…um zur Erziehung und Resozialisierung des Kindes beizutragen, daran mitzuwirken und diese so zu fördern. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung (BVE) führt das Finanzamt zunächst die gesetzlichen Grundlagen an. Weiters wird ausgeführt, der Sohn sei bereits seit 31.7.2007 ohne Unterbrechung in diversen Justizanstalten aufhältig…
…Hemmung des Strafvollzuges gegeben ist. Der Termin für einen Rehabaufenthalt wurde lediglich mit einer ungefähren Zeitangabe versehen, dies stellt keinen triftigen Grund für einen weiteren Strafaufschub dar. Die Beschwerde war daher spruchgemäß abzuweisen. Informativ wird mitgeteilt, dass eine allfällige Unterbrechung des Strafvollzuges, sollte während des…
…2010, auf Aufschub des Strafvollzuges gemäß § 177 Abs. 1 FinStrG, abgewiesen. Als Begründung wurde ausgeführt, dass der Bf. mehrfach Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht habe, wobei meist Terminverluste eingetreten seien. Der Bf. wurde mehrfach zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe aufgefordert. Laut Auskunft des Zentralen Melderegisters habe sich der Bf…
…Uhr aufstehen möchte und sich nicht aus dem Bett erheben könne. Die Einkünfte des Bf. würden sich immer im Rahmen der Grenzen für geringfügig Beschäftigte bewegen, da er sich nicht länger als 3-4 Stunden ohne Unterbrechung auswärts aufhalten könne und jederzeit gegenwärtig sein müsse…
…körperlichen oder geistigen Schwächezustandes des Bestraften nicht durchführbar ist, den Strafvollzug so lange aufzuschieben, bis dieser Zustand aufgehört hat. Ein derartiger Schwächezustand war für das Finanzamt offensichtlich für die Zeit der Therapierung des D in Y zu erkennen, als deren Unterbrechung möglicherweise den allfälligen Erfolg…
…nicht mehr gesprochen werden kann. Maßgeblich hierfür ist im Sinne des oben zitierten VwGH-Erkenntnisses vom 24.1.2007, 2003/13/0141, sowie der OGH-Judikatur, dass bloß auf nicht allzu lange Zeit berechnete Unterbrechungen des Zusammenlebens nicht schädlich sind. Eine Freiheitsstrafe von beträchtlicher Dauer…
…Es werde daher beantragt, die Haft unverzüglich zu unterbrechen und die Reststrafe bis 1. Mai 2008 aufzuschieben. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 177 Abs. 1 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde erster Instanz auf Antrag des Bestraften bei Vorliegen triftiger Gründe den Strafvollzug aufschieben. Triftige Gründe liegen…
…des Bf. Rücksicht zu nehmen sein. Das Vorbringen in der Eingabe vom 5. Februar 2007, der Bf. habe eine Anstellung in Aussicht, die seine längere Zeit andauernde Arbeitslosigkeit beenden würde, widerspricht nicht nur dem Vorbringen im Antrag vom 16. Jänner 2007, durch den sofortigen Strafvollzug…
…209 Abs. 2 die Einleitung des Strafverfahrens wegen eines Finanzvergehens mitgeteilt, so hat sie ein wegen desselben Finanzvergehens anhängiges verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren vorläufig einzustellen; ist bereits der Strafvollzug eingeleitet, so ist er zu unterbrechen. Abs.5 Wird das gerichtliche Verfahren rechtskräftig durch eine Entscheidung, die auf…
…Abs.4 FinStrG das verwaltungsbehördliche Verfahren vorläufig einzustellen und den Ausgang des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens abzuwarten gehabt. Hat die Finanzstrafbehörde erst nach der Rechtskraft ihrer Strafentscheidung vom anhängigen gerichtlichen Verfahren erfahren und im verwaltungsbehördlichen Verfahren bereits den Strafvollzug eingeleitet gehabt, so hat sie diesen zu unterbrechen (…
…Abs.4 FinStrG das verwaltungsbehördliche Verfahren vorläufig einzustellen und den Ausgang des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens abzuwarten gehabt. Hat die Finanzstrafbehörde erst nach der Rechtskraft ihrer Strafentscheidung vom anhängigen gerichtlichen Verfahren erfahren und im verwaltungsbehördlichen Verfahren bereits den Strafvollzug eingeleitet gehabt, so hat sie diesen zu unterbrechen (…
…209 Abs. 2 die Einleitung des Strafverfahrens wegen eines Finanzvergehens mitgeteilt, so hat sie ein wegen desselben Finanzvergehens anhängiges verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren vorläufig einzustellen; ist bereits der Strafvollzug eingeleitet, so ist er zu unterbrechen. Abs.5 Wird das gerichtliche Verfahren rechtskräftig durch eine Entscheidung, die auf…
… 209 Abs. 2 die Einleitung des Strafverfahrens wegen eines Finanzvergehens mitgeteilt, so hat sie ein wegen desselben Finanzvergehens anhängiges verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren vorläufig einzustellen; ist bereits der Strafvollzug eingeleitet, so ist er zu unterbrechen. (5) Wird das gerichtliche Verfahren rechtskräftig durch eine Entscheidung, die auf der…
…Finanzstrafbehörde, sobald sie von diesem Verfahren Kenntnis erlangt, ein wegen desselben Finanzvergehens geführtes verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren vorläufig einzustellen. Ist das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen und der Strafvollzug eingeleitet, so ist er zu unterbrechen. Abs. 5 Wird durch die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gemäß § 202 Abs. 1…
…die Angaben des Bf. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 177 Abs. 1 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde erster Instanz bei Vorliegen triftiger Gründe auf Antrag des Bestraften den Strafvollzug aufschieben. Triftige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn durch den unverzüglichen Strafantritt der Erwerb des Bestraften oder…
…Studium verbundenen Schwierigkeiten zu berücksichtigen sind. Dabei hatte der Gesetzgeber wohl auch häufigere Unterbrechungen der Berufsausbildung etwa wegen Krankheit im Auge. Knüpft der Gesetzgeber aber schon bei der Beurteilung des Studienerfolges behinderter Kinder nicht an streng formale Kriterien an, kann allein das Fehlen der Fortsetzungsmeldung…
…Bei einer mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung der tatsächlichen Berufsausbildung bleibt hingegen der Familienbeihilfenanspruch nach § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 nicht bestehen, weil die Berufsausbildung nicht mehr aufrecht ist. Im gegebenen Fall kann daher wegen der mehrjährigen krankheitsbedingten Unterbrechung des Studiums im Berufungszeitraum nicht vom…
…in Österreich als Dienstnehmer beschäftigt war (Anm.: April 1994 bis Dezember 1995, März bis September 1996). Für die Zeit vom September 1992 bis März 1994 wurde der Familienbeihilfenanspruch infolge Unterbrechung des Österreichaufenthaltes sowie mangels Lohneinkünften bzw. Arbeitslosenbezügen abgewiesen. In der Berufung wird im Wesentlichen vorgebracht…
…1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 für diesen Zeitraum erloschen, da sich die Tochter des Berufungswerbers in diesen zwei Monaten in keiner Berufsausbildung befunden habe. Die dagegen eingebrachte Berufung wird damit begründet, dass sich die Tochter in Berufsausbildung befinde. Das Finanzamt habe mit schriftlicher Mitteilung vom…
…haben kann (VwGH 30.7.1992, 89/17/0072). Nur vorübergehende Abwesenheiten unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht (VwGH 13.12.1982, 17/1603/80). In diesem Zusammenhang ist entscheidend, dass die Bestimmung des § 26 Abs. 2 BAO das Vorliegen äußerer Umstände…