Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr. MMag. Roland Schönauer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., geb. xxx in xx, whft. in Adr., vertreten durch RA, Adr, wegen des Finanzvergehens der vorsätzlichen Abgabenhehlerei und der vorsätzlichen…
…Die Unschuldsvermutung sei ein Grundsatz des Strafrechts und bedeute, dass jemand erst dann bestraft werden dürfe, wenn Sachverhalt und Verschulden in einem gesetzmäßigen Verfahren festgestellt worden seien. Die Unschuldsvermutung verlange eine gesetzmäßige Ermittlung und sei von allen staatlichen Behörden zu beachten und gelte auch für…
… 303 Abs. 4 BAO erfüllt und war die Berufung gegen Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich des Bescheides betreffend die Einkommensteuer 2003 als unbegründet abzuweisen. Der Berufungswerber meint irrtümlich, aus der Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK ergebe sich ein Beweisverwertungsverbot für die…
…wofür der Beschuldigte zu bestrafen wäre. Es gilt die Unschuldsvermutung und wegen der Beweislast, die die Abgabenbehörde trifft, als verfahrensrechtliche Richtschnur der Zweifelsgrundsatz. 3.) Die in der Berufungsvorentscheidung genannten Gründe wurden vom Berufungswerber in dieser Form nicht vorgebracht (die Berufung stützt sich im Wesentlichen auf…
…stellen ist, dass diese Handlung nur in der Vorsatzform der Wissentlichkeit begangen werden kann. Es gilt die Unschuldsvermutung und wegen der Beweislast, die die Abgabenbehörde trifft, als verfahrensrechtliche Richtschnur der Zweifelsgrundsatz (zB VwGH 17.12.2003, 99/13/0036). Trifft die Abgabenbehörde die Beweislast, ist…
…der Hinterziehung gerechtfertigt ist (VwGH 23.9.1988, 85/17/0132; VwGH 29.9.1997, 96/17/0453). Wesentlich ist, dass die Unschuldsvermutung des Art. 6 MRK auch für die Beurteilung der "hinterzogenen Abgabe" gilt (vgl. Ritz, § 207 Tz 15 aE, mit Literatur- und Judikaturnachweisen). …
…Eine eigenständige Nachprüfung ist aber insoweit geboten, als von den Prinzipien des Abgabenverfahrens abweichende Grundsätze des Strafverfahrens (hier insbesondere im Hinblick auf die Beweislast) ein anderes Ergebnis indizieren. Die so genannte Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK schließt eine Umkehr der Beweislast aus. Die…
Soweit also solcherart ein unzulässiges "Übergewicht" der "Berufsrichter" gegenüber den "Laienbeisitzern" oder allenfalls eine Verletzung der Unschuldsvermutung (durch die Aufgabe des Prinzips nach § 20 Abs.3 Strafprozessordnung [StPO] (alte Fassung) vermutet wird, wäre es dem Gesetzgeber - nach Ansicht des erkennenden Senates - auf Basis des Verfassungsrechtes…
…Strafverfahrens (hier insbesondere im Hinblick auf die Beweislast gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG) ein anderes Ergebnis indizieren. Die so genannte Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK schließt eine Umkehr der Beweislast aus (UFS 04.04.2005, FSRV/0062-W/04). Die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen…
…des Bw bei Auslandssachverhalten) belege, dass der Hinterziehungstatbestand vom FA nicht nachgewiesen worden sei. Im Übrigen gelte nach herrschender Auffassung die Unschuldsvermutung auch bei der Beurteilung hinterzogener Abgaben. Für die Einkommensteuer 1997 sei daher von einer 5jährigen Verjährungsfrist auszugehen, welche mit dem 31.12.2003…
