…im Sinne der Rechtsprechung erfüllt sind. (.....) Dem Vorwurf der Sorglosigkeit betreffend berufliche Termine bei bevorzugter Beachtung privater Termine wird widersprochen. In der alten, in Papierform verwendeten Terminvormerkung wurde in der ersten Zeile, unter dem jeweiligen Datum vom 27. bis 30.12., jeweils ein großes "U…
…davon. Die Bw legt den Terminkalender vor, in dem sämtliche Termine von mir und meinem Vater betreffend Behördenverkehr vermerkt sind. Die Terminvormerkung betreffend gegenständlichen Vorlageantrag habe nicht ich sondern mein Vater vorgenommen. Ich kann zu dem am 28. April 2003 eingetragenen Vermerk FA nichts sagen…
…nach Verstreichen einer gewissen Zeit zu urgieren, ist auch dem Bf selbst ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden zur Last zu legen. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle hätte es nicht zu einem Übersehen der Zahlungs- bzw. Antragsfrist kommen können…
…ihrer persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen wäre, die Bedeutung des Schriftstückes zu erkennen und entsprechende Vorkehrungen für weitere Schritte zu treffen (z.B. Terminvormerk, zeitnahe Kontaktaufnahme mit dem Rechtsvertreter) könne wohl nicht behauptet werden, wenn sie die Funktion einer handelsrechtlichen Geschäftsführerin einer im…
…BAO) tätigen zu können. Die Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung stellt einen monatlich wiederkehrenden Zahlungstermin dar. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle hätte es nicht zu einem Übersehen des Fälligkeitstermins kommen können, sondern hätte das Unterbleiben der Umsatzsteuervorauszahlung jedenfalls auffallen müssen. Erschöpfen sich die organisatorischen…
…das Geschäftskonto erteile. Darauf ist es im vorliegenden Säumnisfall jedoch gar nicht angekommen. Hinsichtlich der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlungen handelt es sich um einen monatlich wiederkehrenden Zahlungstermin. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle, die auch eine Regelung für den Krankheitsfall einschließt, hätte es nicht…
…das Sekretariatsmanagement und die Kommunikation mit Finanzamt und Behörden. Das Verwalten von Fristen und deren Bedeutung zählt somit zum Kenntnisbereich unserer Mitarbeiterin. Dass sie nunmehr die ihr genannte Frist zwar richtig in den Terminvormerk genommen hat, dies jedoch die Zahlungsfrist und nicht die Rechtsmittelfrist war…
…sind. Hinsichtlich der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlungen handelt es sich um einen monatlich wiederkehrenden Zahlungstermin. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk durch die Bw hätte es nicht zu einem Übersehen des Fälligkeitstermines kommen können. Das Nichteinlangen des Telefax mit den Angaben über die Höhe der Zahllast bis…
…von Mag. H geführt, vorgelegt worden. Weiters wäre für einen gewissen Zeitraum (29. November 1999 bis 22. Juli 2000) eine Art der Terminvormerk, zum Teil mit Vornamen der Kunden und Uhrzeit, zum Teil ohne Vornahmen, dafür Vermerk "einmal" vorgelegt worden. Was fehle, seien Aufschreibungen der…
…wurde. Im Zeitpunkt, als die Frist zu überprüfen war, hat die mit Fristvormerk betraute Mitarbeiterin den Terminvormerk für beide Berufungen ausgetragen und die notwendige Unterscheidung zwischen der Rechtssache E.R. und K.R. übersehen. Es lässt sich nun gar nicht bestreiten, dass insoweit ein Fehler…
…sich der Bw also auch hinsichtlich der Wahrung der Vorlageantragsfrist bloß auf die nach seiner Ansicht wiederum anwendbare Bestimmung des Zustellgesetzes bezogen und im Übrigen zum Nachweis seiner Behauptung der Abwesenheit von der Abgabestelle abgesehen von einem Terminvermerk keine geeigneten Bescheinigungs- oder Beweismittel angeboten hat…
…allerdings nicht dargelegt, weshalb nicht vor Antritt der Geschäftsreisen für die ordnungsgemäße Entrichtung der Abgabe gesorgt wurde, zumal auch kein unvorhergesehenes Ereignis behauptet wurde. Eine entsprechende Terminvormerkung wäre jedenfalls zumutbar gewesen. Das Finanzamt hat bereits in seiner Berufungsvorentscheidung, welche wie ein Vorhalt wirkt, auf eine…
…beschlagnahmt worden seien. Die Kuverts für den Prüfungszeitraum seien aufbewahrt worden. Terminvormerkungen seien bis auf die letzten Wochen vor Beginn der Betriebsprüfung nicht aufbewahrt worden. Jedenfalls könne der Umsatz aufgrund der aufbewahrten Kuverts genau nachvollzogen werden und es stimmten die Aufzeichnungen überein, sodass davon auszugehen…
…Notizblöcke und Kalender nicht aufbewahrt, die von SJ und Frau U angefertigt wurden. Die Handzettel und Notizblöcke werden nach drei Monaten übertragen und dann weggeworfen und auch die Kalender mit den Terminvormerkungen werden nicht aufbewahrt. Damit sind die Uraufschreibungen, welche einen Vergleich mit den tatsächlich…
…bis zum Fälligkeitstag 9. Juni 2008 nicht möglich gewesen sei und dem Treuhänder sei vorzuwerfen, dass er über den Fälligkeitstag informiert war und somit Vorkehrungen in Form eines Terminvormerkes hätte treffen müssen. Dass beim Treuhänder grobe Mängel in der Kanzleiorganisation vorgelegen hätten, gehe auch daraus…
…in der Rechtsanwaltskanzlei geführtes) Postausgangsbuch sowie in allenfalls sonstige (dort vorhandene, bisher noch nicht vorgelegte) Unterlagen und Beweismittel (wie z.B. Terminvormerke o.ä.), aus denen Aufschluss über Vorgänge rund um das in Rede stehende Schriftstück und dessen Verbleib gewonnen werden kann, als zweckdienlich bzw…
…Der steuerliche Vertreter der Bw. hat unwiderleglich dargestellt, dass die Unterlassung der Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Zahllast auf einem Versehen bei der Terminvormerkung durch seinen Angestellten beruht. Da keine weiteren Versäumnisse des Angestellten bekannt sind, kann man nicht von einem groben Kontrollverschulden ausgehen. Die Antragstellung nach …
…Es sei offenkundig, dass der Anmerkung eines richtigen Datums und der anschließenden Übermittlung des Bescheides ohne Kuvert an die rechtsfreundliche Vertretung nicht die erforderliche Aufmerksamkeit gewidmet wurde, weil sonst eine unrichtige Terminvormerkung durch die Rechtsanwaltskanzlei nicht geschehen wäre. Auch wenn dem Bw. der Fehler nicht…
…die Vorhaltsbeantwortung ersucht. Im Zuge der persönlichen Vorsprache des Bw. beim UFS am 29. September 2004 wurden von diesem ein Mitarbeiterorganigramm seines zu betreuenden Arbeitsgebietes, ein Routenplan zur Terminvormerkung und -vereinbarung für die 34. u. 35 KW des Kj. 2004 (datiert mit 18.8.2004)…
…und mit Wirksamkeit 19.8.2003 entrichteten) Lohnabgaben für Juli 2003 seien in der Kanzlei des steuerlichen Vertreters ermittelt worden. Ebenso sei der Zahlschein für diese Lohnabgaben dort ausgefüllt und der Terminvermerk auf den Zahlscheinen angebracht worden. Der Zahlschein für die Lohnabgaben sei dem Bw…