…dass kein Unterhaltsanspruch des Bw. gegen seine Eltern gegeben ist, weil der Bw. zur Gänze aus der Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz erhalten wird und nach diesem Gesetz ein Regressanspruch des Sozialhilfeträgers gegen seine Eltern nicht besteht. Über die Berufung wurde…
…Haushalt der Eltern wohnt noch von diesen überwiegend Unterhalt erhält und auch nicht Vollwaise ist, nur eingeräumt, wenn dem Kind zivilrechtlich noch ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern zusteht (VwGH 12.12.1995, 95/14/0066), da aber, wie bereits ausgeführt, das durch die Lehrlingsentschädigung allenfalls…
…weder im Haushalt der Eltern wohnt noch von diesen überwiegend Unterhalt erhält und auch nicht Vollwaise ist, nur eingeräumt, wenn dem Kind zivilrechtlich noch ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern zusteht (VwGH 12.12.1995, 95/14/0066). Dafür spricht schon die Wortinterpretation zufolge Verwendung der…
…wenn dem Kind zivilrechtlich noch ein Unterhalts-anspruch gegen die Eltern zustand; VwGH 12.12.1995, 95/14/0066). 5.3.3. Art und Umfang des Unterhaltsanspruches eines Ehegatten gegenüber dem anderen Ehegatten ergeben sich aus § 94 ABGB: (1) Die Ehegatten haben nach ihren Kräften…
…Abs.1 StVG erfolgte, zivilrechtlich ein für den Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 6 Abs. 5 FLAG 1967 erforderlicher Unterhaltsanspruch gegen die Eltern nicht zusteht. Dass dem Bw. einen Teil seiner eigenen Pension zum Ersatz der Haftkosten einbehalten wird, ändert nichts an der § 31 Abs.1…
…dem Kind zivilrechtlich ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern zusteht, das Kind aber weder im Haushalt der Eltern wohnt noch von diesen überwiegend Unterhalt erhält. (VwGH 12.12.1995, 95/14/0066). Im Hinblick darauf, dass ein Kind, dem der Unterhalt von den Eltern überwiegend bzw…
…dem Kind zivilrechtlich ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern zusteht, das Kind aber weder im Haushalt der Eltern wohnt noch von diesen überwiegend Unterhalt erhält. (VwGH 12.12.1995, 95/14/0066). Im Hinblick darauf, dass ein Kind, dem der Unterhalt von den Eltern überwiegend bzw…
…eine Eheschließung nicht den Verlust des Unterhaltsanspruches gegen die Eltern bewirkt, sondern nur dessen Subsidiarität (vgl. zB OGH 25.2.1993, 6Ob504/93: "Den Ausführungen des Rekursgerichtes ist zuzustimmen: Dieses ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind gegenüber der…
…auch ein Unterhaltsanspruch des (selbsterhaltungsunfähigen) Kindes gegen die Eltern (6 Ob 504/93, 4 Ob 305/97z). Voraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe sei ein Unterhaltsanspruch des Kindes gegen die Eltern (FLAG-DR, Seite 52). Das Bestehen von Unterhaltsansprüchen des Kindes gegen Eltern UND Ehegatten…
…bewirkt nicht den völligen Verlust des Unterhaltsanspruches gegen die Eltern, sondern nur dessen Subsidiarität (vgl. OGH 25.2.1993, 6 Ob 504/93: "Den Ausführungen des Rekursgerichtes ist zuzustimmen: Dieses ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind gegenüber der…
…Unterhaltsanspruch gegen ihren früheren Ehegatten haben. Eine Eheschließung bewirkt nicht den Verlust des Unterhaltsanspruches gegen die Eltern, sondern nur dessen Subsidiarität (vgl. OGH 25.2.1993, 6Ob504/93). Art und Umfang des Unterhaltsanspruches eines Ehegatten gegenüber dem anderen Ehegatten ergeben sich aus dem Zivilrecht. Die…
…Eltern für ein verheiratetes Kind kommt nur dann und insoweit zum Tragen, als der in erster Linie unterhaltspflichtige Ehepartner nach seinen Lebensumständen nicht in der Lage ist, seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen. Eine Eheschließung bewirkt somit nicht in jedem Fall den Verlust des Unterhaltsanspruches gegen die Eltern…
…dem Ableben der Eltern und nach der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes das Recht zur Nutzung weiter besteht. Das Recht zur Ausübung steht gegenüber jeden Dritten zu (vgl. § 140 ABGB wonach der Unterhaltsanspruch primär gegen die unterhaltspflichtigen Eltern zusteht). Auch dass der zuwendende Vater die Liegenschaft ohne…
…Ableben der Eltern und nach der Volljährigkeit bzw. Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes das Recht zur Nutzung weiter besteht. Das Recht zur Ausübung steht gegenüber jeden Dritten zu (vgl. § 140 ABGB wonach der Unterhaltsanspruch primär gegen die unterhaltspflichtigen Eltern zusteht). Auch dass der zuwendende Vater die Liegenschaft…
…subsidär die Großeltern (§ 141 ABGB). Die Schuld eines Elternteils, dem Kind den Unterhalt zu leisten, geht zwar bis zum Wert der Verlassenschaft auf seine Erben über (§ 142 ABGB), wobei Grund dieses Anspruchs wohl der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen die Eltern ist, doch ist die Schuld…
… 6 Abs 5 auch dann anwendbar, wenn Eltern ihrer Unterhaltspflicht aus welchen Gründen auch immer nicht nachkommen. Demnach ist nur entscheidend, ob das Kind eines Unterhaltes bedarf. Ob dieser Unterhaltsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen überhaupt realisiert werden kann, ist ohne Bedeutung (siehe VwGH-Erkenntnis vom 24…
…die deshalb einen eigenen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, gleichgestellt. Entscheidend sei dabei nur, ob das Kind eines Unterhaltes bedürfe. Ob dieser Unterhaltsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen überhaupt realisiert werden könne, sei ohne Bedeutung (siehe VwGH-Erkenntnis vom 24. Oktober 1995, ZI. 93/14/0051). Wenn Eltern…
…wenn die Eltern für ihr Kind überhaupt keinen Unterhalt zu leisten brauchen, da dieses selbsterhaltungsfähig ist, also die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse aus eigenen Einkünften zur Gänze selbst decken kann. Entscheidend ist, ob das Kind eines Unterhalts bedarf. Ob dieser Unterhaltsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen überhaupt…
…die in finanziellen Dingen das machte, was der Mann wünschte. Die Eltern der Bw. waren Flüchtlinge aus dem Sudetenland und faktisch ohne Vermögen." Der UFS wies mit Berufungsentscheidung vom 13.2.2008, RV/1860-W/07 die Berufung gegen die Abweisung der Wiedereinsetzung in den…
…zu verschaffen, festgestellt. Eine Eheschließung bewirkt nicht den völligen Verlust des Unterhaltsanspruches gegen die Eltern, sondern nur dessen Subsidiarität; vgl zB OGH 25.2.1993, 6 Ob 504/93: Demnach ist die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind gegenüber der Ehegattenunterhaltspflicht nur subsidiär, kommt…