…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…
…möglich. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen. Da bereits am 18. März 2003 mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Graz das Verfahren gegen den Bf. wegen Unklarheiten im Hinblick auf die Höhe des…
…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…
…wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Im für dieses Aussetzungsverfahren entscheidungsrelevanten Zeitpunkt lagen der Zollbehörde Aufzeichnungen vor, die darauf hindeuteten, dass der Bf. mehr als 600 Stangen Zigaretten ankaufte bzw. teilweise weiterverhandelte. Andererseits lagen keine hinreichenden Beweise vor, dass der Bf. sämtliche in…
…vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die Bewertung der Sach und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur eine überschlagsmäßige sein. Die Erörterung im Detail wäre der Beschwerde gegen die Abgabenvorschreibung vorbehalten. In der zu treffenden Entscheidung über die Zulässigkeit der Aussetzung der Vollziehung…
…auf die die angestrebte abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung liegen vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die Bewertung der Sach- und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur überschlagmäßig erfolgen. Bei der notwendigen Abwägung der im…
…wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die Bewertung der Sach- und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur überschlagsmäßig erfolgen. Im meritorischen Berufungsverfahren gegen den Abgabenbescheid wurden als wesentliche Gründe für das Vorliegen begründeter Zweifel Verjährung sowie unrichtige Tatsachenfeststellung, im Hinblick auf die Menge als…
…wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die Bewertung der Sach- und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur eine überschlagsmäßige sein. Im meritorischen Berufungsverfahren wurden als wesentliche Gründe für das Vorliegen berechtigter Zweifel, Verjährung sowie unrichtige Tatsachenfeststellung, im Hinblick auf die Menge als auch auf…
…wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die Bewertung der Sach- und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur überschlagmäßig erfolgen. Bei der notwendigen Abwägung der im Einzelfall entscheidungsrelevanten Umständen und Gründen sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfes zu berücksichtigen. Im für dieses Aussetzungsverfahren entscheidungsrelevanten Zeitpunkt (Zeitpunkt…
…wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die Bewertung der Sach- und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur überschlagsmäßig erfolgen. Unter Abwägung der im Einzelfall entscheidungsrelevanten Umstände und Gründe sind somit die Erfolgsaussichten der Berufung zu berücksichtigen. Das den vorliegenden Aussetzungsverfahren zugrunde liegende erstinstanzliche Abgabenverfahren…
…Voraussetzungen. Es sind dies einerseits begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung oder auf der anderen Seite das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens durch die Vollziehung der Entscheidung. Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung liegen vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen…
…liegen vor, wenn Unklarheiten in Bezug auf entscheidungsrelevante Tatsachen bestehen. Die Bewertung der Sach- und Rechtslage im Aussetzungsverfahren kann nur eine überschlagsmäßige sein. Durch sein Vorbringen, der der Abgabenvorschreibung zu Grunde liegende Tatvorwurf sei eher zweifelhaft, wobei dieses Vorbringen in keinster Weise begründet wird, vermag…
…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…
…wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen, erfolgt aufgrund der vorliegenden Unterlagen und präsenten Beweismittel. Begründete Zweifel in einer…
…Rechtsauffassung der Zollbehörde erhoben werden. Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen…
…Fehlbeurteilung der Gesetzeslage im vorangegangenen Verfahren die maßgebenden Tatsachen nicht vorgebracht hat. Die Folgen eines Rechtsirrtums können nicht durch einen Wiederaufnahmeantrag beseitigt werden (VwGH 26.01.1999, 98/14/0038). Keine Wiederaufnahmsgründe (keine Tatsachen) sind neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen…
…Zweifel in einer Rechtsfrage vorliegen. Begründete Zweifel in einer Rechtsfrage in tatsächlicher Hinsicht liegen vor, wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in…
…wenn in Bezug auf die im Einzelfall entscheidungsrelevanten Tatsachen Unklarheiten bestehen und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erscheint. Die Beurteilung ob Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vorliegen, erfolgt aufgrund der vorliegenden Unterlagen und präsenten Beweismittel. Begründete Zweifel in einer…
…anlässlich der Erstbescheid-Erlassung) abgabenrechtlich bedeutsame Tatsachen nicht oder nicht vollständig, weil sie den erhobenen Sachverhalt für ausreichend und weitere Tatsachenfeststellungen für unmaßgebend oder bedeutungslos hält, bildet das spätere Hervorkommen neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf diesen Sachverhalt nach herrschender Rechtsprechung einen Wiederaufnahmegrund…
…1982, 81/15/0091). Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht- solche wären gegeben, wenn im Bezug auf die im Einzelfall entscheidungserheblichen Tatsachen Unklarheiten bestünden und wenn die vom Rechtsbehelfsführer behauptete Rechtsfolge unter den gegebenen Umständen als möglich erschiene (siehe dazu Peter Witte in "Zollkodex-Kommentar", Linde…