…Berufung und führte aus, dass die Summe der Unterhaltsleistungen für seine namentlich genannten Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten und für die kein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, als außergewöhnliche Belastung im Zuge der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung keine Berücksichtigung gefunden hätte. Er beantrage daher die…
…Beschwerdeführerin bezogen. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit und unter Anrechnung eines Selbstbehalts abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Demnach sind zB Kinderbetreuungskosten von Alleinerziehenden für schulpflichtige Kinder unter Abzug eines Selbstbehaltes abzugsfähig …
…Bw. beantragte außergewöhnliche Belastung iHv. 7.086,74 €, sondern gewährte anstatt dessen den Unterhaltsabsetzbetrag iHv. 306,00 €. Als Begründung führte es aus: "Unterhaltsleistungen für haushaltszugehörige Kinder im Ausland, bei denen der Anspruch auf Familienbeihilfe ausgeschlossen ist, sind hingegen als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen…
…gegenständlichen Fall die Kinder des BF - ständig in einem Staat außerhalb des EU-Raumes oder des EWR-Raumes (oder der Schweiz) auf, und steht für diese demnach weder Familienbeihilfe noch ein Unterhaltsabsetzbetrag zu, so sind nach höchstgerichtlicher Judikatur die Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen…
…als Unterhaltsleistung an das Kind. Kosten der Berufsausbildung würden aber beim Unterhaltsberechtigten, wäre er der Steuerpflichtige, grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung darstellen, weil die Ausbildung doch kraft freien Willensentschlusses erfolgt. Nicht jeder Vorteil, den die Eltern ihren Kindern angedeihen lassen, führt zu zwangsläufigen Kosten. Ausbildungskosten für…
…2009 nichtselbständige Einkünfte als Maurer. Er beantragte in den Erklärungen zu den Arbeitnehmerveranlagungen dieser drei Jahre die Pendlerpauschale und Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung für sein in Slowenien lebendes Kind. In den Einkommensteuerbescheiden 2007, 2008 und 2009 wurden weder die Pendlerpauschale, noch die Unterhaltsleistungen gewährt mit…
…durch den Bw. für seine Ehegattin übernommenen Aufwendungen im Zusammenhang mit deren Studium (Studiengebühren und Aufwendungen für Bücher) sind daher nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Unterhaltsleistungen und Kinderfreibetrag: Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 steht Steuerpflichtigen, die für ein Kind, das nicht ihrem…
…sind Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. § 34 Abs. 7 EStG 1988 schließt Unterhaltsleistungen weitgehend als außergewöhnliche Belastungen…
…ob diese aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen erwachsen sind (etwa Krankheitskosten des Kindes, Kosten eines Alters- oder Pflegeheimes). Nur solche Unterhaltsleistungen wären auch für volljährige Kinder als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Solche Aufwendungen liegen aber im gegenständlichen Fall nicht vor, da die von der Bw…
…von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung an die Voraussetzungen geknüpft sei, dass die Belastung außergewöhnlich sein, zwangsläufig erwachsen sein und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen müsse. Gemäß § 34 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 seien Unterhaltsleistungen für ein Kind durch die Familienbeihilfe, den Kinderabsetzbetrag sowie den…
…Mutter der Bf, keine außergewöhnliche Belastung darstellen. Somit fehlt es an der für Unterhaltsleistungen normierten Voraussetzung des § 34 Abs 7 Z 4 EStG 1988. Die in Streit stehenden Aufwendungen können schon aus diesem Grund nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Festgestellt wird, dass die rechtliche…
…den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Im Rahmen der Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung 2009 und 2010, beim Finanzamt eingelangt am 12.5.2011, hat der Bw den Alleinverdienerabsetzbetrag, die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen für drei Kinder als außergewöhnliche Belastungen…
…Pauschbetrag für die auswärtige Berufsausbildung des Sohnes als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 Abs. 8 EStG 1988 anzusetzen sind. Was die Einkommensteuer 2011 des Beschwerdeführers angeht, liegt die Sache zum Teil jedoch anders. Wie oben ausgeführt, hatte der Beschwerdeführer im Jahr 2011 keine Kinder…
…für das dritte minderjährigen im Kosovo lebende Kinder des Bw. kein Kinder- und Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, sind wie im Zuge der Berufungsvorentscheidung die diesbezüglichen Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung (geschätzt mit € 50,00 p.m.) anzuerkennen. Es wurden nunmehr € 1.800,00 für drei Kinder…
…um Belastungen, denen sich der Steuerpflichtige aus "rechtlichen Gründen" nicht entziehen kann (Abs. 3). Das Gesetz schließt allerdings Unterhaltsleistungen im Wesentlichen als außergewöhnliche Belastung aus. Unterhaltsleistungen für Kinder sind gemäß § 34 Abs. 7 Z 1 und 2 EStG mit der Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag bzw…
…hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder für die…
… 34 Abs. 7 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden (vgl. VwGH 27.06.2013, 2011/15/0008, mwN.). Wie angeführt normiert § 34 Abs. 7 Z. 1 EStG 1988, dass Unterhaltsleistungen für die Kinder durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 EStG 1988…
…als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, ausgeführt, dass Aufwendungen, die zB durch Krankheit oder Behinderung von Kindern erwachsen, weiterhin abzugsfähig bleiben, weil in diesen Fällen beim Unterhaltsberechtigten selbst - würde er die Kosten tragen - die Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Belastung vorlägen. Gesetzliche Unterhaltsleistungen kommen…
…1988). Auch für Unterhaltsleistungen, die sich aus moralischen und sittlichen Gründen ergeben können, gelten in diesen Fällen die Abzugsverbote genauso wie bei den gesetzlichen Unterhaltsansprüchen (vgl. Doralt EStG11 § 34 Tz 56). Die Berufsausbildung des Kindes fällt als Unterhaltsverpflichtung zwar unter die außergewöhnliche Belastung, doch ist…
…lit. b abgegolten. 3. Unterhaltsleistungen für den (Ehe)Partner (§ 106 Abs. 3) sind durch den Alleinverdienerabsetzbetrag abgegolten. 4. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs…