…1999 verheiratet bin und mir daher der Unterhalt durch den Ehegatten zu leisten ist. Gemäß Durchführungsrichtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 Pkt. 05.02 betreffend verheiratete Kinder besteht dann, wenn die Eltern noch zur Unterhaltsleistung verpflichtet sind, weil der Ehegatte des Kindes nach seinen Lebensumständen hiezu nicht…
…begründen würde. Der Ehegatte der Tochter des Berufungswerbers sei voll erwerbstätig und beziehe Einkünfte in einer Höhe, die es ihm ermöglichen würden, seiner Ehefrau den notwendigen Unterhalt zu leisten. Es bestehe daher keine Verpflichtung zur Unterhaltsleistung durch die Eltern. Der Vorlageantrag wird damit begründet, dass…
…2009/16/0087). Da der Bw. unstrittig durch die Eltern kein Unterhalt geleistet wurde, und die Bw. den Unterhaltsanspruch in Form der Berechtigung auf Zuspruch von Familienunterhalt nicht gegenüber dem Ehegatten sondern gegenüber dem Bund hatte, liegen die Voraussetzungen des § 6 Abs.5 FLAG 1967…
…bestand ein Anspruch der Berufungswerberin auf Unterhalt durch den Ehegatten. Die Berufung ist daher bereits aus diesem Grund abzuweisen. Der Vollständigkeit halber ist noch auszuführen, dass die Ausführungen der Berufungswerberin, wonach ihr Mann nicht in der Lage gewesen sei ihr den vollen Unterhalt zu leisten…
…40 %, ds. € 644, als Unterhalt an den Ehegatten (Bw) gelten würde. Nachdem der eigene Pensionsbezug des Bw (= € 848) diesen Betrag übersteige, sei dessen Unterhalt durch den eigenen Bezug gesichert, sodass die Voraussetzung für eine Anwendung der Befreiungsbestimmung nach § 15 Abs. 1 Z…
…und Unterhalt zwischen Lebensgefährten nicht zur Steuerbegünstigung führe, anderseits fehlende faktische Beistands- und Unterhaltsgewährung zwischen Ehepartnern an der Einreihung in Steuerklasse l Z. 1 nichts ändere. Die Rechtspflicht zu Beistand und Unterhalt durch das aufrechte Eheband genügt (selbst von Tisch und Bett geschiedene Ehegatten gehören…
…im gemeinsamen Haushalt wohnenden Ehefrau anteilig Unterhalt. Wieweit der Bw., die mit dem Ehemann in aufrechter Ehe lebt, tatsächlich ein (Geld)unterhaltsanspruch gegen ihren Ehegatten zusteht, bedarf keiner Prüfung. Auch fordert das Gesetz nicht, dass der Unterhalt ausschließlich durch den Ehegatten zu gewähren ist. Insoweit…
…Ehegatten den Anspruch auf Familienbeihilfe ausschließt. Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, dass nur eine ausschließliche Unterhaltsleistung durch den Ex-Ehegatten dem Bezug von Familienbeihilfe entgegen stünde. Es ist sachgerecht, sich bei der Höhe der "bescheidensten Bedürfnisse" an den zivilrechtlichen Begriffen "notwendiger bzw notdürftiger Unterhalt…
…Gattin nicht nur finanziell Unterhalt leisten konnte, sondern ihr auch das Einfamilienhaus, welches in seinem Alleineigentum steht, zur Befriedigung des gemeinsamen Wohnbedürfnisses beistellte und auch so seine gegebene Unterhaltsverpflichtung erfüllte. Da das Gesetz nicht fordert, dass der Unterhalt ausschließlich durch den Ehegatten zu gewähren ist…
…höher. Die Schwiegertochter kann daher Unterhalt für ihren Gatten leisten. Sie ist ihm gegenüber unterhaltspflichtig. Da gemäß § 5 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz der Ausschließungsgrund für den Anspruch auf Familienbeihilfe für verheiratete Kinder nicht nur dann zutrifft, wenn der Unterhalt ausschließlich durch den Ehegatten zu leisten ist…
…Vollendung des 21. Lebensjahres, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande ist sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Sie haben durch Berufstätigkeit eine eigene Pension erworben. Der Anspruch auf Familienbeihilfe ist dadurch nicht gegeben. Ihr Antrag wird…
…einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist und für sie keiner anderen Person Familienbeihilfe zu gewähren ist und wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung…
…Ehegatten, welche nicht die Bedingungen des § 71 BSVG erfüllen würden, hätten genau denselben Anspruch auf Unterhalt gemäß ABGB wie jene, welche die Bedingungen nicht erfüllen. Obige Rechtsmeinung belaste den bekämpften Hoheitsakt zusätzlich mit Rechtswidrigkeit, da durch die gänzliche Nichtberücksichtigung des Zuflusses an die Gattin das…
…Ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern wurde laut Aktenlage seitens der Sachwalterin auch nicht geltend gemacht. Demnach fehlt das Anspruchskriterium der Verletzung der Unterhaltspflicht durch die Eltern. b) Es wird Ihnen seitens Ihres Ehegatten Unterhalt gewährt, zumindest in Form der Nutzungsmöglichkeit ihres Hälfteanteiles am gemeinsamen Einfamilienhaus..."…
…Unterhalt der Beschwerdeführerin durch eigenes Einkommen und vorhandenes Vermögen als gesichert anzusehen war, sodass es keiner weiteren Absicherung durch die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes bedurfte. Der UFS hat in der Berufungsentscheidung vom 3.11.2006, RV/0043-I/06, die Einräumung des Fruchtgenussrechtes zugunsten der Ehegattin…
…dem vollen Unterhaltsabsetzbetrag für 2005 waren daher betreffend Vaterschaft und Unterhalt keine weiteren außergewöhnlichen Belastungen abzugsfähig. " Mit Schriftsatz vom 06.06.2007 erhob der Bw neuerlich Berufung und stellte damit den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit folgender Begründung: …
…stehenden Wohnung. Laut Berufungsvorbringen ist unbestritten, dass dem Bw. mit den monatlichen Zahlungen der Unterhalt durch die Eltern geleistet wurde. (Zitat: "Mein Vater ist wohl aus moralischen und sittlichen Gründen (und auch gesetzlichen nach dem ABGB) für meinen Lebensunterhalt aufgekommen . ..."). Zu dem vom Bw. in…
…Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern wurde laut Aktenlage seitens der Sachwalterin auch nicht geltend gemacht. Demnach fehlt das Anspruchskriterium der Verletzung der Unterhaltspflicht durch die Eltern. b) Es wird Ihnen seitens Ihrer Ehegattin Unterhalt gewährt, zumindest in Form der Nutzungsmöglichkeit ihres Hälfteanteiles am gemeinsamen Einfamilienhaus. c…
…Begutachtung durch das Bundessozialamt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 6 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) haben minderjährige Vollwaisen Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn a) sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, b) ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder einem früheren Ehegatten…
…Berufungsvorbringen ist unbestritten, dass dem Bw. mit den monatlichen Zahlungen der Unterhalt durch die Eltern geleistet wurde. (Zitat: "Mein Vater ist wohl aus moralischen und sittlichen Gründen (und auch gesetzlichen nach dem ABGB) für meinen Lebensunterhalt aufgekommen . ..."). Zu dem von der Bw. in der Berufung…