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UFSW RV/1680-W/03Eintritt eines Terminverlustes infolge Nichtanrechnung sonstiger Gutschriften auf die Rate
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2003

…die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz führte der Bw. ergänzend aus, dass ein Terminverlust das selbe wie ein Versäumnis sei. Es liege also statt der gesetzlich zwingend vorgeschriebenen sachlichen und rechtlichen Begründung des Bescheides eine Tautologie vor (es sei so, weil es so sei)…

UFSW RV/1079-W/11Säumniszuschlag nach Terminverlust bei einer bewilligten Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2012

…2011 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und darauf hingewiesen, dass die Bw. die Körperschaftsteuer 2009 nicht bis zum 30. Dezember 2010 entrichtet habe. Es sei daher Terminverlust eingetreten und die bewilligte Zahlungserleichterung gemäß § 230 Abs. 5 BAO erloschen. Der Zahlungsaufschub gelte gemäß § 212 Abs…

UFSW RV/1309-W/05Säumniszuschlag bei Terminverlust infolge Zusammentreffens von Zahlungserleichterung und von der Einhebung ausgesetzter Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2005

…gewesen wäre. Da tatsächlich nur € 5.000,00 entrichtet worden wären, wäre Terminverlust eingetreten. Die Berufung wäre auch deshalb abzuweisen gewesen, da eine Anrechnung von Gutschriften - unabhängig vom Anlass ihres Entstehens - in die zu leistenden Raten nicht zulässig wäre. Mit Bescheid vom 30. Mai…

UFSW RV/0419-W/05Wahrnehmung eines Terminverlustes, Rückstandsausweis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005

…Bescheid vom 14. Oktober 2003 bewilligt worden sei, aufrecht gewesen, sodass die Vollstreckbarkeit hinausgeschoben gewesen sei. Mit Eintritt des Terminverlustes und Ausstellung des Rückstandsausweises und des Vollstreckungsauftrages vom 20. Jänner 2004 sei schließlich Vollstreckbarkeit eingetreten, sodass die 3-Monatsfrist bis zum 20. April 2004 gelaufen…

UFSL RV/0881-L/07Keine Vormerkung beim AMS als arbeitssuchend wegen Terminverlust.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2009

…Herr W , dezidiert an das Erstgespräch mit C erinnern könne und daran, dass er sie über die Konsequenzen eines Terminverlustes unterrichtet hätte. Beweis: zeugenschaftliche Einvernahme des Sachbearbeiters. Schon aus diesem Grund sei die Streichung von der Liste der Arbeitsuchenden ohne ihr Wissen zu Unrecht erfolgt…

UFSW RV/0296-W/05Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages nach Terminverlust
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2007

…18 durch ihre "Ratenzahlung vom 17. Mai" getilgt gewesen. Das Finanzamt habe die weiteren Ratenzahlungen in Höhe von € 890,00 angenommen. Es sei weder Terminverlust geltend gemacht, noch durch eine entsprechende Buchung zum Ausdruck gebracht worden. Die Bw. sei daher von der aufrechten Gültigkeit…

UFSW FSRV/0076-W/11Zahlungserleichterung; Terminverlust infolge Irrtums der Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.10.2011

…er in seinem Ratenansuchen vom 26. Juli 2011 nachgewiesen habe, die Monatsraten von € 1.230,00 nicht bezahlen zu können und der Terminverlust betreffend den Ratenbescheid vom 10. März 2011 nachweislich durch einen Fehler der Bank eingetreten sei. Da der Bf auch mit großer…

UFSW RV/0783-W/08Wiedereinsetzung, Terminverlust, kein RA ausgestellt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2008

…erstrecken. Zahlungserleichterungen erlöschen durch den Eintritt eines Terminverlustes. Allerdings gilt der Zahlungsaufschub erst im Zeitpunkt der Ausstellung eines Rückstandsausweises als beendet (siehe z.B. VwGH 23.3.2000, 99/15/0145). Ein Terminverlust ist somit durch die Ausstellung eines Rückstandsausweises wahrzunehmen. Ein Rückstandsausweis wurde jedoch…

UFSW RV/0143-W/03Entrichtung bei Überrechnung; Wahrnehmung eines Terminverlustes für Verwirkung eines Säumniszuschlages;Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

…050,00 (€ 333.789,96) nicht rechtzeitig entrichtet worden wären, da die bewilligte Zahlungserleichterung "durch Terminverlust erloschen oder auf Grund eines Vollstreckungsbescheides außer Kraft getreten" wäre. In der gegen diesen Bescheid am 17. September 2001 rechtzeitig eingebrachten Berufung verwies der steuerliche Vertreter der Bw…

UFSW FSRV/0081-W/05Keine Anwendung insolvenzrechtlicher Vorschriften für eine den Abgabenvorschriften entsprechende Entrichtung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG bei Eintritt eines Terminverlustes vor Eröffnung des Konkursverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.10.2005

…gewesen, jedoch nicht entrichtet worden. Der Selbstanzeige komme demnach keine strafbefreiende Wirkung zu, da keine umgehende Entrichtung (Terminverlust) erfolgt sei. Dem Vorbringen der Verteidigung, dass "der Selbstanzeige sehr wohl strafbefreiende Wirkung zuzuerkennen sei, hätten doch die vereinbarten Raten nur deshalb nicht entrichtet werden können, weil…

