…des Rechtsmittels selbst die Rechtzeitigkeit prüft. Seiner Überwachungs- und Aufsichtspflicht sei er nicht nachgekommen, habe sich auf den von seinen Mitarbeitern angelegten Terminvormerk verlassen und keine Prüfung im besonderen Fall durchgeführt. Bei rechtskundigen Parteienvertretern sei ein strengerer Maßstab anzulegen, weshalb ein schlichtes Übersehen nicht mehr…
…im Sinne der Rechtsprechung erfüllt sind. (.....) Dem Vorwurf der Sorglosigkeit betreffend berufliche Termine bei bevorzugter Beachtung privater Termine wird widersprochen. In der alten, in Papierform verwendeten Terminvormerkung wurde in der ersten Zeile, unter dem jeweiligen Datum vom 27. bis 30.12., jeweils ein großes "U…
…bei Einhaltung der gebotenen Sorgfalt, zu der er als verantwortlicher Beauftragter nach den Umständen verpflichtet und die ihm auch zweifelsfrei zuzumuten war, den Ablauf der Gebrauchserlaubnis - bei ordnungsgemäßer Terminvormerkung bzw. Terminverwaltung - erkennen und die Verlängerung der Gebrauchserlaubnis erwirken können. Wie die Vorverfahren und auch die…
…davon. Die Bw legt den Terminkalender vor, in dem sämtliche Termine von mir und meinem Vater betreffend Behördenverkehr vermerkt sind. Die Terminvormerkung betreffend gegenständlichen Vorlageantrag habe nicht ich sondern mein Vater vorgenommen. Ich kann zu dem am 28. April 2003 eingetragenen Vermerk FA nichts sagen…
…Sorgfaltspflicht nicht überein, wenn er sich bei der Abfassung fristgebundener Eingaben ausschließlich auf die Angaben/den Terminvormerk einer Mitarbeiterin/eines Steuerberaters einer anderen Kanzlei verlässt und bei der Übernahme des Auftrages (Revision) nicht deren Rechtzeitigkeit im besonderen Fall prüft (VwGH 10.2.1989, 88/17…
…bzw. bestehende Kontroll- bzw. Aufsichtssystem (einerseits entsprechende, sowohl vom Mitarbeiter, als auch vom Geschäftsführer geführte Terminvormerke hinsichtlich der anstehenden Fälligkeiten, und, andererseits, auch Kontrollen des Geschäftsführers durch ein zusätzliches Nachfragen bei dem die Abgabenentrichtungen veranlassenden Mitarbeiter) infolge eines beim Geschäftsführer aufgetretenen Krankheitsfalles (starker grippaler Infekt…
…Hinsichtlich der Fälligkeit der Einkommensteuervorauszahlung handle es sich zudem um einen vierteljährlich wiederkehrenden Zahlungstermin. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle hätte es nicht zu einem Übersehen des Fälligkeitstermins kommen können bzw. dürfen. Da die Einkommensteuervorauszahlung für das zweite Quartal 2016 nicht bis zum…
…Steuerpflicht heraus hinlänglich bekannt sein. Hinsichtlich der Fälligkeit der Einkommensteuervorauszahlung handle es sich zudem um einen vierteljährlich wiederkehrenden Zahlungstermin. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle hätte es jedenfalls nicht zu einem wiederholten Übersehen des Fälligkeitstermins kommen können bzw. - dürfen. Die Zahlung der Einkommensteuervorauszahlung…
…Hinsichtlich der Fälligkeit der Einkommensteuervorauszahlung handle es sich zudem um einen vierteljährlich wiederkehrenden Zahlungstermin. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle hätte es nicht zu einem Übersehen des Fälligkeitstermins kommen können bzw. dürfen. Da die Einkommensteuervorauszahlung für das zweite Quartal 2016 nicht bis zum…
…Sorgfalt vorgenommen wurde und deshalb ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden vorliegt. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle hätte es nicht zu einem Übersehen des Fälligkeitstermins kommen können. Mit dem Hinweis darauf, dass "das Versäumnis deshalb zu Stande gekommen ist…
