…grundsätzlich dieselben wie die für die Nachsicht, nämlich die Unbilligkeit der Einhebung der Abgabe, für welche ein Gesamtschuldner (potenziell oder aktuell) einzustehen hat. Während für die Nachsicht (§ 236 BAO) das Vorliegen der maßgeblichen Voraussetzungen bei allen Mitschuldnern gefordert wird, genügt es für eine Maßnahme nach…
…das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf welche die Nachsicht gestützt werden kann. Ob die Voraussetzungen für eine persönliche Unbilligkeit bei der Berufungswerberin vorliegen, wurde wegen des Vorliegens eines Gesamtschuldverhältnisses gar nicht geprüft. Von der Berufungswerberin wurde beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel ein Schriftsatz…
…BAO Da aus der Umsatzsteuerverrechnung kein Schaden für die Republik entstanden ist, da die Vorsteuerbeträge seitens des Leistungsempfängers bisher nicht geltend gemacht wurden, bzw. Überrechnungsanträge bei der Geltendmachung gestellt werden, wird beantragt von der Verhängung eines Säumniszuschlages gem. § 217 (7) BAO Abstand zu nehmen. B…
…etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3. Eine sachliche Unbilligkeit liegt bei der Einhebung von Abgaben insbesondere vor, soweit die Geltendmachung des Abgabenanspruches 1. von Rechtsauslegungen des Verfassungsgerichtshofes oder des Verwaltungsgerichtshofes abweicht…
…gemäß § 211 Abs. 1 lit. g BAO bei Umbuchung oder Überrechnung von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten desselben Abgabepflichtigen am Tag der Entstehung der Guthaben, auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung der Guthaben, als entrichtet…
…gemäß § 211 Abs. 1 lit. g BAO Abgaben bei Umbuchungen oder Überrechnungen von Guthaben (§ 215) eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung des Guthabens als entrichtet gelten würden. Es gelte als erwiesen, dass die…
…0071). Somit war die vom Finanzamt vorgenommene Überrechnung nach § 215 Abs. 2 BAO eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage, die keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung begründet. Vielmehr sind davon alle Steuerpflichtigen mit einem Abgabenguthaben bei einem Finanzamt, dem eine Abgabenschuldigkeit bei einem anderen Finanzamt gegenübersteht, gleichermaßen…
…dem Bw. vorzuschreiben war und auch keine monierte Umbuchung oder Überrechnung auf das Abgabenkonto der Übernehmerin erfolgen kann. Im Gegenteil kann durch die Tatsache der vertraglichen Übernahme der in Rede stehenden Abgaben durch die Ex-Gattin eine persönliche Unbilligkeit in der Einhebung nicht vorliegen, da…
…Säumniszuschlag durch eine Überrechnung vom Abgabenkonto der Übernehmer und durch laufende Ratenzahlungen bis 25. August 2003 entrichtet worden ist. Zwar ergibt sich aus der Bestimmung des § 236 Abs. 2 BAO, dass eine Abgabennachsicht auch für bereits entrichtete Abgabenschuldigkeiten bei Vorliegen einer Unbilligkeit der Abgabeneinhebung möglich…
…von Vermögen möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme. Hingegen ist eine sachliche Unbilligkeit dann anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und…
…3.2010, 2009/16/0104). So darf beispielsweise bei der Ermessensübung lange verstrichene Zeit (wenn etwa die Erlassung des Haftungsbescheides gerade noch innerhalb der Verjährungsfrist erfolgt) zwecks Vermeidung einer Unbilligkeit nicht ohne weiteres außer Acht gelassen werden (VwGH 3.9.2008, 2006/13/0159). In…
…Oktober 2002 durch Überrechnung zur Gänze getilgt wurde, zu prüfen, ob eine Unbilligkeit der Einhebung darin liegt, dass der Abgabengläubiger die entrichtete Abgabe behält. Dabei ist an den Begriff der Unbilligkeit kein strengerer Maßstab anzulegen als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgabenschuldigkeiten. Der Nachsichtswerber…
…früher einmal - bei Sofortzahlung einen größeren Nachlass - erinnerlich sei ca. die Hälfte - angeboten. In den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bw. sei zwischenzeitig insoweit eine Verschlechterung eingetreten, als seine Gattin (Jahrgang 1953) nicht mehr in Beschäftigung stehe und er dadurch Unterhaltsverpflichtungen habe. Da eine persönliche Unbilligkeit vorliege…
…Finanzamt, wo die Umsatzsteuer bisher fälschlicherweise entrichtet worden ist, entstand. Bei diesem Finanzamt bestand allerdings aufgrund der Betriebsaufgabe eine Steuernachforderung, sodass es zu keiner Überrechnung der Gutschrift kam. Der betroffene Bw hat beim Finanzamt Salzburg-Stadt, StNr.Gatte, am 22.4.2004 ein Nachsichtsansuchen gestellt…
…und den im subjektiven Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt. Die Unbilligkeit kann "persönlich" oder "sachlich" bedingt sein. Mit Rücksicht auf das Erfordernis eines Antrages und in Anbetracht der Interessenslage hat bei Nachsichtsmaßnahmen der Nachsichtswerber einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände…
…Überrechnungsantrag zeitgerecht gestellt worden sei, seien die Voraussetzungen des § 211 Abs. 1 lit. g BAO unzweifelhaft vorgelegen. Wenn das Finanzamt Graz-Stadt statt der beantragten Umbuchung den Weg der Rückzahlung wählte, so könne dies nicht zu Lasten des Einschreiters gehen und würde zumindest eine Unbilligkeit…
…2005 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Bei Nachsichtsmaßnahmen habe die Abgabenbehörde zunächst zu prüfen, ob ein Sachverhalt vorliege, der den gesetzlichen Erfordernissen der Unbilligkeit der Einhebung der Abgabe nach der Lage des Einzelfalles entspreche. In dieser ersten Entscheidungsstufe sei für Ermessen kein…
…Einhebung der Abgabenschuld bei diesem nach der Lage des Falles unbillig wäre. Durch diese Verfügung wird der Abgabenanspruch gegen die übrigen Gesamtschuldner nicht berührt. Der Begriff der Unbilligkeit der Einhebung entspricht dabei dem des § 236 BAO. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt Unbilligkeit der Einhebung…
…geschaffen werden, eine im Einzelfall eingetretene und vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Strenge der Abgabenvorschriften durch Billigkeitsmaßnahmen entweder zu beseitigen oder doch zu mildern. Zur sachlichen Unbilligkeit ist auszuführen, dass Gebühren dann zur Vorschreibung gelangen wenn rein formell entsprechende Urkunden (bei Gebühren für Rechtsgeschäfte), wie im…
…der dort näher bezeichneten Liegenschaft, die aber hypothekarisch überbelastet sei. Sie beziehe weiters eine jährliche Bruttopension von rund 23.500,00 €. Bei dieser Sachlage könne von einer Unbilligkeit der Einhebung ausgegangen werden, sodass die tatbestandsmäßige Voraussetzung des § 236 Abs. 1 BAO erfüllt sei und…