UFSI RV/0117-I/03Antrag auf Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 7 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2003

…7 BAO vom 16. August 2002 wurde ausgeführt, dass der Terminverlust durch die verspätete Entrichtung eines bloß geringfügigen Abgabenbetrages (€ 1.168,02) verursacht worden sei. In der Folge seien jedoch die Zahlungen zeitgerecht laut Verständigung vom 9. Juli 2002 entrichtet worden, und zwar €…

UFSW RV/2655-W/06Säumniszuschlag bei verspätetem Zahlungserleichterungsansuchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2007

… 212 Tz. 5). Der Hinweis auf das Erfordernis eines Terminverlustes und Ausstellung eines Rückstandsausweises ist daher nicht zielführend. Da das Zahlungserleichterungsansuchen vom 7. April 2006 entsprechend der Begründung der Berufungsvorentscheidung nach der - spätestens am 15. Februar 2005 eingetretenen - Fälligkeit der den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeiten…

UFSW RV/0226-W/10Haftung in Zusammenhang mit Zahlungserleichterungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.01.2011

…500,00 wurde jedoch mit Bescheid vom 12. Juni 2007 abgewiesen, sodass infolge Nichteinhaltung des Zahlungstermins Terminverlust eintrat, die gewährte Zahlungserleichterung gemäß § 230 Abs. 5 zweiter Satz BAO erlosch und der Zahlungsaufschub durch Wahrnehmung des Terminverlustes gemäß § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO (Ausstellung der…

UFSW RV/0770-W/06Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.02.2008

…10.000,00 erfolgte. Wie jedoch selbst in den Zahlungserleichterungsansuchen vom 12. November 1998 und 15. Jänner 1999 ausgeführt wurde, ist infolge verspäteter Einzahlung der Raten mehrfach Terminverlust eingetreten, sodass die jeweils gewährten Zahlungserleichterungen gemäß § 230 Abs. 5 zweiter Satz BAO erlöschten. Die danach laut…

UFSL RV/0171-L/04Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsgebühren bei bestrittenem Eintritt der Abgabenvollstreckbarkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2005

…2003 erhielt die Berufungswerberin sodann eine ATU-Nummer. Für August 2003 ging am Abgabenkonto der Berufungswerberin am zwanzigsten des Monates anstatt der bescheidmäßig festgelegten Rate von € 350,-- nur eine Teilzahlung von € 150,-- ein. Mit diesem Terminverlust erlosch die Zahlungserleichterungsbewilligung vom 11. März 2003…

UFSW FSRV/0001-W/05Selbstanzeige durch Abgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen. Anforderungen für eine den Abgabenvorschriften entsprechende Entrichtung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.02.2005

…Der Bw. hat jedoch in der Folge keine einzige Ratenzahlung geleistet, sodass am 15. März 2004 Terminverlust eingetreten ist und in der Folge ein Rückstandsausweis ausgefertigt wurde. In der aus dem Strafakt erliegenden Rückstandsaufgliederung vom 14. April 2004 haften sämtliche im Rahmen der Selbstanzeige offen…

UFSS RV/0636-S/10Berufung gegen die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages sowie Festsetzung von Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2013

…9. August 2010 wurde dem Berufungswerber (Bw) A zum einen ein erster Säumniszuschlag in Höhe von € 439,66 vorgeschrieben, weil die bewilligte Zahlungserleichterung für die Einkommensteuer 2008 in Höhe von € 21.983,09 durch Terminverlust (Anm. durch Nichtzahlung der ersten Rate zum 22…

UFSW RV/0234-W/121. Zahlungserleichterung 2. Einkommensteuergutschrift 3. Angemessene Raten bei wesentlich verringertem Rückstand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2012

…Bewilligung fristgerecht zu entrichten. Die Bewilligung der Zahlungserleichterung wird unter der Bedingung erteilt, dass kein Terminverlust (wenn auch nur zu einem Termin die entsprechende Zahlung nicht fristgerecht entrichtet wird) eintritt. Tritt Terminverlust ein, erlischt die Bewilligung und sind Einbringungsmaßnahmen zulässig. III. Die Stundungszinsen werden mit…

UFSW RV/0013-W/12Rechtmäßigkeit von Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2012

…wegen fehlender Bewilligung von Zahlungserleichterungen (1. Rate) sowie für den Zeitraum laut Finanzamt bis 9. August 2011 (Einstellung der bewilligten Ratenzahlungen wegen Terminverlust) festgesetzt worden seien. Einbringungsmaßnahmen seien seit dem Exekutionsantrag vom 2. Februar 2010 trotz eines Rekurses beim BG Wr. Neustadt fortgesetzt worden. Der…

UFSF FSRV/0011-F/11Zahlungserleichterungsansuchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.12.2011

…gewährt. Der darüber hinaus verbleibende Rückstand ist am 15. Jänner 2013 fällig. Für den Fall, dass auch nur zu einem Ratentermin keine Zahlung in der festgesetzten Höhe erfolgt (Terminverlust), erlischt die Bewilligung und sind Vollstreckungsmaßnahmen (§ 175 FinStrG) zulässig. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet…