistungen erfolgen könne. Deshalb werde der Unterhaltsabsetzbetrag für die Kinder beantragt. Schul- bzw. Studienbestätigungen sowie Überweisungen von Unterhaltszahlungen waren dem Antrag angeschlossen. Aus den vorgelegten Unterlagen war zu entnehmen, dass das Kind A.E. am 21. Februar 1980…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Siegfried Rack, gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1993 und 1994 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden gleichzeitig zum Vorteil der Bw. abgeändert…
…März 2004 erhob der BW das Rechtsmittel der Berufung. Er ersuchte neuerlich um die Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen. Mit neuerlichem Ergänzungsersuchen vom 16. April 2004 wurde der BW seitens des FA aufgefordert, sämtliche Zahlungsnachweise betreffend Unterhalt für den Zeitraum 2001 bis 2003 vorzulegen. Bei seinem persönlichen…
…Ausmaß des gesetzlichen Unterhalts durch die tatsächlichen Zahlungen nicht erreicht, so ist der Absetzbetrag nur für Monate zu gewähren, für die rechnerisch die volle Unterhaltszahlung ermittelt werden kann. Da Sie Ihrer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung nicht zur Gänze nachgekommen sind, konnte der Unterhaltsabsetzbetrag nur für mj. B…
…5. Februar 2011 elektronisch eingebrachten Einkommensteuererklärung für 2010 machte der Bw. unter anderem die Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen in Höhe von 1.200,00 € pro Kind und von Kinderfreibeträgen für seine drei minderjährigen Kinder geltend. Mit Vorhalt vom 1. April 2011 wurde der Bw. aufgefordert…
…der Einschreiter eine Kopie eines gerichtlichen Vergleiches, nach welchem er zu monatlichen Unterhaltszahlungen von je € 184,00 für seine Tochter und seinen Sohn verpflichtet gewesen wäre. Das Finanzamt legte den Verwaltungsakt dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor, ohne zu diesem neuen Sachverhaltsvorbringen Stellung zu…
…wie oben ausgeführt die Beseitigung von Kriegsschäden nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung beim Vater des Bw. führen. Eine Abzugsfähigkeit der Zahlungen wäre daher auch unter der Annahme, dass Unterhaltszahlungen geleistet worden wären, nicht gegeben. Im übrigen sind Zahlungen für die allgemeine Lebensführung des Vaters nicht…