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UFSG RV/0195-G/12Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist (hier: Zusammenfallen von Fristende und Urlaub des steuerlichen Vertreters)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.07.2012

…im Sinne der Rechtsprechung erfüllt sind. (.....) Dem Vorwurf der Sorglosigkeit betreffend berufliche Termine bei bevorzugter Beachtung privater Termine wird widersprochen. In der alten, in Papierform verwendeten Terminvormerkung wurde in der ersten Zeile, unter dem jeweiligen Datum vom 27. bis 30.12., jeweils ein großes "U…

UFSS RV/0176-S/04Berufung betreffend die Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2006

…davon. Die Bw legt den Terminkalender vor, in dem sämtliche Termine von mir und meinem Vater betreffend Behördenverkehr vermerkt sind. Die Terminvormerkung betreffend gegenständlichen Vorlageantrag habe nicht ich sondern mein Vater vorgenommen. Ich kann zu dem am 28. April 2003 eingetragenen Vermerk FA nichts sagen…

UFSL FSRV/0041-L/13Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehlen effektiver Kontrolleinrichtungen in der Büroorganisation einer Steuerberatungskanzlei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.10.2013

…nach Verstreichen einer gewissen Zeit zu urgieren, ist auch dem Bf selbst ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden zur Last zu legen. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle hätte es nicht zu einem Übersehen der Zahlungs- bzw. Antragsfrist kommen können…

UFSL RV/0823-L/11Verschuldensprüfung bei Irrtum über den Zeitpunkt der Zustellung eines Bescheides.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2013

…ihrer persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen wäre, die Bedeutung des Schriftstückes zu erkennen und entsprechende Vorkehrungen für weitere Schritte zu treffen (z.B. Terminvormerk, zeitnahe Kontaktaufnahme mit dem Rechtsvertreter) könne wohl nicht behauptet werden, wenn sie die Funktion einer handelsrechtlichen Geschäftsführerin einer im…

UFSL RV/0786-L/11Bestehen in der Büroorganisation einer juristischen Person grobe Mängel, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.10.2011

…BAO) tätigen zu können. Die Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung stellt einen monatlich wiederkehrenden Zahlungstermin dar. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle hätte es nicht zu einem Übersehen des Fälligkeitstermins kommen können, sondern hätte das Unterbleiben der Umsatzsteuervorauszahlung jedenfalls auffallen müssen. Erschöpfen sich die organisatorischen…

UFSI RV/0001-I/10Keine Herabsetzung eines Säumniszuschlages bei krankheitsbedingter Abwesenheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2010

…das Geschäftskonto erteile. Darauf ist es im vorliegenden Säumnisfall jedoch gar nicht angekommen. Hinsichtlich der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlungen handelt es sich um einen monatlich wiederkehrenden Zahlungstermin. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle, die auch eine Regelung für den Krankheitsfall einschließt, hätte es nicht…

UFSL RV/0056-L/03Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Wechsel des steuerlichen Vertreters.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2010

…das Sekretariatsmanagement und die Kommunikation mit Finanzamt und Behörden. Das Verwalten von Fristen und deren Bedeutung zählt somit zum Kenntnisbereich unserer Mitarbeiterin. Dass sie nunmehr die ihr genannte Frist zwar richtig in den Terminvormerk genommen hat, dies jedoch die Zahlungsfrist und nicht die Rechtsmittelfrist war…

UFSI RV/0319-I/08Säumniszuschlag mangels entsprechender Vorsorge in einem Übersiedelungsfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.11.2009

…sind. Hinsichtlich der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlungen handelt es sich um einen monatlich wiederkehrenden Zahlungstermin. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk durch die Bw hätte es nicht zu einem Übersehen des Fälligkeitstermines kommen können. Das Nichteinlangen des Telefax mit den Angaben über die Höhe der Zahllast bis…

UFSL RV/0230-L/07Schätzung der Bemessungsgrundlagen bei einem Massagestudio
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2007Teil 1/2

…von Mag. H geführt, vorgelegt worden. Weiters wäre für einen gewissen Zeitraum (29. November 1999 bis 22. Juli 2000) eine Art der Terminvormerk, zum Teil mit Vornamen der Kunden und Uhrzeit, zum Teil ohne Vornahmen, dafür Vermerk "einmal" vorgelegt worden. Was fehle, seien Aufschreibungen der…

UFSW RV/4421-W/02Berufung gegen Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2005

…wurde. Im Zeitpunkt, als die Frist zu überprüfen war, hat die mit Fristvormerk betraute Mitarbeiterin den Terminvormerk für beide Berufungen ausgetragen und die notwendige Unterscheidung zwischen der Rechtssache E.R. und K.R. übersehen. Es lässt sich nun gar nicht bestreiten, dass insoweit ein Fehler…

UFSW RV/1258-W/12Zustelltag bei Ortsabwesenheit;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2012

…sich der Bw also auch hinsichtlich der Wahrung der Vorlageantragsfrist bloß auf die nach seiner Ansicht wiederum anwendbare Bestimmung des Zustellgesetzes bezogen und im Übrigen zum Nachweis seiner Behauptung der Abwesenheit von der Abgabestelle abgesehen von einem Terminvermerk keine geeigneten Bescheinigungs- oder Beweismittel angeboten hat…