…Bescheidbeschwerde vergisst und zum anderen zu verhindern, das seine Mutter bei der Entsorgung des Altpapiers irrtümlich dieses behördliche Schriftstück mit entsorgt. Es hätte ein einfacher, unmittelbar nach Behebung des behördlichen Schriftstückes erfolgter Terminvormerk, als Gedächtnisstütze zur geplanten Beschwerdeeinbringung, trotz der von ihm ins Treffen geführten…
…nach Verstreichen einer gewissen Zeit zu urgieren, ist auch dem Bf selbst ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden zur Last zu legen. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle hätte es nicht zu einem Übersehen der Zahlungs- bzw. Antragsfrist kommen können…
…ihrer persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen wäre, die Bedeutung des Schriftstückes zu erkennen und entsprechende Vorkehrungen für weitere Schritte zu treffen (z.B. Terminvormerk, zeitnahe Kontaktaufnahme mit dem Rechtsvertreter) könne wohl nicht behauptet werden, wenn sie die Funktion einer handelsrechtlichen Geschäftsführerin einer im…
…BAO) tätigen zu können. Die Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung stellt einen monatlich wiederkehrenden Zahlungstermin dar. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle hätte es nicht zu einem Übersehen des Fälligkeitstermins kommen können, sondern hätte das Unterbleiben der Umsatzsteuervorauszahlung jedenfalls auffallen müssen. Erschöpfen sich die organisatorischen…
…das Geschäftskonto erteile. Darauf ist es im vorliegenden Säumnisfall jedoch gar nicht angekommen. Hinsichtlich der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlungen handelt es sich um einen monatlich wiederkehrenden Zahlungstermin. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle, die auch eine Regelung für den Krankheitsfall einschließt, hätte es nicht…
…das Sekretariatsmanagement und die Kommunikation mit Finanzamt und Behörden. Das Verwalten von Fristen und deren Bedeutung zählt somit zum Kenntnisbereich unserer Mitarbeiterin. Dass sie nunmehr die ihr genannte Frist zwar richtig in den Terminvormerk genommen hat, dies jedoch die Zahlungsfrist und nicht die Rechtsmittelfrist war…
…sind. Hinsichtlich der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlungen handelt es sich um einen monatlich wiederkehrenden Zahlungstermin. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk durch die Bw hätte es nicht zu einem Übersehen des Fälligkeitstermines kommen können. Das Nichteinlangen des Telefax mit den Angaben über die Höhe der Zahllast bis…
…von Mag. H geführt, vorgelegt worden. Weiters wäre für einen gewissen Zeitraum (29. November 1999 bis 22. Juli 2000) eine Art der Terminvormerk, zum Teil mit Vornamen der Kunden und Uhrzeit, zum Teil ohne Vornahmen, dafür Vermerk "einmal" vorgelegt worden. Was fehle, seien Aufschreibungen der…
…wurde. Im Zeitpunkt, als die Frist zu überprüfen war, hat die mit Fristvormerk betraute Mitarbeiterin den Terminvormerk für beide Berufungen ausgetragen und die notwendige Unterscheidung zwischen der Rechtssache E.R. und K.R. übersehen. Es lässt sich nun gar nicht bestreiten, dass insoweit ein Fehler…
…so ist die Organisation des Kanzleibetriebs so einzurichten, dass korrekte Terminvormerke und die fristgerechte Wahrnehmung von Fristen sichergestellt sind. Dazu zählt auch die Meldung einer etwaigen Vertreter-/und Zustellvollmacht an die Abgabenbehörde sowie die Eingabe des zuständigen Gerichtes im Falle einer beantragten Senatsverhandlung. Nach Dafürhalten…