…wurde die Berufungswerbern gemäß den §§ 9 und 80 BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Z-GmbH im Gesamtausmaß von S 3.495.969,40 (€ 254.062) zur Haftung herangezogen. Hievon entfallen auf Umsatzsteuer 1994: S 9.449 (€ 686,69), Umsatzsteuer 1995: S 700…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K.-H.T. , S., K. 13, vertreten durch RA Mag. German Bertsch, Rechtsanwalt, 6800 Feldkirch, Saalbaugasse 2, vom 10. Dezember 2003 gegen den Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 13. November 2003 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm…
…Die haftungsgegenständlichen Abgaben haften zur Gänze unberichtigt aus. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichen Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung…
…Die haftungsgegenständlichen Abgaben haften zur Gänze unberichtigt aus. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichen Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung…
…was aber nichts am grundsätzlich im Haftungsbescheid aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht ändert, weshalb der gegenständliche Bescheidspruch auch diese Abgaben zu umfassen hat (vgl. dazu etwa VwGH 27.1.2000, 97/15/0191). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Aufgabe des Geschäftsführers darzutun, weshalb…
…10 und die dort zitierten Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes). In einem solchen Fall ist daher zu prüfen, aus welchen Gründen der potenziell Haftungspflichtige die Lohnabgaben nicht im vollen Umfang offen gelegt und gesetzmäßig entrichtet hatte, das heißt, ob allenfalls darin eine schuldhafte Pflichtverletzung zu erblicken ist…
…15.12.1999 erworbenen Anlagegüter ausgewiesen. Für diese Güter wurde ein Kaufpreis von S 240.000,- bezahlt. Der Wert der übernommenen Aktiva übersteigt die gegenständliche Haftungsschuld daher bei weitem. Zum zeitlichen Umfang der Haftung ist zunächst darauf hinzuweisen, dass von der Haftung des § 14 Abs…
…€ ist somit nur mehr ein Restbetrag von 1.681,92 € (1.397,18 € an Umsatzsteuer 2004 und 284,74 € an Umsatzsteuer 2007) offen. Insgesamt gesehen war daher die Geltendmachung der Haftung somit zweckmäßig und erfolgte im spruchgegenständlichen Umfang zu Recht. Linz…
…in der Lohnsteuerkarte, heute Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber) zu Grunde gelegt wurde (zB VwGH 24.09.2003, 2000/13/0003; VwGH vom 23.10.1973, 0979/73; VwGH 05.11.1963, 0867/62). Bei Vorliegen eines Haftungsbescheides hindert im Umfang der Inanspruchnahme zur Haftung…
…Fälligkeit, Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze; Vollziehung des Verfalles; Verwertung verfallener Gegenstände", §§ 171ff FinStrG), dass die Einhebung, Sicherung und Einbringung der Geldstrafen und Wertersätze sowie der Zwangs- und Ordnungsstrafen und die Geltendmachung der Haftung den Finanzstrafbehörden erster Instanz obliegt. Hiebei gelten, soweit…
…Geldmittel der Gesellschaft mehr vorhanden waren. Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Der Vertreter haftet nicht für sämtliche Abgabenschulden des Vertretenen in voller Höhe, sondern nur im Umfang der…
…26 Haftungsprämie für den Komplementär/Gewinnverteilung Die Bw. ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom 27. August 1999 gegründete Kommanditgesellschaft. Persönlich haftender Gesellschafter ist die E- GmbH als reiner Arbeitsgesellschafter ohne Kapitalanteil. Kommanditist ist die V-AG (StrNr: 123). Gemäß Gesellschaftsvertrag werden der E- GmbH alle Aufwendungen…
…hat über die Berufung der M.K., geb. XX, Adr., vertreten durch WTG Dr. Reinold-Mag. Veith Steuerberatungs GmbH, 1030 Wien, Am Modenapark 10/9, vom 1. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 8. Februar 2006 betreffend Haftung gemäß …
…die Haftung auf den Betrag von 22.886,34 € eingeschränkt. Im Umfang der Haftungsinanspruchnahme für die Körperschaftsteuer 4 - 12/2001 (1.312,47 €) und Aussetzungszinsen 2001 (24.124,45 €) wird der angefochtene Bescheid gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache…
…70 € vermindert zwar den von ihm noch zu entrichtenden Haftungsbetrag auf nur mehr 11.843,91 € (12.270,71 € abzüglich 427,70 €), ändert aber nichts an dem im Haftungsbescheid (bzw. in der Berufungsentscheidung) aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht (VwGH 27.1.2000…
…die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorzulegen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet…
…hinsichtlich der Haftungsinanspruchnahme des Berufungswerbers gestützt wurde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet…
…in voller Höhe entrichtet, erübrigt sich eine Haftungsinanspruchnahme des Gesellschafters. Wurde hingegen die Quote nicht oder nicht zur Gänze entrichtet, ist die Geltendmachung der Gesellschafterhaftung nicht auf die Quote beschränkt, sondern kann im Umfang der wiederaufgelebten Forderungen geltend gemacht werden (vgl. neuerlich OGH 26.2…
…an dem grundsätzlich im Haftungsbescheid (bzw. in der gegenständlichen Berufungsentscheidung) aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht geändert hat (vgl. z.B. VwGH 27.1.2000, 97/15/0191). Im Übrigen ist es auch keineswegs so, dass die Haftung etwa nur bis zur Höhe der aktuellen Einkünfte bzw…
…Abgabenanspruches allein aufgrund der Abgabenvorschriften abzusprechen haben. Der Umfang des Einstehenmüssens, die unbeschränkte oder beschränkte "Haftung" der Erben ist eine zivilrechtliche Folge zivilrechtlicher Positionen, über die materiell abzusprechen einem abgabenrechtlichen (auf Verwirklichung des Abgabenrechtes gerichteten) Bescheid nicht zukommt. Über die schließliche Zahlungsverpflichtung der mit Abgabenbescheid…