…dass kein Unterhaltsanspruch des Bw. gegen seine Eltern gegeben ist, weil der Bw. zur Gänze aus der Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz erhalten wird und nach diesem Gesetz ein Regressanspruch des Sozialhilfeträgers gegen seine Eltern nicht besteht. Über die Berufung wurde…
…Haushalt der Eltern wohnt noch von diesen überwiegend Unterhalt erhält und auch nicht Vollwaise ist, nur eingeräumt, wenn dem Kind zivilrechtlich noch ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern zusteht (VwGH 12.12.1995, 95/14/0066), da aber, wie bereits ausgeführt, das durch die Lehrlingsentschädigung allenfalls…
…weder im Haushalt der Eltern wohnt noch von diesen überwiegend Unterhalt erhält und auch nicht Vollwaise ist, nur eingeräumt, wenn dem Kind zivilrechtlich noch ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern zusteht (VwGH 12.12.1995, 95/14/0066). Dafür spricht schon die Wortinterpretation zufolge Verwendung der…
…wenn dem Kind zivilrechtlich noch ein Unterhalts-anspruch gegen die Eltern zustand; VwGH 12.12.1995, 95/14/0066). 5.3.3. Art und Umfang des Unterhaltsanspruches eines Ehegatten gegenüber dem anderen Ehegatten ergeben sich aus § 94 ABGB: (1) Die Ehegatten haben nach ihren Kräften…
…Abs.1 StVG erfolgte, zivilrechtlich ein für den Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 6 Abs. 5 FLAG 1967 erforderlicher Unterhaltsanspruch gegen die Eltern nicht zusteht. Dass dem Bw. einen Teil seiner eigenen Pension zum Ersatz der Haftkosten einbehalten wird, ändert nichts an der § 31 Abs.1…
…dem Kind zivilrechtlich ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern zusteht, das Kind aber weder im Haushalt der Eltern wohnt noch von diesen überwiegend Unterhalt erhält. (VwGH 12.12.1995, 95/14/0066). Im Hinblick darauf, dass ein Kind, dem der Unterhalt von den Eltern überwiegend bzw…
…Die vorgeschlagene Neufassung des § 5 Abs. 3 trägt den nunmehrigen Bedenken des Verfassungsgerichtshofes gegen die derzeitige Regelung jedenfalls Rechnung. Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehegatten Ist einem verheirateten Kind Unterhalt von seinem Ehegatten zu leisten, haben weder die Eltern Anspruch auf Familienbeihilfe noch besteht ein Eigenanspruch des…
…dem Kind zivilrechtlich ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern zusteht, das Kind aber weder im Haushalt der Eltern wohnt noch von diesen überwiegend Unterhalt erhält. (VwGH 12.12.1995, 95/14/0066). Im Hinblick darauf, dass ein Kind, dem der Unterhalt von den Eltern überwiegend bzw…
…zumutbar ist. Der Unterhaltsanspruch gegen Nachkommen stellt einen Ausnahmefall dar und setzt die fehlende Selbsterhaltungsfähigkeit der unterhaltsberechtigten Eltern voraus. Mehrere Nachkommen gleichen Grades schulden den Unterhalt anteilig nach Kräften (siehe VwGH 20.11.2019, Ro 2018/15/0024, mwN). Resultiert die Vermögenslosigkeit daraus, dass einem…
… 6 Abs. 5 FLAG 1967 erforderlicher Unterhaltsanspruch gegen die Eltern nicht zusteht. Der Anspruch auf den Bezug der Familienbeihilfe nach § 6 Abs. 5 FLAG 1967 ist einem volljährigen Kind, das weder im Haushalt der Eltern wohnt, noch von diesen Unterhalt erhält und auch nicht Vollwaise…
…eine Eheschließung nicht den Verlust des Unterhaltsanspruches gegen die Eltern bewirkt, sondern nur dessen Subsidiarität (vgl. zB OGH 25.2.1993, 6Ob504/93: "Den Ausführungen des Rekursgerichtes ist zuzustimmen: Dieses ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind gegenüber der…
…auch ein Unterhaltsanspruch des (selbsterhaltungsunfähigen) Kindes gegen die Eltern (6 Ob 504/93, 4 Ob 305/97z). Voraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe sei ein Unterhaltsanspruch des Kindes gegen die Eltern (FLAG-DR, Seite 52). Das Bestehen von Unterhaltsansprüchen des Kindes gegen Eltern UND Ehegatten…
…bewirkt nicht den völligen Verlust des Unterhaltsanspruches gegen die Eltern, sondern nur dessen Subsidiarität (vgl. OGH 25.2.1993, 6 Ob 504/93: "Den Ausführungen des Rekursgerichtes ist zuzustimmen: Dieses ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind gegenüber der…
…Unterhaltsanspruch gegen ihren früheren Ehegatten haben. Eine Eheschließung bewirkt nicht den Verlust des Unterhaltsanspruches gegen die Eltern, sondern nur dessen Subsidiarität (vgl. OGH 25.2.1993, 6Ob504/93). Art und Umfang des Unterhaltsanspruches eines Ehegatten gegenüber dem anderen Ehegatten ergeben sich aus dem Zivilrecht. Die…
…Eltern für ein verheiratetes Kind kommt nur dann und insoweit zum Tragen, als der in erster Linie unterhaltspflichtige Ehepartner nach seinen Lebensumständen nicht in der Lage ist, seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen. Eine Eheschließung bewirkt somit nicht in jedem Fall den Verlust des Unterhaltsanspruches gegen die Eltern…
…Abs. 5 FLAG 1967 auch dann anwendbar, wenn Eltern ihrer Unterhaltspflicht aus welchen Gründen immer nicht nachkommen. Demnach ist nur entscheidend, ob das Kind eines Unterhaltes bedarf. Ob dieser Unterhaltsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen überhaupt realisiert werden kann, ist ohne Bedeutung (siehe VwGH 24.10.1995…
…gewesen wäre, die gesetzlichen Unterhaltszahlungen zu leisten. Frau ***Bf1*** hatte zwar keinen direkten Unterhaltsanspruch gegen ihre Großeltern, Großeltern trifft allerdings gem § 232 ABGB dann eine Verpflichtung zur Leistung von Unterhaltszahlungen. wenn die Eltern nach ihren Kräften zur Leistung des Unterhalts nicht imstande ist, wie es…
…anzuwenden. Unterhaltsanspruch der Tochter des Bf gegenüber ihrem Ehegatten: Eine Eheschließung bewirkt nicht den völligen Verlust des Unterhaltsanspruches gegen die Eltern, sondern nur dessen Subsidiarität (vgl zB OGH 25.02.1993, 6 Ob 504/93: "... ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für…
…dem Schreiben der Eltern vom 20.10.2021 wie auch aus dem Beschluss des Bezirksgerichtes Linz vom 16.08.2022 betreffend die Bestellung eines Erwachsenenvertreters für die Beschwerdeführerin. Gemäß diesem Beschluss bestehen bei der Beschwerdeführerin offene Unterhaltsansprüche gegen die Eltern, welche die Betroffene bislang nicht…
…dem Ableben der Eltern und nach der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes das Recht zur Nutzung weiter besteht. Das Recht zur Ausübung steht gegenüber jeden Dritten zu (vgl. § 140 ABGB wonach der Unterhaltsanspruch primär gegen die unterhaltspflichtigen Eltern zusteht). Auch dass der zuwendende Vater die Liegenschaft ohne…