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UFSW RV/1946-W/06Bemessungsgrundlage der NoVA bei Erwerb eines Gebrauchtwagens von einem Privaten in Deutschland - Ausscheiden einer Umsatzsteuerkomponente
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2007

…ausgeführt, nach § 5 Abs 2 NoVAG sei Bemessungsgrundlage in den Fällen des § 1 Z 3 NoVAG der gemeine Wert "ohne Umsatzsteuerkomponente". Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Z 3 NoVAG unterliegt die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, ausgenommen von Vorführkraftfahrzeugen, sofern…

UFSI RV/0044-I/06NoVA Bemessungsgrundlage beim Erstzulassungstatbestand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2006

…5 Abs. 2 NoVAG sei Bemessungsgrundlage in den Fällen des § 1 Z 3 NoVAG der gemeine Wert "ohne Umsatzsteuerkomponente". Zudem würde sich der Sachverhalt zu 100 % mit der beiliegenden Entscheidung des UFS RV/1999-L/02 decken. Nach Ergehen einer abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 22. September…

UFSG RV/0227-G/05Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines gebrauchten differenzbesteuerten Kraftfahrzeuges von einem befugten Fahrzeughändler im übrigen Gemeinschaftsgebiet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2005

…2 NoVAG 1991 sei nämlich die Abgabe in Fällen, in denen die Steuerschuld nicht auf Grund einer Lieferung entstehe, nach dem ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelten gemeinen Wert des Kraftfahrzeuges zu bemessen. Da mit den beigelegten Unterlagen bestätigt werde, dass die deutsche Umsatzsteuer im Gesamtpreis enthalten ist…

UFSL RV/1066-L/04Bemessungsgrundlage für NoVA bei erstmaliger Zulassung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2005

…nach § 1 Z 3 NoVAG an. Als Bemessungsgrundlage ist nach § 5 Abs 2 NoVAG bei Fällen der ertsmaligen Zulassung in Österreich der ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelte gemeine Wert des KFZ heranzuziehen. Dieser wird -wie auch vom Berufungswerber beantragt und oben dargestellt- mit € 5.480,- angesetzt…

UFSL RV/0087-L/08NoVA-Bemessungsgrundlage bei Differenzbesteuerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2008

…gelangte der Prüfer zur NoVA-Bemessungsgrundlage, die auch den Bescheiden des Finanzamtes zugrunde gelegt wurde. Eine weitere Umsatzsteuerkomponente aus dem Einkaufspreis der Fahrzeuge wurde nicht ausgeschieden. In der gegen diese Bescheide eingebrachten Berufung verweist die Bw im wesentlichen abermals darauf, dass § 5 NoVAG hinsichtlich der…

UFSL RV/0088-L/08NoVA-Bemessungsgrundlage bei Differenzbesteuerung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2008

…gelangte der Prüfer zur NoVA-Bemessungsgrundlage, die auch den Bescheiden des Finanzamtes zugrunde gelegt wurde. Eine weitere Umsatzsteuerkomponente aus dem Einkaufspreis der Fahrzeuge wurde nicht ausgeschieden. In der gegen diese Bescheide eingebrachten Berufung verweist der Bw im wesentlichen abermals darauf, dass § 5 NoVAG hinsichtlich der…

UFSL RV/0083-L/081. NoVA-Bemessungsgrundlage bei Differenzbesteuerung: Mehrerlös oder Verkaufspreis als Berechnungsbasis ? 2. NoVA-Bemessungsgrundlage bei Differenzbesteuerung: Ausscheiden der Umsatzsteuer-Komponente aus dem Einkaufspreis ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2008

…gelangte der Prüfer zur NoVA-Bemessungsgrundlage, die auch den Bescheiden des Finanzamtes zugrunde gelegt wurde. Eine weitere Umsatzsteuerkomponente aus dem Einkaufspreis der Fahrzeuge wurde nicht ausgeschieden. In der gegen diese Bescheide eingebrachten Berufung verweist die Bw im wesentlichen abermals darauf, dass § 5 NoVAG hinsichtlich der…

UFSL RV/1241-L/04Festsetzungsbescheid gemäß § 201 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2005

… 1 Z 2, Z 3 und Z 4), "nach dem ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelten gemeinen Wert des Kraftfahrzeuges zu bemessen". Nach Abs. 3 dieser Bestimmung gehört die Normverbrauchsabgabe nicht zur Bemessungsgrundlage. Im vorliegenden Berufungsfall wurde das im Eigentum der Berufungswerberin befindliche (gebrauchte) Fahrzeug im Zuge einer…

UFSL RV/1999-L/021. Gemeinschaftsrechtliche Konformität der Normverbrauchs-Grundabgabe 2. Bestimmung des gemeinen Wertes als Bemessungsgrundlage der Normverbrauchsabgabe 3. Zuschlag zur Normverbrauchsabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2004

…einem Preis von 25.000,- €. Der Berufungswerber hat in der am 27. März 2002 eingebrachten Erklärung über die Normverbrauchsabgabe als Bemessungsgrundlage den um die deutsche Umsatzsteuerkomponente (16 %) gekürzten Kaufpreis (21.552,- €) herangezogen. Die Abgabe wurde dabei folgendermaßen berechnet: [Grafik] Mit Bescheid vom 30…

UFSL RV/0115-L/08NoVA-Bemessungsgrundlage bei Erwerb von einem KFZ-Händler im übrigen Gemeinschaftsgebiet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2008

…das Entgelt im Sinne des UStG als Bemessungsgrundlage für die NoVA heranzuziehen. Nach Abs 2 dieser Bestimmung ist die NoVA in allen anderen Fällen (somit auch beim Kauf im Ausland) nach dem ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelten gemeinen Wert des KFZ zu bemessen. Durch das BudgetbegleitG 2001…

