…gewesen seien, ist zu entgegnen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 10.10.1996, 94/15/0122) auch Unkenntnis in steuerlichen Angelegenheiten den Geschäftsführer einer GmbH nicht zu exkulpieren vermag. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit des Geschäftsführers. Sofern der Bw. mit…
…behaupteten Unkenntnis der rechtlichen Stellung eines Geschäftsführers einer GmbH kann ein mangelndes Verschulden der Bw. nicht aufgezeigt werden. Hätten doch bei ihr schon anlässlich ihrer Bestellung zur Geschäftsführerin zumindest Bedenken über ihre mit dieser Stellung verbundenen Rechte und Pflichten entstehen müssen. Derart liegt in der…
…werden kann. Eine etwaige bestehende Unkenntnis in steuerlichen Angelegenheiten kann aber den Geschäftsführer einer GmbH nicht exculpieren (VwGH 18.12.1992, 89/17/0083, VwGH 10.10.1996, 94/15/0122). Wenn auch das in der Berufung angeführte Motiv für die gewählte Vorgangsweise, nämlich die…
…Widerstand des Ehegatten durchzusetzen bzw. hätte sie die Geschäftsführung von vornherein nicht übernommen oder früher zurückgelegt. Ihr sei bewusst, dass Unkenntnis in steuerlichen Angelegenheiten, ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit nicht entschuldigen könne, sofern trotz Rechtsunkenntnis die notwendigen Erkundigungen unterlassen werden. Tatsächlich sei die jedoch davon…
…das Wissen, dass bei Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft das Gebot der Gläubigergleichbehandlung bei Befriedigung der fälligen Verbindlichkeiten zu beachten ist und demgemäß der Abgabengläubiger nicht schlechter gestellt werden darf als andere Gläubiger. Wer trotz Unkenntnis in steuerlichen Angelegenheiten die erforderlichen Erkundigungen unterlässt, handelt zumindest fahrlässig; dies…
…dass der Bw. auf Grund seiner Ausbildung nicht in der Lage gewesen sei, die Verantwortung eines Geschäftsführers entsprechend auszuüben, führt ebenfalls nicht zu seiner Entlastung, da nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Unkenntnis in steuerlichen Angelegenheiten den Geschäftsführer nicht exkulpieren kann; dies gilt ohne Rücksicht…
…müssen. Eine etwaige bestehende Unkenntnis in steuerlichen Angelegenheiten kann aber den Geschäftsführer einer GmbH nicht exculpieren (VwGH 18.12.1992, 89/17/0083, VwGH 10.10.1996, 94/1570122). Allerdings sollte im Gegenstandsfall diese eingeforderte Kenntnis der steuerlichen Vorschriften aber auch nicht überspitzt gesehen werden…
…mit der Geschäftsführerfunktion verbundenen Verpflichtungen im Hinblick auf ihren Bildungsstand (Absolvierung von fünf Volksschuljahren in der Türkei) und ihre mangelnde Kenntnis der deutschen Sprache nicht bewusst gewesen sei. Hierauf ist zu erwidern, dass auch die Unkenntnis in steuerlichen Angelegenheiten die Geschäftsführerin einer GmbH nicht exkulpiert…
…auf Grund seiner Ausbildung nicht in der Lage gewesen sei, die Verantwortung eines Geschäftsführers entsprechend auszuüben, geht ins Leere, da nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 10.10.1996, 94/15/0122) auch Unkenntnis in steuerlichen Angelegenheiten den Geschäftsführer einer GmbH nicht zu exkulpieren…
…Der Inhalt der dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegten Akten (Einkommensteuer- und Einbringungsakten der Bw und der EF) lässt erkennen, dass die Bw mehrmals in steuerlichen Angelegenheiten ihrer Mutter einschritt oder gemeinsam mit dieser tätig wurde. So begleitete sie ihre Mutter zu einer Vorsprache bei der Abgabenbehörde…