…die Berufung als unbegründet ab. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 1. Juni 2006. Darin wurde im Wesentlichen wie folgt vorgebracht: Auch "nach dem Zollrecht" sei der Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung anzuwenden. Bislang liege keine rechtskräftige Entscheidung vor. Es könne daher auch keine Vollziehung angeordnet werden…
…dass es sich um hinterzogene Abgaben handeln könne, vor; dem komme allerdings gemäß VwGH 95/13/0282 kein Begründungswert zu. Unschuldsvermutung, Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe seien für den Prüfer offensichtlich ebenso wenig wie die gesetzlichen Regelungen über den Ablauf einer Betriebsprüfung beachtlich. Faktum sei, der Bw…
…Diese Überweisungen erfolgten exakt in dem Zeitraum, in dem die Verfehlungen von Amtsmissbrauch und Abgabenhinterziehung gewisser Finanzbeamter erfolgten. 4.) meine Person betreffend ohne Verurteilung vor Gericht nach wie vor die Unschuldsvermutung aufrecht bestehen bleibt, da mir bisher ein Verschulden am Konkurs nicht nachgewiesen werden konnte…
…bewirkt habe, werde ausdrücklich bestritten Das anhängige Finanzstrafverfahren sei bis dato keineswegs einer Erledigung zugeführt worden, folglich sei der Bf. aufgrund der Unschuldsvermutung als nicht schuldig im Sinne des Finanzstrafgesetzes anzusehen. In weiterer Folge könne und dürfe nicht davon gesprochen werden, dass der Bf. die…
…fehlerhafte Anwendung von Rechtsnormen. Dies zieht sich durch das gesamte Verfahren, wo der Grundsatz der Unschuldsvermutung bei mir offensichtlich außer Acht bleiben soll und auch bleibt, was insbesondere für die europäischen Gerichte von außerordentlichem Interesse ist." Zur Sache führte der Beschwerdeführer aus, dass Entlastungszeugen bislang…
…absehbar, wie lange die U-Haft von Herrn F. dauert, ob und wann eine Verurteilung erfolgt. Während der U-Haft ist außerdem immer von der Unschuldsvermutung der betroffenen Person auszugehen. Es ist daher wichtig, dass nach einer Entlassung rasch mit geeigneten Hilfsangeboten für Herrn F…
…mehr als bedenklichen Zeugen basiere, welcher auch zwischenzeitlich seine zu diesen Maßnahmen führenden Aussagen revidiert habe. Aus diesem Grunde müsse für die Bf. die Unschuldsvermutung gelten, sodass in diesem Verfahren nicht davon gesprochen werden könne, dass ein vollstreckbarer Rückstand bestehe, der die gegenständlichen Pfändungsmaßnahmen und…
…mehr als bedenklichen Zeugen basiere, welcher auch zwischenzeitlich seine zu diesen Maßnahmen führenden Aussagen revidiert habe. Aus diesem Grunde müsse für die Bf. die Unschuldsvermutung gelten, sodass in diesem Verfahren nicht davon gesprochen werden könne, dass ein vollstreckbarer Rückstand bestehe, der die gegenständlichen Pfändungsmaßnahmen rechtfertige…
…mehr als bedenklichen Zeugen basiere, welcher auch zwischenzeitlich seine zu diesen Maßnahmen führenden Aussagen revidiert habe. Aus diesem Grunde müsse für die Bf. die Unschuldsvermutung gelten, sodass in diesem Verfahren nicht davon gesprochen werden könne, dass ein vollstreckbarer Rückstand bestehe, der die gegenständlichen Pfändungsmaßnahmen rechtfertige…
…erwiesen angenommen werden. Kann die dem Beschuldigten zur last gelegte Tat nicht erwiesen werden, sei das Strafverfahren einzustellen. Bis zum gesetzlichen Nachweis der Schuld gelte die UnschuIdsvermutung. Vor diesem Hintergrund sei es nicht verwunderlich, dass die herrschende Auffassung Schätzungen als finanzstrafrechtlich nicht bzw. kaum verwertbar…