…Entscheidungsgründe Strittig ist die Berechtigung des Finanzamtes, Berichtigungen gem. § 293b BAO der o.a. Einkommensteuerbescheide wegen deren auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus den Abgabenerklärungen beruhender Rechtswidrigkeit vorzunehmen. Beim Bw. fand für die Jahre 1999 bis 2002 eine Prüfung der Aufzeichnungen gem. §§ 147ff BAO…
…und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung beruhen sondern auf der Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren das Nichtvorliegen der Bauherrneigenschaft der Erwerber festgestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 2003 erhob die…
…und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung beruhen sondern auf der Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren das Nichtvorliegen der Bauherrneigenschaft der Erwerber festgestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 2003 erhob der…
…indem es sich auf § 293 b BAO stützte. Die steuerliche Anerkennung der Verlustvorträge in den Bescheiden B) sei auf die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen zurückzuführen gewesen. Die ihnen deshalb anhaftende Rechtswidrigkeit werde nunmehr durch Erlassung der Bescheide A) beseitigt. In seinen dagegen eingebrachten Berufungen…
…es den besagten Vorsteuerabzug nicht anerkannte. In der dagegen eingebrachten Berufung wurde ausgeführt, dass dem Bescheid jede Begründung betreffend die vom Gesetz geforderte offensichtliche Unrichtigkeit fehle. Mit Berufungsvorentscheidung vom 6. Juli 2004 wies das Finanzamt die Berufung ab und verwies zur Begründung auf den Prüfungsbericht…
…Ausmaßen des Opel Zafira seien auch weder zum 1. Jänner 1995 noch zu einem späteren Zeitpunkt von der Finanzverwaltung als Kleinbusse anerkannt worden. Es liege daher die Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit vor. Daran ändere auch nichts, dass sich ein Teil der Lehre einer gegenteiligen Ansicht…
…in Wahrheit keine Berichtigung jenes Bescheides, sondern vielmehr in verfassungswidriger Weise die teilweise Vernichtung seiner Richtigkeit." Mit Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt die Berufung mit der Begründung ab, eine Unrichtigkeit sei dann nicht offensichtlich, wenn sie auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruhe. Dies sei dann der Fall…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 zu berücksichtigen sind, lag keine Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung vor, sodass die Berichtigung des Einkommensteuerbescheides 2001 gemäß § 293 b BAO zu Unrecht erfolgte und der angefochtene Bescheid zu beheben war. Sohin war spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck…
…angefochtenen Berichtigungsbescheide abgestellte Begründung fehle. In Beantwortung des Mängelbehebungsauftrages führte der Bw. aus, dass die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Bescheide nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten beruhe, da die geltend gemachten Aufwendungen in ursächlichem Zusammenhang mit seiner ehemaligen betrieblichen Tätigkeit stünden. Die Telefonkosten seien darin begründet…
…einer Berichtigung gem. § 293b BAO sei eine qualifizierte Rechtswidrigkeit des zu berichtigenden Bescheides sowie der Umstand, dass diese Rechtswidrigkeit ihre Ursache in der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung hat. Die bezughabenden Abgabenerklärungen enthielten aber keine unrichtigen Angaben, da sein Dienstgeber die Pensionsbeiträge, die er…
Bei der Ermessensübung ist vor allem darauf Bedacht zu nehmen, ob sich aus der Berichtigung für die Partei wesentliche Auswirkungen ergeben. Daher werden in richtiger Ermessensübung im Allgemeinen nur sich geringfügig auswirkende Fehler nicht berichtigt werden (Ritz, Bundesabgabenordnung - Kommentar, 2. Auflage, § 293, Tz 10). Im…
…der Kennziffer "320" ausgewiesenen Verluste aus "selbständiger Tätigkeit in Höhe von S 115.312 (2000), S 120.896 (2001) und € 8.785,84 (2002) von der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen auszugehen, die die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärungen hätte erkennen müssen (vgl…
… 293b BAO seien deshalb nicht erfüllt, weil aus den vorliegenden Abgabenerklärungen vom 14.5.2002 keinerlei Unrichtigkeit zu erkennen sei, zumal in diesen inhaltlich vollkommen richtigen Erklärungen die der Berufungswerberin als Vorausvermächtnis zugekommenen Liegenschaften sachlich korrekt aufscheinen. Wenn das Finanzamt auf Grund der Berufung ihrer…
…einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Die angefochtenen Schenkungssteuerbescheide basieren auf der im elektronischen Wege eingebrachten Schenkungssteueranmeldung des Verfassers der bezughabenden Stiftungsurkunde. Dass es sich bei dieser Schenkungssteueranmeldung um eine "Abgabenerklärung" im Sinne des § 293 b…
…Zweck der Richtigstellung eines Fehlverhaltens des Arbeitgebers greift nach der Anordnung des Gesetzes dann nicht, wenn dem Arbeitgeber gegebenenfalls unterlaufene Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug ohnehin auf dem Wege der Erlassung eines Veranlagungsbescheides korrigierbar sind (VwGH vom 4.6.2003, 2002/13/0241). Dies gilt unabhängig davon…
…Zweck der Richtigstellung eines Fehlverhaltens des Arbeitgebers greift nach der Anordnung des Gesetzes dann nicht, wenn dem Arbeitgeber gegebenenfalls unterlaufene Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug ohnehin auf dem Wege der Erlassung eines Veranlagungsbescheides korrigierbar sind (VwGH vom 4.6.2003, 2002/13/0241). Dies gilt unabhängig davon…
…Zweck der Richtigstellung eines Fehlverhaltens des Arbeitgebers greift nach der Anordnung des Gesetzes dann nicht, wenn dem Arbeitgeber gegebenenfalls unterlaufene Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug ohnehin auf dem Wege der Erlassung eines Veranlagungsbescheides korrigierbar sind (VwGH vom 4.6.2003, 2002/13/0241). Dies gilt unabhängig davon…
…Zweck der Richtigstellung eines Fehlverhaltens des Arbeitgebers greift nach der Anordnung des Gesetzes dann nicht, wenn dem Arbeitgeber gegebenenfalls unterlaufene Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug ohnehin auf dem Wege der Erlassung eines Veranlagungsbescheides korrigierbar sind (VwGH vom 4.6.2003, 2002/13/0241). Dies gilt unabhängig davon…
…Zweck der Richtigstellung eines Fehlverhaltens des Arbeitgebers greift nach der Anordnung des Gesetzes dann nicht, wenn dem Arbeitgeber gegebenenfalls unterlaufene Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug ohnehin auf dem Wege der Erlassung eines Veranlagungsbescheides korrigierbar sind (VwGH vom 4.6.2003, 2002/13/0241). Dies gilt unabhängig davon…
…Zweck der Richtigstellung eines Fehlverhaltens des Arbeitgebers greift nach der Anordnung des Gesetzes dann nicht, wenn dem Arbeitgeber gegebenenfalls unterlaufene Unrichtigkeiten beim Lohnsteuerabzug ohnehin auf dem Wege der Erlassung eines Veranlagungsbescheides korrigierbar sind (VwGH vom 4.6.2003, 2002/13/0241). Dies gilt unabhängig davon…