…1999 verheiratet bin und mir daher der Unterhalt durch den Ehegatten zu leisten ist. Gemäß Durchführungsrichtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 Pkt. 05.02 betreffend verheiratete Kinder besteht dann, wenn die Eltern noch zur Unterhaltsleistung verpflichtet sind, weil der Ehegatte des Kindes nach seinen Lebensumständen hiezu nicht…
…begründen würde. Der Ehegatte der Tochter des Berufungswerbers sei voll erwerbstätig und beziehe Einkünfte in einer Höhe, die es ihm ermöglichen würden, seiner Ehefrau den notwendigen Unterhalt zu leisten. Es bestehe daher keine Verpflichtung zur Unterhaltsleistung durch die Eltern. Der Vorlageantrag wird damit begründet, dass…
…2009/16/0087). Da der Bw. unstrittig durch die Eltern kein Unterhalt geleistet wurde, und die Bw. den Unterhaltsanspruch in Form der Berechtigung auf Zuspruch von Familienunterhalt nicht gegenüber dem Ehegatten sondern gegenüber dem Bund hatte, liegen die Voraussetzungen des § 6 Abs.5 FLAG 1967…
…bestand ein Anspruch der Berufungswerberin auf Unterhalt durch den Ehegatten. Die Berufung ist daher bereits aus diesem Grund abzuweisen. Der Vollständigkeit halber ist noch auszuführen, dass die Ausführungen der Berufungswerberin, wonach ihr Mann nicht in der Lage gewesen sei ihr den vollen Unterhalt zu leisten…
…40 %, ds. € 644, als Unterhalt an den Ehegatten (Bw) gelten würde. Nachdem der eigene Pensionsbezug des Bw (= € 848) diesen Betrag übersteige, sei dessen Unterhalt durch den eigenen Bezug gesichert, sodass die Voraussetzung für eine Anwendung der Befreiungsbestimmung nach § 15 Abs. 1 Z…
…dass gemäß § 5 Abs. 2 FLAG der Unterhalt durch den Ehegatten zu leisten ist. Der Ehegatte erziele ab dem Jahr 2019 ein Einkommen das über dem Ausgleichszulagenrichtsatz des § 293 ASVG liege und sei daher gegenüber seiner Gattin unterhaltspflichtig. Da die Tochter ab dem Sommersemester 2018…
…und Unterhalt zwischen Lebensgefährten nicht zur Steuerbegünstigung führe, anderseits fehlende faktische Beistands- und Unterhaltsgewährung zwischen Ehepartnern an der Einreihung in Steuerklasse l Z. 1 nichts ändere. Die Rechtspflicht zu Beistand und Unterhalt durch das aufrechte Eheband genügt (selbst von Tisch und Bett geschiedene Ehegatten gehören…
…1 lit. b des FlAG 1967 bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn der Unterhalt durch den Ehegatten oder früheren Ehegatten zu leisten ist." Gegen diesen Abweisungsbescheid v. 16.07.2018 wurde rechtzeitig am 03.08.2018 Beschwerde erhoben. In der gesonderten Bescheidbegründung wurde ausgeführt: "Wie…
…unfertige Bauzustand entgegen. Im Wesentlichen ist bis April 2010 aufgrund der aktenkundigen Belege des Bf in den Streitjahren eine sukzessiv fortschreitende Bautätigkeit festzustellen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgten im Kellergeschoß keine wesentlichen Arbeiten, die eine berufliche Nutzung durch die Ehegatten ermöglichten bzw. erleichterten. Insgesamt erfolgten 2010…
…im gemeinsamen Haushalt wohnenden Ehefrau anteilig Unterhalt. Wieweit der Bw., die mit dem Ehemann in aufrechter Ehe lebt, tatsächlich ein (Geld)unterhaltsanspruch gegen ihren Ehegatten zusteht, bedarf keiner Prüfung. Auch fordert das Gesetz nicht, dass der Unterhalt ausschließlich durch den Ehegatten zu gewähren ist. Insoweit…