UFSW RV/1665-W/10Bemessungsgrundlage beim Kauf eines Diplomatenfahrzeuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2010

…gem. § 5 Abs.2 NoVAG 1991 in allen anderen Fällen (ua § 1 Z 3) der gemeine Wert des Kfz ohne Umsatzsteuerkomponente. Nach der Judikatur des VwGH entspricht der Mittelwert der Eurotax-Notierung ohne Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe in aller Regel dem gemeinen Wert, also jenem, der…

UFSI RV/0403-I/08Bemessungsgrundlage bei Kauf eines privaten Gebrauchtwagens ohne deutsche Umsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2008

… 5 Abs. 2 NoVAG 1991 in der für das Streitjahr maßgeblichen Fassung BGBl. I 2000/142 die Abgabe nach dem ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelten gemeinen Wert des Kraftfahrzeuges zu bemessen. Wird das Fahrzeug im übrigen Gemeinschaftsgebiet bei einem befugten Fahrzeughändler erworben, dann gilt der Anschaffungspreis als…

UFSW RV/0299-W/06Festsetzung der Normverbrauchsabgabe infolge erstmaliger Zulassung eines (gebrauchten) PKW anläßlich der Übersiedlung nach Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2006

…2 NoVAG idgF sei die Abgabe im Falle des § 1 Z 3 NoVAG nach dem ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelten gemeinen Wert des Kraftfahrzeuges zu bemessen, welcher durch ein Schätzgutachten nachgewiesen oder durch die Eurotax-Liste errechet werden könne. Mangels Schätzgutachtens sei die Eurotax-Liste zur Ermittlung…

UFSS RV/0390-S/05Bemessungsgrundlage beim Eigenimport eines gebrauchten Kraftfahrzeuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2006

…gegenständlichen Fall sei die Abgabe gem. § 5 Abs. 2 NoVAG nach dem ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelten gemeinen Wert des Kraftfahrzeuges zu bemessen. Der gemeine Wert sei dabei nach § 10 BewG zu ermitteln und orientiere sich an der jeweiligen Handelsstufe des Steuerschuldners. Es liege keine Eurotax-Notierung…

UFSL RV/0015-L/04NoVA-Zuschlag bei Übersiedlungsgut
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2005

…1 oder 2 eingetreten ist. Ein solcher Fall liegt hier unstrittig vor. Gemäß § 5 Abs. 2 NoVAG ist die NoVA nach dem ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelten gemeinen Wert zu bemessen. Nach Abs. 3 gehört die NoVA nicht zur Bemessungsgrundlage. Laut § 6 Abs. 6 NoVAG erhöht sich…

UFSW RV/1277-W/03Normverbrauchsabgabe für Übersiedlungsgut darstellenden PKW
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2004

…ist, was nach Bereinigung um die "Umsatzsteuerkomponente" (14.286,25 €) und die "NoVA-Komponente" (12.755,58 €) einen für die NoVA maßgebenden Wert von 12.756 € ergäbe. Seitens des Finanzamtes Baden wurde hierauf am gleichen Tag die Abgabenerklärung mit Fälligkeitstag 22. April…

UFSG RV/0855-G/11Stundung des gesamten Rückstandes unter Hinweis auf ein bei einem anderen Abgabepflichtigen offenes Berufungsverfahren (Vorsteuern), die im Anschluss daran umgebucht werden könnten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2013

…Bw. nicht auf. Ebenso zeigt sich auch nicht auf, ob sie bei ihrer Geschäftspartnerin den Teil der Umsatzsteuerkomponente des Kaufpreises einforderte. Sie verwies in diesem Zusammenhang lediglich auf einen anhängigen Rechtsstreit zwischen der Geschäftspartnerin und der Abgabenbehörde. Eine solche Härte liegt z.B. nur vor…

UFSI RV/0209-I/12Import Gebrauchtfahrzeug: Bemessungsgrundlage ist gemeiner Wert, Nachweis eines niedrigeren Wertes wurde nicht erbracht; Vorschreibung Malus ist gemeinschaftsrechtswidrig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2013

…§ 5 Abs. 2 NoVAG in allen anderen Fällen (§ 1 Z 3 und Z 4) nach dem ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelten gemeinen Wert des Kraftfahrzeuges zu bemessen. Wird das Fahrzeug im übrigen Gemeinschaftsgebiet bei einem befugten Fahrzeughändler erworben, dann gilt der Anschaffungspreis als gemeiner Wert. Nach Abs…

UFSI RV/0505-I/10Wochenpendler: dauernder Standort des Fahrzeuges ist am Familienwohnsitz im Inland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2013

…1991 ist die Normverbrauchsabgabe in allen anderen Fällen (§ 1 Z 2, Z 3 und Z 4) nach dem ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelten gemeinen Wert des Kraftfahrzeuges zu bemessen. Wird das Fahrzeug im übrigen Gemeinschaftsgebiet bei einem befugten Fahrzeughändler erworben, dann gilt der Anschaffungspreis als gemeiner Wert. …

UFSI RV/0189-I/10Widerrechtliche Verwendung: als "Mittelpunkt der Lebensinteressen" bei Wochenpendler ist der Familienwohnsitz anzusehen; NoVA mit 20%-Zuschlag, weil gemeinschaftsrechtskonform
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2013

…1991 ist die Normverbrauchsabgabe in allen anderen Fällen (§ 1 Z 2, Z 3 und Z 4) nach dem ohne Umsatzsteuerkomponente ermittelten gemeinen Wert des Kraftfahrzeuges zu bemessen. Wird das Fahrzeug im übrigen Gemeinschaftsgebiet bei einem befugten Fahrzeughändler erworben, dann gilt der Anschaffungspreis als gemeiner Wert. …