…UFS (5.590,92 dividiert durch 24.660,02 x 100) | 22,67% Diese Umrechnungsvariante (22,67%) ist - wie die steuerliche Vertretung in ihrer Berufung richtig ausführt, "günstiger"als die im Bescheid vom 3.2.2005 ausgewiesene Kontrollrechnung ( unter Berücksichtigung des Wegfalles von…
…Juni 2009 wurde die Berufungsbegründung nachgereicht und ausgeführt, die angewandte Methode bzw. die Umrechnungsvariante sei nicht nachvollziehbar. Bei der Umrechnungsvariante würden das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe zur Berechnung der Steuer hinzugerechnet. Dies bedeute, dass der Bw prozentual auch auf das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe eine…
…3 Anm 98). Die vom steuerlichen Vertreter des Bw. durchgeführte Hochrechnung der Einkünfte und Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes ist zutreffend. Danach ergibt die Umrechnungsvariante - entgegen den Berechnungen des Finanzamtes - gegenüber der Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 eine niedrigere Steuer. Es war daher…
…erfüllt. Die Steuerberechnung der Abgabenbehörde I. Instanz (Umrechnungsvariante) entspricht dem Einkommensteuergesetz. Durch die Änderung (Stattgabe) beim Punkt Werbungskosten (Fortbildungskosten) ergibt sich folgende neue Berechnung (vgl. auch berichtigte Fassung vom 9.2.2006): | Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit € 16.991,09* /188x 365 | €…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adr., vom 28. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 2. Februar 2005, StNr. 523/3189, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…auf einen Jahresbetrag) und im Einkommensteuerbescheid vom 22. August 2006 das Arbeitslosengeld nicht in der tatsächlichen Höhe angesetzt, sondern in Form der Umrechnung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auf einen Jahresbetrag berücksichtigt wurde ("Umrechnungsvariante"), ergibt sich aus der den Abgabepflichtigen begünstigenden Anordnung des § 3 Abs…
…anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer ein Durchschnittssteuersatz ermittelt und auf das Einkommen angewendet worden (Umrechnungsvariante). Danach sei anhand einer Kontrollrechnung festgestellt worden, ob sich bei Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergäbe…
…sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer sei ein Durchschnittssteuersatz ermittelt worden und auf das Einkommen angewendet worden (Umrechnungsvariante). Danach sei anhand einer Kontrollrechnung festzustellen, ob sich bei der Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergebe…
…und anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer ein Durchschnittssteuersatz ermittelt und auf Ihr Einkommen angewendet (Umrechnungsvariante). Danach ist anhand einer Kontrollrechnung festzustellen, ob sich bei der Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergibt…
…berücksichtigt und anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer ein Durchschnittssteuersatz ermittelt und auf Ihr Einkommen angewendet (Umrechnungsvariante). Danach ist anhand einer Kontrollrechnung festzustellen, ob sich bei Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergibt…
…sich aber bei Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergab, wurde der Tarif auf das unter Hinzurechnung des Arbeitslosengeldes ermittelte Einkommen angewendet. In der dagegen erhobenen Berufung führte der Bw. aus, er sei zwar in der…
…und anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer ein Durchschnittssteuersatz ermittelt und auf das Einkommen angewendet worden (Umrechnungsvariante). Danach sei anhand einer Kontrollrechnung festzustellen, ob sich bei Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs.2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergäbe…
…ergebenden Tarifsteuer ein Durchschnittssteuersatz ermittelt und auf das Einkommen des Bw. angewendet worden (Umrechnungsvariante). Danach sei anhand einer Kontrollrechnung festzustellen, ob sich bei Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergäbe. Da dies im Fall des Bw…
…ist anhand einer Kontrollrechnung festzustellen, ob sich bei Hinzurechnen der Bezüge gemäß § 3 Abs. 2 EStG gegenüber der Umrechnungsvariante, bei der die steuerpflichtigen Einkünfte unter Berücksichtigung der Sonderausgaben und anderer Einkommensabzüge auf den Jahresbetrag umgerechnet werden, eine niedrigere Steuer ergibt. Im Zuge der Kontrollrechnung ist…
…berücksichtigt und anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer ein Durchschnittssteuersatz ermittelt und auf Ihr Einkommen angewendet (Umrechnungsvariante). Danach ist anhand einer Kontrollrechnung festzustellen, ob sich bei Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs.2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergibt…
…und anhand der sich für das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer ein Durchschnittssteuersatz ermittelt und auf sein Einkommen angewendet worden (Umrechnungsvariante). Danach sei anhand einer Kontrollrechnung festzustellen, ob sich bei Hinzurechnung der Bezüge gemäß 3 Abs. 2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergebe…
…ergebenden Tarifsteuer ein Durchschnittssteuersatz ermittelt und auf das Einkommen des Bw. angewendet worden (Umrechnungsvariante). Danach sei anhand einer Kontrollrechnung festzustellen, ob sich bei Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergäbe. Da dies in gegenständlichem Fall zutreffe…
…das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte aus den Haupteinkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988) zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen umgerechnet ("Umrechnungsvariante"); die festzusetzende Steuer wird jedoch mit der Höhe begrenzt, die sich bei Steuerpflicht sämtlicher Bezüge (auch des…
…das umgerechnete Einkommen ergebenden Tarifsteuer ein Durchschnittssteuersatz ermittelt worden und auf das Einkommen der Bw (Umrechnungsvariante) angewendet worden sei. Danach sei anhand einer Kontrollrechnung festzustellen gewesen, ob sich bei Hinzurechnung der Bezüge gemäß § 3 Abs 2 EStG 1988 gegenüber der Umrechnungsvariante eine niedrigere Steuer ergäbe…
…bei der Fa. 1 noch nicht vom Arbeitgeber übermittelt wurde. Bei diesem geringeren Einkommen ergab sich aufgrund der Umrechnungsvariante ein Abgabenguthaben von € 524,00. Der Bw. hegt in seiner rechtzeitig erhobenen Berufung den "Verdacht auf falsche Berechnung des Einkommens bzw. der Einkommensteuer" - offenbar angeregt…