…Ehegatten den Anspruch auf Familienbeihilfe ausschließt. Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, dass nur eine ausschließliche Unterhaltsleistung durch den Ex-Ehegatten dem Bezug von Familienbeihilfe entgegen stünde. Es ist sachgerecht, sich bei der Höhe der "bescheidensten Bedürfnisse" an den zivilrechtlichen Begriffen "notwendiger bzw notdürftiger Unterhalt…
…es auf die Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt durch den geschiedenen Ehegatten ankomme, nicht jedoch auf die Frage, ob die Beschwerdeführerin ihren Unterhaltsanspruch durchsetzen könne. Bei gegenteiliger Rechtsansicht würde schon immer dann ein Beihilfenanspruch begründet, wenn sich der (geschiedene) Ehegatte – aus welchen Gründen auch immer…
…Gattin nicht nur finanziell Unterhalt leisten konnte, sondern ihr auch das Einfamilienhaus, welches in seinem Alleineigentum steht, zur Befriedigung des gemeinsamen Wohnbedürfnisses beistellte und auch so seine gegebene Unterhaltsverpflichtung erfüllte. Da das Gesetz nicht fordert, dass der Unterhalt ausschließlich durch den Ehegatten zu gewähren ist…
…früheren Ehegatten zu leisten ist. Laut Vergleichsausfertigung vom 12.04.2006 verzichten Sie freiwillig auf jeglichen Unterhalt Ihres ex-Gatten, somit wird die Unterhaltsverpflichtung nicht verletzt. Da vor dem 21. Lebensjahr keine Erwerbsminderung vorlag, besteht kein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe.“ In der dagegen fristgerecht durch…
…früheren Ehegatten zu leisten ist. Laut Vergleichsausfertigung vom 12.04.2006 verzichten Sie freiwillig auf jeglichen Unterhalt Ihres ex-Gatten, somit wird die Unterhaltsverpflichtung nicht verletzt. Da vor dem 21. Lebensjahr keine Erwerbsminderung vorlag, besteht kein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe .“ In der dagegen fristgerecht durch…
…früheren Ehegatten zu leisten ist. Laut Vergleichsausfertigung vom 12.04.2006 verzichten Sie freiwillig auf jeglichen Unterhalt Ihres ex-Gatten, somit wird die Unterhaltsverpflichtung nicht verletzt. Da vor dem 21. Lebensjahr keine Erwerbsminderung vorlag, besteht kein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe .“ In der dagegen fristgerecht durch…
…höher. Die Schwiegertochter kann daher Unterhalt für ihren Gatten leisten. Sie ist ihm gegenüber unterhaltspflichtig. Da gemäß § 5 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz der Ausschließungsgrund für den Anspruch auf Familienbeihilfe für verheiratete Kinder nicht nur dann zutrifft, wenn der Unterhalt ausschließlich durch den Ehegatten zu leisten ist…
…Vollendung des 21. Lebensjahres, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande ist sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Sie haben durch Berufstätigkeit eine eigene Pension erworben. Der Anspruch auf Familienbeihilfe ist dadurch nicht gegeben. Ihr Antrag wird…
…Der Unterhalt wird grundsätzlich nicht (nur) durch Geld, sondern (auch) durch Naturalleistungen (Wohnung, Nahrungsmittel, Bekleidung, Haushaltsgegenstände usw.) erbracht. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes hat bei unterschiedlicher Leistungsfähigkeit der Ehegatten der Ehegatte mit niedrigerem Einkommen einen Unterhaltsanspruch gegen den besser verdienenden Ehegatten in der Höhe…
…zu berücksichtigen. 2.2 Unterhaltsleistung durch Ehegatten Im Falle der Tochter des Bf. ergibt sich ein weiterer Abweisungsgrund; gemäß § 5 Abs. 2 FLAG 1967 besteht nämlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, denen Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist. Aufgrund…