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BFG RV/5101004/2018minderer Grad des Verschuldens, wenn Steuerberater den Terminvormerk von Aufsichtsperson kontrollieren läßt und diese den Fehler des Kanzleipersonals übersieht sowie dieses Verhalten erstmalig vorkommt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.09.2018

…des Rechtsmittels selbst die Rechtzeitigkeit prüft. Seiner Überwachungs- und Aufsichtspflicht sei er nicht nachgekommen, habe sich auf den von seinen Mitarbeitern angelegten Terminvormerk verlassen und keine Prüfung im besonderen Fall durchgeführt. Bei rechtskundigen Parteienvertretern sei ein strengerer Maßstab anzulegen, weshalb ein schlichtes Übersehen nicht mehr…

UFSG RV/0195-G/12Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist (hier: Zusammenfallen von Fristende und Urlaub des steuerlichen Vertreters)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.07.2012

…im Sinne der Rechtsprechung erfüllt sind. (.....) Dem Vorwurf der Sorglosigkeit betreffend berufliche Termine bei bevorzugter Beachtung privater Termine wird widersprochen. In der alten, in Papierform verwendeten Terminvormerkung wurde in der ersten Zeile, unter dem jeweiligen Datum vom 27. bis 30.12., jeweils ein großes "U…

BFG RV/7500631/2021Gebrauchsabgabe, Tatbegriff, weitere Milderungsgründe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.01.2022Teil 2/2

…bei Einhaltung der gebotenen Sorgfalt, zu der er als verantwortlicher Beauftragter nach den Umständen verpflichtet und die ihm auch zweifelsfrei zuzumuten war, den Ablauf der Gebrauchserlaubnis - bei ordnungsgemäßer Terminvormerkung bzw. Terminverwaltung - erkennen und die Verlängerung der Gebrauchserlaubnis erwirken können. Wie die Vorverfahren und auch die…

UFSS RV/0176-S/04Berufung betreffend die Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2006

…davon. Die Bw legt den Terminkalender vor, in dem sämtliche Termine von mir und meinem Vater betreffend Behördenverkehr vermerkt sind. Die Terminvormerkung betreffend gegenständlichen Vorlageantrag habe nicht ich sondern mein Vater vorgenommen. Ich kann zu dem am 28. April 2003 eingetragenen Vermerk FA nichts sagen…

BFG RR/6100012/2020Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist
geltende FassungBFG-EntscheidungenRevisionsverfahren - Einzel - Beschluss30.09.2020

…Sorgfaltspflicht nicht überein, wenn er sich bei der Abfassung fristgebundener Eingaben ausschließlich auf die Angaben/den Terminvormerk einer Mitarbeiterin/eines Steuerberaters einer anderen Kanzlei verlässt und bei der Übernahme des Auftrages (Revision) nicht deren Rechtzeitigkeit im besonderen Fall prüft (VwGH 10.2.1989, 88/17…

BFG RV/5101288/2015Grobes Verschulden bei Krankheit des gesetzlichen Vertreters des bereits zuvor mehrmals säumigen Abgabenschuldners
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.03.2019

…bzw. bestehende Kontroll- bzw. Aufsichtssystem (einerseits entsprechende, sowohl vom Mitarbeiter, als auch vom Geschäftsführer geführte Terminvormerke hinsichtlich der anstehenden Fälligkeiten, und, andererseits, auch Kontrollen des Geschäftsführers durch ein zusätzliches Nachfragen bei dem die Abgabenentrichtungen veranlassenden Mitarbeiter) infolge eines beim Geschäftsführer aufgetretenen Krankheitsfalles (starker grippaler Infekt…

BFG RV/1100568/2016Nachsicht eines Säumniszuschlages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis22.08.2017

…Hinsichtlich der Fälligkeit der Einkommensteuervorauszahlung handle es sich zudem um einen vierteljährlich wiederkehrenden Zahlungstermin. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle hätte es nicht zu einem Übersehen des Fälligkeitstermins kommen können bzw. dürfen. Da die Einkommensteuervorauszahlung für das zweite Quartal 2016 nicht bis zum…

BFG RV/1100003/2017Grobes Verschulden an einer Fristversäumnis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.08.2017

…Steuerpflicht heraus hinlänglich bekannt sein. Hinsichtlich der Fälligkeit der Einkommensteuervorauszahlung handle es sich zudem um einen vierteljährlich wiederkehrenden Zahlungstermin. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle hätte es jedenfalls nicht zu einem wiederholten Übersehen des Fälligkeitstermins kommen können bzw. - dürfen. Die Zahlung der Einkommensteuervorauszahlung…

BFG RV/1100569/2016Nachsicht eines Säumniszuschlages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis22.08.2017

…Hinsichtlich der Fälligkeit der Einkommensteuervorauszahlung handle es sich zudem um einen vierteljährlich wiederkehrenden Zahlungstermin. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle hätte es nicht zu einem Übersehen des Fälligkeitstermins kommen können bzw. dürfen. Da die Einkommensteuervorauszahlung für das zweite Quartal 2016 nicht bis zum…

BFG RV/3101188/2016Antrag auf Herabsetzung eines Säumniszuschlages nach § 217 Abs. 7 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.01.2017

