…Da die Einhebung der aushaftenden Abgabenschuld in Höhe von € 22.023,69 die Existenz des Bw sowie seiner minderjährigen Kinder, für die er sorgepflichtig sei, gefährde, liege in diesem Fall jedenfalls persönliche Unbilligkeit vor. Der Bw verfüge auch über keinerlei verwertbares Vermögen. Über die…
…ist als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgabenschulden (vgl. VwGH 2.6.2004, 2003/13/0156), doch sind die vorgetragenen Tatsachen nicht geeignet aufzuzeigen, dass die vom Bw. im Abgabenverfahren vorgetragenen, für eine Unbilligkeit der Einhebung sprechenden Umstände durch die Tilgung der Abgabenschuldigkeit nicht…
…22.9.2000, 95/15/0090, 24.9.2002, 2002/14/0082). Da die gemäß § 236 Abs. 1 BAO vorgesehene Voraussetzung, nämlich das Vorliegen einer Unbilligkeit der Einhebung, nicht erkannt werden kann, war die Berufung aus Rechtsgründen abzuweisen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. …
…Vorjudikatur der auf die Geschäftsführerbezüge entfallende DB bzw. DZ ohnehin vorzuschreiben gewesen wäre, da Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an einen wesentlich Beteiligten für seine sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisende Beschäftigung gewährt wurden, vorlägen. Eine Unbilligkeit der Einhebung liege…
…Rechtsprechung zu § 236 BAO erarbeitet haben. Nach dem klaren Gesetzeswortlaut von § 236 BAO, zu dem die Verordnung ergangen ist, muss die Unbilligkeit als Nachsichtsvoraussetzung in der Einhebung gelegen sein. die Nachsicht dient also insbesondere nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen (Ritz, BAO3, § 236 Tz…
…Rechtsprechung zu § 236 BAO erarbeitet haben. Nach dem klaren Gesetzeswortlaut von § 236 BAO, zu dem die Verordnung ergangen ist, muss die Unbilligkeit als Nachsichtsvoraussetzung in der Einhebung gelegen sein. die Nachsicht dient also insbesondere nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen (Ritz, BAO3, § 236 Tz…
…236). Der Bw. sieht die Unbilligkeit der Einhebung einer Rechtsgebühr in Höhe von 58,50 € darin begründet, dass er derzeit lediglich Notstandshilfe bezieht und über kein leicht veräußerbares Privatvermögen verfügt. Sein Vorbringen ist somit auf das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit ausgerichtet. Dass die Einhebung…
…Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz begehrte. Darin wird auf die Ausführungen im Nachsichtsantrag vom 27. Mai 1999 und im Berufungsschriftsatz vom 20. Juli 1999 verwiesen und ergänzend vorgebracht, gegenständlich liege insbesondere eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der Grunderwerbsteuer vor. Hauptnutznießer der Wegumlegung…
…Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz begehrte. Darin wird auf die Ausführungen im Nachsichtsantrag vom 27. Mai 1999 und im Berufungsschriftsatz vom 20. Juli 1999 verwiesen und ergänzend vorgebracht, gegenständlich liege insbesondere eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der Grunderwerbsteuer vor. Hauptnutznießer der Wegumlegung…
…Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz begehrte. Darin wird auf die Ausführungen im Nachsichtsantrag vom 27. Mai 1999 und im Berufungsschriftsatz vom 20. Juli 1999 verwiesen und ergänzend vorgebracht, gegenständlich liege insbesondere eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der Grunderwerbsteuer vor. Hauptnutznießer der Wegumlegung…
…Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz begehrte. Darin wird auf die Ausführungen im Nachsichtsantrag vom 27. Mai 1999 und im Berufungsschriftsatz vom 20. Juli 1999 verwiesen und ergänzend vorgebracht, gegenständlich liege insbesondere eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der Grunderwerbsteuer vor. Hauptnutznießer der Wegumlegung…
…Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz begehrte. Darin wird auf die Ausführungen im Nachsichtsantrag vom 27. Mai 1999 und im Berufungsschriftsatz vom 20. Juli 1999 verwiesen und ergänzend vorgebracht, gegenständlich liege insbesondere eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der Grunderwerbsteuer vor. Hauptnutznießer der Wegumlegung…
…Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz begehrte. Darin wird auf die Ausführungen im Nachsichtsantrag vom 27. Mai 1999 und im Berufungsschriftsatz vom 20. Juli 1999 verwiesen und ergänzend vorgebracht, gegenständlich liege insbesondere eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der Grunderwerbsteuer vor. Hauptnutznießer der Wegumlegung…
…wenn sie dadurch in ihrem wirtschaftlichen Bestehen ernsthaft gefährdet wäre. Ein solcher Sachverhalt wurde nicht behauptet und ist auch aus den Akten nicht zu entnehmen. Gesamthaft konnte in dem Berufungsvorbringen keine Unbilligkeit der Einhebung erblickt werden, weshalb für eine Ermessensentscheidung kein Raum blieb und die…
…Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz begehrte. Darin wird auf die Ausführungen im Nachsichtsantrag vom 27. Mai 1999 und im Berufungsschriftsatz vom 20. Juli 1999 verwiesen und ergänzend vorgebracht, gegenständlich liege insbesondere eine sachliche Unbilligkeit der Eingebung der Grunderwerbsteuer vor. Hauptnutznießer der Wegumlegung…
…VwGH vom 17. 9.1997, 93/13/0080). Eine sachliche Unbilligkeit in der Einhebung des verfahrensgegenständlichen Säumniszuschlages kann daher seitens des unabhängigen Finanzsenates keinesfalls erblickt werden. Da mangels Vorliegen einer Unbilligkeit in der Abgabeneinhebung die gegenständliche Berufung aus Rechtsgründen abzuweisen war, blieb für eine Ermessensentscheidung…
…Vorliegen einer Unbilligkeit, so hat sie im Bereich des Ermessens nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu entscheiden (vgl. z. B. VwGH 6.2.1990, 89/14/0285; VwGH 11.12.1996, 94/13/0047; VwGH 11.11.2004, 2004/16/0077). Die Unbilligkeit der Einhebung kann…
…Nach Abs. 2 dieser Bestimmung findet der erste Absatz auf bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten sinngemäß Anwendung. Die Unbilligkeit der Einhebung fälliger Abgabenschuldigkeiten kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Im vorliegenden Fall beschränkt sich das Vorbringen des Bw. auf den Bestand einer persönlichen Unbilligkeit. Da die…
…ausschließlich das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit der Einhebung der Abgaben mit der Begründung geltend gemacht, ihrem Geschäftsführer seien in den Jahren 1996 bis 2000 erfolgsabhängige Geschäftsführerbezüge ausbezahlt worden, mit denen ein deutliches Unternehmerrisiko verbunden gewesen sei, weshalb diese nach der damaligen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht…
…Gründen keine Unbilligkeit der Einhebung vorliegt und es damit schon an der Tatbestandsmäßigkeit im Sinne des § 236 BAO fehlt, hat aus Anlass dieser Entscheidung eine Ermessensentscheidung über das Nachsichtsgesuch nicht mehr zu erfolgen. Das Nachsichtsgesuch war vielmehr schon aus Rechtsgründen abzuweisen und der vorliegenden Berufung…