…vom 26. Februar 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 2. Februar 2004 betreffend Abweisung eines Umbuchungsantrages (§ 215 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit den im Wege der automationsunterstützten Datenübertragung eingereichten Anbringen vom 18. und…
…am 4. November 2008 mit einem Betrag von 49.026,73 € durch Umbuchung von der St.Nr. 2 entrichtet worden. Der Umbuchungsantrag sei mit Wirksamkeit 4. November 2008 gestellt worden. Das Guthaben auf der dortigen Steuernummer sei mit Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung am 17. Oktober…
…Mai 1999) auf die Umsatzsteuernachforderung für 1997 verrechnet worden. Da somit zur Abdeckung der Einkommensteuernachforderung für 1997 zum Fälligkeitstag keine Gutschrift mehr zur Verfügung gestanden und der Umbuchungsantrag vom 6.7.1999 außerdem abgewiesen worden sei, sei die Vorschreibung eines Säumniszuschlages in der Höhe von…
…vertreten durch die Arming Grubhofer Wirtschaftstreuhand KEG gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 29. Juli 1998 betreffend die Abweisung eines Umbuchungsantrages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…
…des Finanzamtes Y. vom 19. April 2004 betreffend Zurückweisung des Widerrufs eines Umbuchungsantrages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die A.GmbH. stellte als damalige steuerliche Vertreterin der Berufungswerberin am 8. März 2004 den im Wege der automationsunterstützten Datenverarbeitung eingebrachten Antrag, vom Abgabenguthaben…
…des gegebenen Sachverhaltes (keine Durchführung der Umbuchung wegen Rückstandes am Abgabenkonto) z.B. die rechtzeitige Entrichtung der Umsatzsteuer Februar 2012 die Festsetzung des diesbezüglichen Säumniszuschlages verhindert werden können. Der Umbuchungsantrag vom 16. April 2012 sei erst am 9. Mai 2012 nach telefonischer Rücksprache zurückgenommen worden…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Dr. Peter Meister, in der Finanzstrafsache gegen A, in B, über dessen Beschwerde vom 13. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom…
…Oktober 2002 rechtzeitig entrichtet hätte, da zu diesem Zeitpunkt nachweislich ein entsprechendes Guthaben auf dem Abgabenkonto der P-GmbH bestanden hätte sowie ein entsprechender Umbuchungsantrag vorgelegen wäre. Der UFS hätte den verhängten Säumniszuschlag auch dem Grunde nach behoben, wenn eine Berufung dem Grunde nach eingebracht…
…1 lit. g BAO ist es Sache des Abgabenschuldners, sich durch Rückfrage über den Bestand eines der Umbuchung zugänglichen Guthabens, das eine Tilgung seiner Umsatzsteuervorauszahlungsschulden mit Wirksamkeit vom Tag des Umbuchungsantrages bewirken kann, zu vergewissern. Unterlässt der Abgabenschuldner eine solche Vergewisserung, nimmt er das Risiko…
…OEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 1. Bezirk in Wien betreffend Abweisung des Umbuchungsantrages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
…Berufungswerber gelangen. Tatsächlich wurde den Umbuchungs- und Überrechnungsanträgen von den zuständigen Finanzämtern großteils entsprochen. Nur zwei Umbuchungsanträge über 14.000,00 € und 16.000,00 € wurden abgewiesen, sodass mit Wirksamkeit 15.2.2007 ein Betrag von insgesamt 238.260,00 € am Abgabenkonto…
…des aushaftenden Gesamtrückstandes von € 424,693,45 (wobei ausgeführt wurde, dass Umsatzsteuervoranmeldungen März bis Mai 2004 mit einem Überschuss von € 168.191,67 auf dem Abgabenkonto noch nicht erfasst seien und zwei Umbuchungsanträge der Firma T-GmbH vom 30. Juni 2004 und 23…
…1 lit g BAO mit der Begründung ab, dass der Überrechnungsantrag (gemeint: Umbuchungsantrag) der K-GmbH erst am 6.4.2011 eingebracht worden sei, weshalb die mit dem Säumniszuschlag belastete Umsatzsteuer (in Höhe von 7.755,63 €) nicht fristgerecht entrichtet worden sei. Im Vorlageantrag…
…das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20.09.1995, 95/13/0049, in welchem das Höchstgericht die Möglichkeit des Vorliegens einer sachlichen Unbilligkeit der Einhebung eines infolge einer verzögerten Erledigung eines Umbuchungsantrages festgesetzten Säumniszuschlages nicht grundsätzlich ausgeschlossen hat, ausgeführt, die Einhebung der gegenständlichen Stundungszinsen sei ungleich…
…von € 11.707,65 vom Steuerkonto 1 (X-GmbH) auf das Steuerkonto der Bw. eingebracht worden sei. Der Umbuchungsantrag sei erst mit Bescheid vom 28. März 2012 mit der Begründung abgelehnt worden, dass das Abgabenkonto derzeit einen Rückstand aufweise. Zum Zeitpunkt der Antragstellung (15…
…34 €, welches in Entsprechung des Umbuchungsantrages vom 15.9.2008 auf das Abgabenkonto der Berufungswerberin umgebucht wurde und dort die offene Umsatzsteuer 06/2008 abdeckte. Mit Eingabe vom 12.11.2008 ersuchte die steuerliche Vertreterin der Berufungswerberin um Nachsicht des verfahrensgegenständlichen Säumniszuschlages. Dieses Ansuchen…
…verspätete Entrichtung der Abgabe. Die Erstinstanz weist zurecht darauf hin, dass ein rechtzeitig eingereichter Umbuchungsantrag (spätestens am 15.10.2009) den SZ-Anfall vermieden hätte. Die Gutschrift aus einer Umsatzsteuervoranmeldung entsteht nämlich nicht erst mit der Verbuchung der Voranmeldung am Abgabenkonto, sondern nach der Bestimmung…
…mit 12.Jänner 2010 gebucht. Am Fälligkeitstag der USt 09/2009 der Bw. stand demnach ein der Umbuchung zugängliches Guthaben nicht zur Verfügung. Darüber hinaus mangelte es an einem entsprechenden Umbuchungsantrag, da dieser erst am 20. Jänner 2010 eingebracht wurde. Wie oben dargelegt gilt im…
…solcher Fall liege nach Ansicht des VwGH etwa dann vor, wenn die Festsetzung eines Säumniszuschlages ausschließlich durch die verzögerte Erledigung eines Umbuchungsantrages entstanden sei und den Abgabepflichtigen an der Verzögerung kein Verschulden treffe. Den Bw. treffe an der verspäteten Vorschreibung der Einkommensteuer kein wie immer…
…Steuerkonto des Bw. zu übertragen. Der Bw. werde daher einen dementsprechend niedrigeren Betrag auf sein Abgabenkonto einzahlen. Aus dem Umbuchungsantrag vom 13. Feber 2007 war zu entnehmen, dass ein Betrag von € 16.359,72 auf das Konto des Bw. umgebucht werden sollte, zu verwenden…