…genommen. Ein steuerliches Konzept nach dem Motto: "Erstens: Den Österreichern erzähle, dass Du in England versteuerst. - Zweitens: Den Engländern erzähle, dass Du in Liechtenstein versteuerst. - Drittens aber: Versteuerst Du bis auf einen kleinen Rest gar nichts!" erkennt auch der in steuerlichen Angelegenheiten völlig Unbedarfte als…
…Der Angeklagte hat glaubhaft und unwiderlegbar geschildert, dass er bereits ab Beginn der Gründung seiner Einzelfirma im Jahr 1990 in buchhalterischen und steuerlichen Angelegenheiten von der Gesellschaft1 und ab 1999 bis 2002 von der Gesellschaft2 betreut wurde. Er habe sich nie selbst um die Abgabe…
…Gesellschafter zur Wahrnehmung der steuerlichen Agender Dritter, so besteht eine Pflicht zur allgemeinen Beaufsichtigung (Überwachung) des mit den steuerlichen Angelegenheiten Befassten. Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtssprechung dargelegt, dass der Geschäftsführer, der einen Prokuristen mit den steuerlichen Agenden betraut, ihn in zumindest solchen Abständen zu…
…durchzusehen. Am 9.7.2009 wurde der Bw. von Zollorganen niederschriftlich einvernommen. Dabei schilderte er den Verbrauchsteuerfall M , die er von Anfang 2006 bis April 2008 in steuerlichen Angelegenheiten vertrat, ähnlich wie Steuerberaterin G. Auf die Frage, ob die Thematik der verbrauchsteuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Lieferung mit…
…gesamten Jahres 2001 als Marktfierant tätig war, stellte er nach der Hausdurchsuchung am 11. Oktober 2001 gleichsam vorübergehend die Kommunikation mit dem Finanzamt in steuerlichen Angelegenheiten ein und entrichtete für die Voranmeldungszeiträume August bis Dezember 2001 bis zum Ende der Fälligkeitstage, dem 15. Oktober 2001…
…Steuerberater eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt, ist in Anbetracht dessen, dass sich der Abgabepflichtige für seine steuerlichen Angelegenheiten an einen Fachkundigen wendet, ihm die steuerlich relevanten Unterlagen zusendet und nun bei diesem im Rahmen der Kanzleiorganisation über einen fast vierjährigen Zeitraum ständig übersehen wird, dass auch verbrauchsteuerlich…
…steuerlichen Angelegenheiten selbst, bzw hausintern zu erledigen. Infolge großer Arbeitsüberlastung (gestiegene Umsätze, etc) habe ich es leider verabsäumt den Antrag betreffend § 11a EStG für die Jahre 2005 und 2006 zu stellen. Mit meinem Freund und persönlichen Berater, Herrn XY, der mich ua auch in steuerlichen…
…Es ist jedoch einzuräumen, dass sich die Vertretung nach dem Wortlaut der Urkunde auch auf steuerliche Angelegenheiten beim Finanzamt Klagenfurt erstreckt hat. Unbestritten ist aber in diesem Zusammenhang jedenfalls, dass das Finanzamt Klagenfurt von der Vertreterbestellung keine Kenntnis erlangte und somit die Bevollmächtigung - unabhängig davon…
…dass die in Rede stehende Vorsteuer in voller Höhe im Rahmen der Umsatzsteuerveranlagung für das Jahr 2002 berücksichtigt und somit im Ergebnis ein und derselbe Vorsteuerbetrag zwei Mal abgezogen wurde und für den in steuerlichen Angelegenheiten nicht unkundigen Berufungswerber im Zeitpunkt der Abgabe der Umsatzsteuererklärung…
…steuerlichen Angelegenheiten nie mit dem Bw. Kontakt gehabt habe. Aus dem bisher Gesagten ergibt sich, dass das Finanzamt weder hinsichtlich der die Mieteinnahmen betreffenden Umsatz- und Einkommensteuererklärungen der Jahre 1987 bis 1993 noch hinsichtlich der den Spekulationsgewinn betreffenden Einkommensteuererklärung des Jahres 1994 Grund hatte, in…