…Sorgfalt vorgenommen wurde und deshalb ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden vorliegt. Bei einem entsprechend ge­führten Terminvormerk und dessen Kontrolle hätte es nicht zu einem Übersehen des Fälligkeitstermins kommen können. Mit dem Hinweis darauf, dass "das Versäumnis deshalb zu Stande gekommen ist…

BFG RV/7500660/2015Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, betreffend die Frist zur Einbringung einer Beschwerde, betreffend die Vorschreibung der Parkometerabgabe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.12.2015

…Bescheidbeschwerde vergisst und zum anderen zu verhindern, das seine Mutter bei der Entsorgung des Altpapiers irrtümlich dieses behördliche Schriftstück mit entsorgt. Es hätte ein einfacher, unmittelbar nach Behebung des behördlichen Schriftstückes erfolgter Terminvormerk, als Gedächtnisstütze zur geplanten Beschwerdeeinbringung, trotz der von ihm ins Treffen geführten…

UFSL FSRV/0041-L/13Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehlen effektiver Kontrolleinrichtungen in der Büroorganisation einer Steuerberatungskanzlei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.10.2013

…nach Verstreichen einer gewissen Zeit zu urgieren, ist auch dem Bf selbst ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden zur Last zu legen. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle hätte es nicht zu einem Übersehen der Zahlungs- bzw. Antragsfrist kommen können…

UFSL RV/0823-L/11Verschuldensprüfung bei Irrtum über den Zeitpunkt der Zustellung eines Bescheides.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2013

…ihrer persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen wäre, die Bedeutung des Schriftstückes zu erkennen und entsprechende Vorkehrungen für weitere Schritte zu treffen (z.B. Terminvormerk, zeitnahe Kontaktaufnahme mit dem Rechtsvertreter) könne wohl nicht behauptet werden, wenn sie die Funktion einer handelsrechtlichen Geschäftsführerin einer im…

UFSL RV/0786-L/11Bestehen in der Büroorganisation einer juristischen Person grobe Mängel, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.10.2011

…BAO) tätigen zu können. Die Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung stellt einen monatlich wiederkehrenden Zahlungstermin dar. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle hätte es nicht zu einem Übersehen des Fälligkeitstermins kommen können, sondern hätte das Unterbleiben der Umsatzsteuervorauszahlung jedenfalls auffallen müssen. Erschöpfen sich die organisatorischen…

UFSI RV/0001-I/10Keine Herabsetzung eines Säumniszuschlages bei krankheitsbedingter Abwesenheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2010

…das Geschäftskonto erteile. Darauf ist es im vorliegenden Säumnisfall jedoch gar nicht angekommen. Hinsichtlich der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlungen handelt es sich um einen monatlich wiederkehrenden Zahlungstermin. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk und dessen Kontrolle, die auch eine Regelung für den Krankheitsfall einschließt, hätte es nicht…

UFSL RV/0056-L/03Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Wechsel des steuerlichen Vertreters.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2010

…das Sekretariatsmanagement und die Kommunikation mit Finanzamt und Behörden. Das Verwalten von Fristen und deren Bedeutung zählt somit zum Kenntnisbereich unserer Mitarbeiterin. Dass sie nunmehr die ihr genannte Frist zwar richtig in den Terminvormerk genommen hat, dies jedoch die Zahlungsfrist und nicht die Rechtsmittelfrist war…

UFSI RV/0319-I/08Säumniszuschlag mangels entsprechender Vorsorge in einem Übersiedelungsfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.11.2009

…sind. Hinsichtlich der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlungen handelt es sich um einen monatlich wiederkehrenden Zahlungstermin. Bei einem entsprechend geführten Terminvormerk durch die Bw hätte es nicht zu einem Übersehen des Fälligkeitstermines kommen können. Das Nichteinlangen des Telefax mit den Angaben über die Höhe der Zahllast bis…

UFSL RV/0230-L/07Schätzung der Bemessungsgrundlagen bei einem Massagestudio
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2007Teil 1/2

…von Mag. H geführt, vorgelegt worden. Weiters wäre für einen gewissen Zeitraum (29. November 1999 bis 22. Juli 2000) eine Art der Terminvormerk, zum Teil mit Vornamen der Kunden und Uhrzeit, zum Teil ohne Vornahmen, dafür Vermerk "einmal" vorgelegt worden. Was fehle, seien Aufschreibungen der…

UFSW RV/4421-W/02Berufung gegen Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2005

…wurde. Im Zeitpunkt, als die Frist zu überprüfen war, hat die mit Fristvormerk betraute Mitarbeiterin den Terminvormerk für beide Berufungen ausgetragen und die notwendige Unterscheidung zwischen der Rechtssache E.R. und K.R. übersehen. Es lässt sich nun gar nicht bestreiten, dass insoweit ein Fehler…

BFG RV/7103970/2024Zwangsstrafe WiEReG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.12.2025

…so ist die Organisation des Kanzleibetriebs so einzurichten, dass korrekte Terminvormerke und die fristgerechte Wahrnehmung von Fristen sichergestellt sind. Dazu zählt auch die Meldung einer etwaigen Vertreter-/und Zustellvollmacht an die Abgabenbehörde sowie die Eingabe des zuständigen Gerichtes im Falle einer beantragten Senatsverhandlung. Nach Dafürhalten…