…Berufung und führte aus, dass die Summe der Unterhaltsleistungen für seine namentlich genannten Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten und für die kein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, als außergewöhnliche Belastung im Zuge der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung keine Berücksichtigung gefunden hätte. Er beantrage daher die…
…Bw. beantragte außergewöhnliche Belastung iHv. 7.086,74 €, sondern gewährte anstatt dessen den Unterhaltsabsetzbetrag iHv. 306,00 €. Als Begründung führte es aus: "Unterhaltsleistungen für haushaltszugehörige Kinder im Ausland, bei denen der Anspruch auf Familienbeihilfe ausgeschlossen ist, sind hingegen als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen…
…als Unterhaltsleistung an das Kind. Kosten der Berufsausbildung würden aber beim Unterhaltsberechtigten, wäre er der Steuerpflichtige, grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung darstellen, weil die Ausbildung doch kraft freien Willensentschlusses erfolgt. Nicht jeder Vorteil, den die Eltern ihren Kindern angedeihen lassen, führt zu zwangsläufigen Kosten. Ausbildungskosten für…
…durch den Bw. für seine Ehegattin übernommenen Aufwendungen im Zusammenhang mit deren Studium (Studiengebühren und Aufwendungen für Bücher) sind daher nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Unterhaltsleistungen und Kinderfreibetrag: Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 steht Steuerpflichtigen, die für ein Kind, das nicht ihrem…
…ob diese aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen erwachsen sind (etwa Krankheitskosten des Kindes, Kosten eines Alters- oder Pflegeheimes). Nur solche Unterhaltsleistungen wären auch für volljährige Kinder als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Solche Aufwendungen liegen aber im gegenständlichen Fall nicht vor, da die von der Bw…
…den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Im Rahmen der Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung 2009 und 2010, beim Finanzamt eingelangt am 12.5.2011, hat der Bw den Alleinverdienerabsetzbetrag, die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für drei Kinder als außergewöhnliche Belastungen…
…für das dritte minderjährigen im Kosovo lebende Kinder des Bw. kein Kinder- und Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, sind wie im Zuge der Berufungsvorentscheidung die diesbezüglichen Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung (geschätzt mit € 50,00 p.m.) anzuerkennen. Es wurden nunmehr € 1.800,00 für drei Kinder…
…um Belastungen, denen sich der Steuerpflichtige aus "rechtlichen Gründen" nicht entziehen kann (Abs. 3). Das Gesetz schließt allerdings Unterhaltsleistungen im Wesentlichen als außergewöhnliche Belastung aus. Unterhaltsleistungen für Kinder sind gemäß § 34 Abs. 7 Z 1 und 2 EStG mit der Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag bzw…
…hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder für die…
…1988). Auch für Unterhaltsleistungen, die sich aus moralischen und sittlichen Gründen ergeben können, gelten in diesen Fällen die Abzugsverbote genauso wie bei den gesetzlichen Unterhaltsansprüchen (vgl. Doralt EStG11 § 34 Tz 56). Die Berufsausbildung des Kindes fällt als Unterhaltsverpflichtung zwar unter die außergewöhnliche Belastung, doch ist…
…lit. b abgegolten. 3. Unterhaltsleistungen für den (Ehe)Partner (§ 106 Abs. 3) sind durch den Alleinverdienerabsetzbetrag abgegolten. 4. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs…
…Gesetz schließt allerdings Unterhaltsleistungen im Wesentlichen als außergewöhnliche Belastung aus. Unterhaltsleistungen für Kinder sind gemäß § 34 Abs 7 Z 1 und 2 EStG mit der Familienbeihilfe abgegolten (Doralt, EStG 4, Kommentar Tz 56f zu § 34,22). Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…
…b abgegolten. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nach § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind…
…mangels Zwangsläufigkeit die Anerkennung des Schulgeldes als außergewöhnliche Belastung verweigerte, Folgendes ausgeführt (29.9.2004, 99/13/0182): "Gemäß § 37 Abs. 7 Z. 1 EStG 1988 in der Fassung des Steuerreformgesetzes 1993 sind Unterhaltsleistungen für ein Kind durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag gemäß …
…bzw. Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden (zB Krankheitskosten). Eine Verwendung der geleisteten Zahlungen für Kosten, die beim Unterhaltsberechtigten nach § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 zu berücksichtigen wären, hat das gegenständlichen Verfahren im Übrigen auch nicht hervorgebracht. Unterhaltsleistungen für Kinder werden gemäß …
…sowie Unterhaltsleistungen für zwei (1987 und 1989 geborene) unterhaltsberechtigte Kinder in Höhe von € 2.400,00 als außergewöhnliche Belastung begehrte. In der Berufungsschrift führte der steuerliche Vertreter des Bw. aus, dass im Einkommensteuerbescheid 2005 die dem Bw. auch im Jahre 2005 entstandenen Aufwendungen für…
…Haushaltshilfe (Kinderbetreuung) nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände eine außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG nach sich ziehen könne. Insbesondere seien solche Aufwendungen kein Grund für eine Steuerermäßigung, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Steuerpflichtigen in der Regel die Beschäftigung einer Haushaltshilfe nicht mehr als außergewöhnlich…
…von Schulgeld für die beiden im Haushalt der Bw. lebenden Kinder durch einen Unterhaltspflichtigen als Unterhaltsleistung an sein Kind erfolge. Diese Kosten würden daher nicht zwangsläufig erwachsen und seien auch nicht außergewöhnlich. Das Schulgeld für den Besuch der Privatschule könne daher als außergewöhnliche Belastung nicht…
…haushaltszugehörige Kinder, die gemäß § 2 Abs 5 FLAG vom Anspruch auf Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, als außergewöhnliche Belastung verloren. Gemäß § 34 Abs 7 Z 5 EStG sind Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, die wegen einer Berufsausbildung nicht fähig sind, ihren Unterhalt selbst zu tragen, für die wegen…
…als außergewöhnliche Belastung anerkannt hat. Entscheidungsrelevant ist gegenständlich weiters die Tatsachenfeststellung, dass von der im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegattin des Bw. im Jahr 2003 sowohl Familienbeihilfe als auch der Kinderabsetzbetrag für den Sohn K.S., geb. xx., bezogen worden ist, wodurch grundsätzlich sämtliche "Unterhaltsleistungen" für…