UFSL RV/0166-L/11Grobes Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2012

…allerdings nicht dargelegt, weshalb nicht vor Antritt der Geschäftsreisen für die ordnungsgemäße Entrichtung der Abgabe gesorgt wurde, zumal auch kein unvorhergesehenes Ereignis behauptet wurde. Eine entsprechende Terminvormerkung wäre jedenfalls zumutbar gewesen. Das Finanzamt hat bereits in seiner Berufungsvorentscheidung, welche wie ein Vorhalt wirkt, auf eine…

UFSL RV/0592-L/11Versteuerung der Umsätze in Massagestudios
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2012Teil 1/2

…beschlagnahmt worden seien. Die Kuverts für den Prüfungszeitraum seien aufbewahrt worden. Terminvormerkungen seien bis auf die letzten Wochen vor Beginn der Betriebsprüfung nicht aufbewahrt worden. Jedenfalls könne der Umsatz aufgrund der aufbewahrten Kuverts genau nachvollzogen werden und es stimmten die Aufzeichnungen überein, sodass davon auszugehen…

UFSL RV/0592-L/11Versteuerung der Umsätze in Massagestudios
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2012Teil 2/2

…Notizblöcke und Kalender nicht aufbewahrt, die von SJ und Frau U angefertigt wurden. Die Handzettel und Notizblöcke werden nach drei Monaten übertragen und dann weggeworfen und auch die Kalender mit den Terminvormerkungen werden nicht aufbewahrt. Damit sind die Uraufschreibungen, welche einen Vergleich mit den tatsächlich…

UFSS RV/0582-S/08Säumniszuschlag; grobes Verschulden; Verschulden des Treuhänders; Kanzleiorganisation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2009

…bis zum Fälligkeitstag 9. Juni 2008 nicht möglich gewesen sei und dem Treuhänder sei vorzuwerfen, dass er über den Fälligkeitstag informiert war und somit Vorkehrungen in Form eines Terminvormerkes hätte treffen müssen. Dass beim Treuhänder grobe Mängel in der Kanzleiorganisation vorgelegen hätten, gehe auch daraus…

UFSL FSRV/0019-L/07Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand betreffend die Versäumung der Frist für einen Einspruch gegen eine Strafverfügung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)22.11.2007

…in der Rechtsanwaltskanzlei geführtes) Postausgangsbuch sowie in allenfalls sonstige (dort vorhandene, bisher noch nicht vorgelegte) Unterlagen und Beweismittel (wie z.B. Terminvormerke o.ä.), aus denen Aufschluss über Vorgänge rund um das in Rede stehende Schriftstück und dessen Verbleib gewonnen werden kann, als zweckdienlich bzw…

UFSW RV/1015-W/05grobes Verschulden, Angestellter der Steuerberatungskanzlei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

…Der steuerliche Vertreter der Bw. hat unwiderleglich dargestellt, dass die Unterlassung der Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Zahllast auf einem Versehen bei der Terminvormerkung durch seinen Angestellten beruht. Da keine weiteren Versäumnisse des Angestellten bekannt sind, kann man nicht von einem groben Kontrollverschulden ausgehen. Die Antragstellung nach …

UFSZ3K ZRV/0001-Z3K/06Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtum über das Zustelldatum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.01.2006

…Es sei offenkundig, dass der Anmerkung eines richtigen Datums und der anschließenden Übermittlung des Bescheides ohne Kuvert an die rechtsfreundliche Vertretung nicht die erforderliche Aufmerksamkeit gewidmet wurde, weil sonst eine unrichtige Terminvormerkung durch die Rechtsanwaltskanzlei nicht geschehen wäre. Auch wenn dem Bw. der Fehler nicht…

UFSK RV/0373-K/02Wiederkehrende Fahrten eines Außendienstmitarbeiters in ein Einsatzgebiet, auch wenn dabei gelegentlich eine Geschäftsstelle (Servicestelle) des Arbeitgebers angefahren bzw. aufgesucht wird, vermögen nur auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles eine Arbeitsstätte im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 19988 zu begründen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 1/2

…die Vorhaltsbeantwortung ersucht. Im Zuge der persönlichen Vorsprache des Bw. beim UFS am 29. September 2004 wurden von diesem ein Mitarbeiterorganigramm seines zu betreuenden Arbeitsgebietes, ein Routenplan zur Terminvormerkung und -vereinbarung für die 34. u. 35 KW des Kj. 2004 (datiert mit 18.8.2004)…

UFSL RV/0194-L/04Grobes oder leichtes Verschulden an der verspäteten Entrichtung einer Einkommensteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.08.2004

…und mit Wirksamkeit 19.8.2003 entrichteten) Lohnabgaben für Juli 2003 seien in der Kanzlei des steuerlichen Vertreters ermittelt worden. Ebenso sei der Zahlschein für diese Lohnabgaben dort ausgefüllt und der Terminvermerk auf den Zahlscheinen angebracht worden. Der Zahlschein für die Lohnabgaben sei dem Bw…